BSW mit Blitz-Analyse zur nationalen PV-Strategie

Zoom auf eine Photovoltaikfläche.Foto: BayWa re
Der BSW hat eine erste Bewertung der Vorschläge zur PV-Strategie des BMWK vorgenommen. Der Lobbyverband sieht an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat die am 10. März vorgestellte PV-Strategie der Bundesregierung einer Blitz-Analyse unterzogen. Darin begrüßt er die jüngste Initiative des Bundeswirtschafts- und -klimaschutzministeriums (BMWK) als einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Energiewende-Ziele. „Der Entwurf der PV-Strategie beinhaltet zahlreiche wichtige Maßnahmen zum Abbau von Barrieren beim Markt-,Flächen und Netzzugang und zur Beschleunigung von Planungsprozessen“, erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Er mahnt an, aus Prüfaufträgen schnell konkrete Gesetzesinitiativen zu machen und hofft dabei auf eine Unterstützung aus den Ressorts Bauen, Landwirtschaft, Umwelt und Finanzen. Von deren Zustimmung wird die Umsetzung einiger Maßnahmen der Solarstrategie abhängen.

An einigen Stellen greift die Solarstrategie nach BSW-Auffassung aber zu kurz. So würden wichtige Themen wie die Höhe der anzulegenden Werte zur Bemessung von Marktprämien für neue PV-Gewerbedächer, Verbesserungen beim Ausschreibungsdesign für PV-Freiflächen sowie Fragen rund um die Strommarktbedingungen nicht hinreichend thematisiert.

Der Entwurf der PV-Strategie listet zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Photovoltaik auf und clustert diese in 11 Handlungsfelder. Die finale PV-Strategie soll nach einem Konsultationsprozess Anfang Mai auf einem 2. PV-Gipfel vorgestellt werden, kündigte Wirtschaftsminister Robert Habeck an. Der Gesetzgebungsprozess für die ersten Maßnahmen könnte im Rahmen eines „Solarpakets I“ noch in diesem Frühjahr beginnen.

Der BSW will zum Ende kommender Woche eine detaillierte Stellungnahme erstellen. Ein erster Wurf ist die BSW-Blitzauswertung, die im Folgenden zu finden ist:

Photovoltaikanlagen auf Freiflächen

Der BSW fordert seit geraumer Zeit, den Bundesländer-Vorbehalt bei der nach dem EEG förderfähigen Standortkulisse von ebenerdig errichteten Solarparks abzuschaffen (Zugang zu benachteiligten Gebieten nach EU-Definition). Im Entwurf der BMWK-Solarstrategie ist nunmehr zumindest ein Prüfauftrag vorgesehen, benachteiligte Gebiete künftig grundsätzlich nutzbar zu machen und den Bundesländern anstelle der bislang geltenden „Opt-In-Vollmacht“ eine „Opt-Out-Möglichkeit“ einzuräumen.

Zudem sollen auch kleine PV-Freiflächenanlagen mit einer Leistung von unter einem Megawatt benachteiligte Gebiete nutzen können. Weiterhin soll eine Nutzung der ab dem kommenden Jahr nach EU-Recht stillzulegenden Ackerflächen für PV-Freiflächenanalgen geprüft werden sowie geeignete Flächen für Floating-PV. Die Genehmigungsverfahren sollen ferner durch ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren sowie durch klare und einheitliche Genehmigungskriterien sowie Fristen im Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Gebäude-Photovoltaik

Der bisherige Stichtag der „Solarstadl“-Regelung, nach dem PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich i.d.R. nur die Gebäude-PV-Vergütung erhalten, wenn für das Gebäude vor dem 01.04.2012 ein Bauantrag eingereicht wurde, soll auf dem 1.1.2023 angepasst werden. Sollte diese BSW-Empfehlung zur Umsetzung kommen, so wird es für Landwirte deutlich attraktiver, landwirtschaftliche Gebäude, die in den letzten Jahren entstanden sind, wieder für PV-Anlagen zu nutzen. Nach BSW-Schätzungen wären über 30.000 landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich von einer derartigen Verbesserung betroffen, die nach dem 1. April 2012 den Bauantrag eingereicht haben.

