Strommarktdesign: Debatte um Contracts for Difference

Grauer Himmel über Stromnetzen, am Horizont dringt die Sonne durch.Foto: Chalabala / stock.adobe.com
Schon am 14. März hat die EU-Kommission Vorschläge für ein neues Strommarktdesign vorgelegt. Ein zentraler Vorschlag darin sind zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference – CfD), die einige deutsche Verbände aber vehement ablehnen.

Die Contracts for Difference (CfD) sind nicht das einzige Element zur vorgeschlagenen Reform des Strommarktdesigns. So schlägt die Kommission auch vereinfachte Regelungen für Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPA), das Teilen von Energie (Energy Sharing) und das grundsätzliche Beibehalten des Merrit-Order-Prinzips vor.

So funktionieren staatliche CfD im EU-Strommarktdesign

Letztlich handelt es sich bei CfD um eine Art feste Einspeisevergütung in Form eines Vertrages – in der Regel mit einer öffentlichen Einrichtung. Sie sind den festen Einspeisevergütungen nicht unähnlich, die dem ersten Erneuerbare-Energien-Gesetz zugrunde lagen und denen die EU-Kommission über viele Jahre das von ihr geforderde Ausschreibungsmodell entgegenstellte. Die Einspeisevergütungen sollten die Kosten der Betreiber:innen decken und auch eine angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals ermöglichen.

Die EU-Kommission will die Contracts for Difference in Zukunft zu einem zentralen Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien machen. In Artikel 19b der vorgeschlagenen Verordnung heißt es: „Direkte Preisstützungssysteme für neue Investitionen in die Stromerzeugung aus den in Absatz 2 genannten Quellen haben die Form eines zweiseitigen Differenzvertrags.” Die Investitionsförderung sollte so ausgestaltet werden, „in dem ein Mindestpreis, aber auch ein Höchstpreis festgelegt wird, sodass alle Einnahmen, die über die Obergrenze hinausgehen, zurückgezahlt werden”, führt sie aus.

Deutsche Verbände gegen Contracts for Difference

Dagegen rührt sich Widerstand. Der Verband Kommunaler Unternehmen sieht es kritisch, wenn die CfD als einzige Direkthilfe erlaubt sein sollen. „Die Ausgestaltung der Fördersysteme sollte den Mitgliedsstaaten überlassen werden, die die Bedarfe viel besser einschätzen können”, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie arbeitet noch an seiner Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag. Doch klar ist für ihn schon, dass er die verpflichtende Einführung von CfD auf EU-Ebene ablehnt.

Carsten Pfeiffer, Leiter Strategie und Politik beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), kritisiert,  mit der CfD-Vorgabe im geförderten Bereich werfe die Kommission die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien um Jahre zurück. Denn damit würden ökonomische Anreize genommen, oberhalb der Referenzwerte Erlöse zu erzielen. Im Ergebnis erfolge die Erzeugung nicht nach den Bedürfnissen des Marktes, sondern nur auf die CfD-Regelungen hin optimiert. Außerdem würden mit der CfD-Strategie auch PPA erschwert.

Den Vorschlag zum Strommarktdesign und zu Contracts for Difference müssen die EU-Gremien noch diskutierten und abstimmen. Er ist also noch nicht fix.

Parallel arbeitet die Bundesregierung an einer Reform des deutschen Strommarktdesigns. Seit April befassen sich vier Arbeitsgruppen mit diesem Vorhaben. Eine europäische Vorgabe würde allerdings einen wesentlichen Einfluss auf die deutschen Re­formbestrebungen haben.

20.4.2023 | Autor: Andreas Witt
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