Fachverband Holzenergie kritisiert geplante Änderungen am Luftreinhalteprogramm

Der im Entwurf enthaltene Bericht zur Luftqualität zeigt, dass alle erfassten Emissionen seit 2005 bereits deutlich gesunken sind. Dazu gehören Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) und Feinstaub. Je nach Schadstoff sind die wichtigsten Quellen Landwirtschaft, Industrie, Verkehr und Heizungen in unterschiedlichen Anteilen. Um die Emissionen in den nächsten Jahren weiter zu senken, sieht der vorliegende Entwurf für das neue Luftreinhalteprogramm verschiedene „Politikoptionen“ vor, von denen einige auch die Holzenergie betreffen.
Die Politikoptionen sind:
- Beschleunigter Kohleausstieg
- Novelle der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (Abfallverbrennung)
- Optionale Novelle der 13. Bundesimmissionschutzverordnung (Großfeuerungen)
- Verschärfung der Ökodesign-Verordnung für Heizungen
- Maßnahmenpaket Landwirtschaft
- Maßnahmenpaket Verkehr
Der Fachverband Holzenergie (FVH) sieht durch das neue Luftreinhalteprogramm unverhältnismäßige Anforderungen auf die Holzenergie-Branche zukommen.
Kleine Altholz-Anlagen und Holzheizkessel sollen strengere Anforderungen erfüllen
Dabei bezieht er sich insbesondere auf die geplante Novelle der 17. BImSchV. Für kleine und mittlere Altholzverbrennungsanlagen bis 50 MW gibt es bisher Ausnahmen von den strengen Emissionsschutzregeln. Würden diese gestrichen, würde das zu hohen Kosten führen. Zudem bräuchten die benötigten SCR-Katalysatoren viel Platz. Dieser sei gar nicht bei allen Anlagen vorhanden. Weil die angedachten Änderungen die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gefährden und zugleich nur zu einer geringen Emissionsminderung führen würden, sieht der Fachverband Holzenergie sie als unverhältnismäßig an.
„Für die weitere Reduzierung von Luftschadstoffen gilt es dort anzusetzen, wo die größten Minderungen mit den geringsten Kosten erzielt werden können. Das sehen wir im aktuellen Entwurf des Luftreinhalteprogramms nicht umgesetzt und vermissen die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Dafür gibt es eine gesetzliche Pflicht, über die sich das BMUV nicht hinwegsetzen darf“, sagt der Geschäftsführer des FVH, Gerolf Bücheler,
Außerdem kritisiert der Verband die per Ökodesign-Verordnung vorgesehenen strengeren Staubgrenzwerte für Heizkessel. Vorgesehen seien 2,5 mg/m3, bisher seien es 40 mg/m3. Das sei nur mit qualitativ hochwertigen, rindenfreien Holzhackschnitzeln möglich. „Dies widerspricht dem ausdrücklichen Ziel der Bundesregierung, dass zur Stärkung der Kaskadennutzung zunehmend geringere Brennstoffqualitäten mit höherem Rinden- oder Fremdstoffanteil in der energetischen Verwertung eingesetzt und höherwertige Sortimente vorrangig stofflich verwertet werden“, sagt Bücheler. Die Kaskadennutzung soll unter anderem Gegenstand der Biomasse-Strategie der Regierung sein. „Entsprechend sollten im Sinne einer kohärenten Politik für schlechte Brennstoffqualitäten auch niedrigere Anforderungen an die Staubemissionen gelten“.
Die vollständige Stellungnahme gibt es hier, den Entwurf des BMUV hier.
8.8.2023 | Quelle: FVH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH