Bundeshaushalt 2024: Kürzungen bei Klimaschutz und Erneuerbaren

Blick von oben in den Plenarsaal des Bundestages während einer Debatte. Symbolbild für den Bundeshaushalt 2024.Foto: Marc-Steffen Unger / Deutscher Bundestag
Um den Bundeshaushalt 2024 unter Einhaltung der Schuldenbremse zu verabschieden, hat die Bundesregierung etliche Kürzungen bei Klimaschutzprogrammen vorgenommen. Schon ein unvollständiger Streifzug durch das Zahlenwerk zum Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF) im Einzelplan 60 des Bundeshaushalts 2024 zeigt die konkre­ten Spu­ren:

Auffällig stark haben nach den Beschlüssen der Haushaltspolitiker:innen einige Förderprogramme Federn lassen müssen, die den kommunalen Klimaschutz betreffen. So sind die Verpflichtungsermächtigungen für Modellprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr im Bundeshaushalt 2024 komplett unter die Räder gekommen. 29 Millionen Euro haben die Haushaltspolitiker hier gestrichen.

Ebenso erging es dem Förderprogramm für die energetische Stadtsanierung. Es schrumpf um fast 100 Millionen Euro, wovon 33 Millionen an noch nicht gebundenen Mitteln 2024 gekürzt werden und weitere 65 Millionen bei den Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren.

Und auch mit der seriellen energetischen Sanierung hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, Klimaschutz in die Kommunen zu tragen. Doch hier werden die Mittel um zusammen 150 Millionen Euro für das laufende Jahr und die Verpflichtungsermächtigungen mehr als halbiert.

Einen mehrfach höheren Betrag von über 500 Millionen Euro streicht die Bundesregierung allerdings im KTF für Finanzhilfen an die Länder zur kommunalen Wärmeplanung. Hier verspricht der Bund jedoch über einen anderen Finanzierungsweg, nämlich eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung für die Länder, für Ersatz zu sorgen.

NKI muss im Bundeshaushalt 2024 wenig bluten

Immerhin, die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI), in der die Förderungen der Kommunalrichtlinie einen wesentlichen Anteil ausmachen, büßt mit 20 Millionen Euro nur knapp 4 Prozent ihrer ursprünglich geplanten Mittelausstattung ein. Es verbleiben Verpflichtungsermächtigungen von 473 Millionen Euro für die kommenden fünf Jahre.

Zurückgenommen hat die Bundesregierung ihr Vorhaben, für die Transformation der Wärmenetze über die BEW-Förderung ab 2026 in diesem Jahr höhere Verpflichtungen von jährlich 500 Millionen Euro einzugehen. Im aktuellen Entwurf bleibt es für geplante Investitionen in den Jahren von 2025 bis 2029 vorerst bei Verpflichtungsermächtigungen von 450 Millionen Eu­ro pro Jahr.
Radikaler gestrichen wurden im Bundeshaushalt 2024 Programme zur Starkung des Waldes als Klimafaktor. Jeweils 200 Millionen entfallen als Etat für die Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement. Zugleich werden fast 50 Millionen Euro beim Waldklimafonds gestrichen. Und auch die Verpflichtungsermächtigungen zum Moorbodenschutz reduziert die Bundesregierung auf ein Drittel der ursprünglichen Planung. Es bleiben 15 Millionen im Topf.

Neben allen Streichungen gibt es einen Etatposten im KTF, der auffällig stark wächst. Dies sind die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen. Mit 3,9 Milliarden Euro stehen trotz niedriger Börsenstrompreise 1,3 Milliarden mehr zur Verfügung als im ursprünglichen Entwurf.

Klimafolgenanpassung und natürlicher Klimaschutz

Ein Plus von rund 160 Millionen Euro sieht die Bundesregierung auch bei Anpassungen Deutschlands an den Klimawandel vor. Neben urbanen sollen künftig auch ländliche Räume mit zusammen rund 500 Millionen Eurogefördert werden. Allerdings streicht die Ampel in ähnlicher Höhe Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz.

Massiv spart die Koalition auch bei der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe. Die Verpflichtungsermächtigungen schrumpfen hier um 650 Millionen Euro auf nur noch 100 Millionen Euro. Man könnte vermuten, dass die Regierung stattdessen stärker auf E-Mobilität setzen will. Doch auch bei der Weiterentwicklung der E-Mobilität hat sie etwa 300 Millionen gestrichen.

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH

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