Photovoltaik: Abregelungen im Q1 2023 bei zwei Prozent

Dunkle Wolken am Horizont über einer Solaranlage im Vordergrund.Foto: adrian_ilie825 / stock.adobe.com
Auch Photovoltaikstrom wird in Deutschland abgeregelt.
Im ersten Quartal 2023 wurden in Deutschland 24 Prozent der Offshore-Windenergie abgeregelt, außerdem 3 Prozent bei Windenergie an Land und zwei Prozent bei der PV. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor.

Die Stromnetzbetreiber haben im ersten Quartal 2023 rund zwei Prozent der erzeugten Strommenge der Photovoltaik im Rahmen des Redispatch abgeregelt. Das teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken mit. Insgesamt fielen rund 137,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) im Rahmen des Netzengpassmanagements unter die Abregelungen. Die in dem Zeitraum insgesamt erzeugte Photovoltaikstrommenge betrug fast sieben Milliarden kWh. Die volumenmäßig stärksten Abregelungen entfielen auf Schleswig-Holstein, Bayern und Brandenburg.

Erheblich höhere Redispatch-Aufwendungen fielen im ersten Quartal 2023 bei der Windenergie an. So wurden bei der Offshore-Wind mehr als 24 Prozent des Stromvolumens abgeregelt. Das waren mehr als 2,1 Mrd. kWh. Bei der Windenergie an Land betrugen die Abregelungen mehr als drei Prozent des erzeugten Volumens: rund 1,2 Mrd. kWh.

Die Fragesteller verweisen darauf, dass sich die Kosten für das erste Halbjahr 2023 nochmals deutlich erhöhen könnten, da immer mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt werden müssen. Bereits 2022 hatten die vorläufigen Gesamtkosten für Netzengpassmanagementmaßnahmen laut Bundesnetzagentur bei rund 4,2 Mrd. Euro gelegen. Das war weit mehr als im Vorjahr 2021 mit 2,3 Mrd. Euro.

Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang gefragt, ob eine Aufteilung des deutschen Strommarktes in mehrere Gebotszonen die Kosten senken könnten. In ihrer Antwort verweist sie auf eine Studie des BDEW. Demnach würden Redispatchmaßnahmen durch eine Teilung der Preiszone zwar nicht vollständig entfallen. Sie würden aber im Jahr 2030 – bei Einhaltung der Klima- und Ausbauziele der Bundesregierung – auf zwei Drittel des Volumens von 2022 zurückgehen würden. Die Bundesregierung mache sich die Ergebnisse externer Studien aber nicht zu eigen.

Die Bundesregierung will stattdessen die Abregelungen durch Einführung von Auktionen vermindern.

6.11.2023 | Quelle: Deutscher Bundestag | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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