Der BSW mahnte im Rahmen des 1. PV-Gipfels an, grundsätzlich eine Nachjustierung der anzulegenden Werte für neue PV-Gewerbedächer vorzunehmen und dabei die Kostensteigerung bei Kapital, Komponenten und Arbeit stärker zu berücksichtigen. Gerade im Falle von Gebäuden mit eingeschränkten Möglichkeiten zum solaren Eigenverbrauch sei dies notwendig, um den Rentabilitätserwartungen gewerblicher Investoren zu entsprechen. Der Entwurf von Habecks Solarstrategie sieht ferner vor, ein Repowering auch bei Gebäude-PV-Anlagen zu ermöglichen und die geforderten Dachabstände in den Bauordnungen zu verringern, wo dies noch nicht geschehen ist.

Prosuming, Speicher und Mieterstrom

Eine Weiterentwicklung des bisherigen Mieterstrommodells, u. a. durch eine Ausweitung auf Gewerbegebäude und eine Vereinfachung der Vertragsgestaltung soll in Prüfung gehen. Dazu zählen auch alternative Konzepte, wie eine gemeinschaftliche Versorgung innerhalb eines Gebäudes sowie eine rein finanzielle Mieterbeteiligung. Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung sollen sich zukünftig auch PV-Strom zur Wärmeerzeugung und zur Warmwasseraufbereitung abrechnen lassen.

Der Entwurf der Solarstrategie betont zwar die Bedeutung von Batteriespeichern als Flexibilität sowohl im Kleinanlagensegment als auch im Freiflächenbereich. Konkrete Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein systemdienliches Verhalten von Stromspeichern nennt der Entwurf jedoch nicht.

Der BSW wird sich im weiteren Verfahren weiterhin für eine Abschaffung doppelter Netzentgelte für gespeicherten Strom, für eine getrennte Bilanzierung von Graustrom und Grünstrom sowie für eine Abschaffung unverhältnismäßiger baulicher Anforderungen im Rahmen der MeltBau gegenüber der Politik einsetzen.

Vereinfachungen beim Netzanschluss

Das BMWK unternimmt im Rahmen der Solarstrategie einen erneuten Versuch zur Umsetzung einer Duldungspflicht von Grundstückseigentümer:innen bei der Verlegung von Anschlussleitungen von PV-Freiflächenanlagen, wie sie vergleichbar bereits im Bereich der Telekommunikation besteht.

Die Verfahren beim Anlagenzertifikat Typ B (135-950kW) sollen beschleunigt und vereinfacht werden sowie eine Datenbank für Einheitenzertifikate aufgebaut werden. Noch offen ist, ob die vom BSW wiederholt geforderte Anhebung des Schwellenwerts für die Zertifizierung kommen wird.

Zudem sollen Fristen für den Zählertausch im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende verkürzt werden. Das Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30kW soll vereinfacht und ein Netzanschluss nach einem Monat ohne Rückmeldung vom Netzbetreiber ermöglicht werden. Die Anmeldung kleiner Solaranlagen beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister sollen vereinfacht werden und eine
bundesweite gegenseitige Anerkennung der Installateursverzeichnisse gewährleistet werden.

Steuerrecht

Das BMWK möchte sich in der Bundesregierung und beim Bundesfinanzministerium auf wiederholte Anregung aus der Solarbranche zur Anpassung verschiedener steuerlicher Reglungen einsetzen. Dies zielt sowohl auf die Zuordnung von Flächen mit PV-Freiflächenanlagen als land- und forstwirtschaftlichen Vermögen insbesondere im Kontext der Erbschaftsteuerproblematik. Zudem soll die Ungleichbehandlung von stromsteuerlicher Anlagen-Verklammerung aufgelöst und eine gewerbesteuerliche Infizierung von Vermietungseinkünften sowie ein Verlust der Gemeinnützigkeit von Körperschaften verhindert werden. Die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen für PV-Kleinunternehmen und Meldepflichten für Anlagebetreiber ohne zu versteuernde Strommengen soll nach den BMWK-Plänen abgeschafft werden.

Fachkräfte

Die Sicherung der notwendigen Fachkräfte möchte das BMWK über eine zeitgemäße Ausbildung, gezielte Weiterbildung, Hebung von Arbeitspotentialen, eine verbesserte Arbeitskultur und einer modernisierten Einwanderung erreichen. Letztere wird auch gerade mit Hilfe von BSW-Projekten u.a. aus Indien vorbereitet.

14.3.2023 | Quelle: BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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