DUH: Genehmigung für Mini-PV vereinfachen

Photovoltaik an der Außenfassade von bayrischen Holzbalkonen.Foto: C.A.R.M.E.N.
Noch scheitern viele Stecker-PV-Projekte am Widerstand von Hauseigentümern. Die DUH fordert deshalb von der Bundesregierung, die Genehmigung zu vereinfachen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert eine einfachere Genehmigung für die Mini-PV. Die Organisation begrüßt ferner, dass mit Berlin – neben Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – seit Februar das dritte Bundesland Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro fördert. Damit möglichst viele Mieterinnen und Mieter von den Fördermitteln profitieren können, fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband aber von Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck schnellstmöglich eine Vereinfachung bei der Genehmigung der Module. Denn in vielen Fällen verweigerten Vermieterinnen und Vermieter noch immer die Erlaubnis, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Auch in Wohneigentumsgemeinschaften ist aktuell ein Mehrheitsbeschluss nötig. Die zuständigen Minister müssten jetzt dringend Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Wohneigentumsgesetz (WEG) in den Bundestag einbringen.  

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Solarmodule für den Balkon sind einfach und gefahrlos zu betreiben. Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck müssen nun mit aller Kraft Hürden abbauen, die verhindern, dass Menschen die Energiewende zuhause selber machen können. Denn die beste Förderung nützt nichts, wenn die Module am Ende vom Vermieter oder der Eigentumsgemeinschaft aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden. Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, habe ich mich als Erstunterzeichnerin an der im Bundestag eingereichten Online-Petition von Youtuber Dr. Andreas Schmitz und dem Verein BalkonSolar zu Vereinfachung und Bürokratieabbau bei Steckersolargeräten beteiligt.“    

Um die Genehmigung für Mieterinnen und Mieter zu erleichtern, kann die Eigenversorgung mit Solarenergie in die Liste der privilegierten Maßnahmen nach Paragraph 551 BGB Absatz 1 aufgenommen werden. Für Eigentümerinnen in Wohneigentumsgemeinschaften geht dies analog durch die Aufnahme in Paragraph 20 WEG. Auch die Bundesnetzagentur und der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) sprechen sich seit Kurzem für Bürokratieabbau und Vereinfachungen aus.

22.2.2023 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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