Gesetz zur Wärmeplanung nimmt Form an

Im Bild ein Blick durch ein Fernwärmerohr, der Referentenentwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze liegt nun vor.Foto: Anoo / stock.adobe.com
Der Ausbau der Fernwärme ist ein wesentlicher Bestandteil der Wärmeplanung.
Das Bundesbauministerium hat eine zweite Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändeanhörung für das "Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" eingeleitet.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den überarbeiteten Entwurf vom Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zur Abstimmung an die Ressorts und an Länder und Verbände versandt, die damit zum zweiten Mal Stellung beziehen können. In den Gesetzentwurf wurden die Beschlüsse im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie und eines Antrags der Koalitionsfraktionen sowie die Ergebnisse aus der ersten Länder- und Verbändeanhörung, die am 15. Juni 2023 endete, eingearbeitet.

Zentrales Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer flächendeckenden und verpflichtenden Wärmeplanung. Bevor die geplanten Verpflichtungen des GEG bei Heizungstausch gelten, soll als Entscheidungsgrundlage zunächst eine Wärmeplanung vorliegen. Beide Gesetze sind jetzt miteinander verzahnt worden, um bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.

„Eine flächendeckende Wärmeplanung ist eine wesentliche Voraussetzung auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie gibt Planungs- und Investitionssicherheit, und sie erleichtert den Umstieg auf die Wärmeversorgung, die vor Ort am besten passt“, sagt Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht, um für die Verbraucherinnen und Verbraucher einen kostengünstigen Weg zu finden. Andere fangen gerade an. Es ist klar, dass wir einen längeren Atem dafür brauchen, die Umstellung braucht Zeit. Aber wer seine Wärmeversorgung jetzt umstellt, spart in Zukunft Energiekosten. Und das wollen wir gemeinsam mit den Ländern, mit den Kommunen und mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern erreichen.“

Neues im Entwurf vom Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Neu an diesem Gesetzentwurf ist die Einführung einer flächendeckenden und verpflichtenden Wärmeplanung für alle Länder. Der Entwurf sieht eine Pflicht ab 30.06.2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern vor und ab 30.06.2028 für die restlichen Kommunen. Für Gemeinden bis 10.000 Einwohnern wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht. Hier gibt es Erleichterungen. So können benachbarte Kommunen bei der Wärmeplanung zusammenarbeiten und auch gemeinsame Wärmepläne im „Konvoi-Verfahren“ erstellen.

Bereits existierende Wärmepläne wiederum haben auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen Bestandsschutz. Das Gleiche gilt für Wärmepläne, die einigen Städten auch ohne landesrechtliche Grundlage auf den Weg gebracht haben, sofern die jeweilige Planung mit den Anforderungen dieses Gesetzes vergleichbar ist. Allerdings müssen die Städte bei der Fortschreibung bestehender Wärmepläne die Vorgaben des neuen Gesetzes berücksichtigen.

Auch ist eine grenzüberschreitende Beteiligung vorgesehen. Das betrifft Grenzregionen wie im Saarland, in Baden-Württemberg, in Sachsen oder Brandenburg. Darüber hinaus sollen nur vorhandene Daten abgefragt werden. Mit dem Wärmeplanungsgesetz ist vorgesehen, dass nur über bereits bekannte Daten Auskunft zu geben ist.

Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ist unter diesem Link zu finden.

24.7.2023 | Quelle: BMWSB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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