Solid-Insolvenz: Verfahren nähert sich einer Entscheidung

Foto: SOLID
Bei der Einweihung von Österreichs größter Freiflächen-Solarthermieanlage in Mürzzuschlag im September 2023 hatte Solid-CEO Stephan Jantscher (Mitte) noch gut lachen.
Im Insolvenzverfahren des österreichischen Solarthermie-Projektierers Solid soll in der kommenden Woche über den Sanierungsplan entschieden werden.

Anfang Dezember 2023 hatte die SOLID Solar Energy Systems GmbH aus Graz Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren hat das Landgericht Graz am 7. Dezember eröffnet. Seitdem führt der Insolvenzverwalter Dr. Michael Axmann die Geschäfte des Unternehmens. Im Moment könne er keine genauen Angaben zum Stand des Verfahrens machen, sagte Axmann den Solarthemen. Jedenfalls laufe der Betrieb weiter, so Axmann: „Daraus lässt sich schon ablesen, dass ich durchaus eine Chance zur Fortführung des Unternehmens sehe.“

Solid hofft auf Sanierungsplan

Am kommenden Donnerstag wollen die Gläubiger über einen vom Unternehmen vorgelegten Sanierungsplan abstimmen. Der ursprüngliche Plan sieht eine Sanierungsquote von 20 Prozent, zahlbar innerhalb von 2 Jahren, vor. Im Insolvenzantrag werden die Verbindlichkeiten mit rund 4,5 Millionen Euro angegeben, denen aufgrund der geringen Sachwerte lediglich rund 171.000 Euro als Aktiva gegenüberstehen.

Die jetzige GmbH ging 2019 als Auffanggesellschaft aus der insolventen S.O.L.I.D Gesellschaft für Solarinstallation und Design GmbH hervor. Das Unternehmen blickt damit auf eine mehr als drei Jahrzehnte lange Tradition zurück. Es gilt als ein Pionier für große thermische Solaranlagen. Im September 2023 hatten die Stadtwerke Mürzzuschlag zuletzt die Erweiterung der von Solid realisierten größten Solarthermieanlage Österreichs mit 7000 Quadratmetern Kollektorfläche gefeiert.

Neben Projekten im Heimatland Österreich hat Solid Projekte im Bereich von Prozesswärme und Fernwärme weltweit realisiert. Zu diesem Zweck unterhält das Unternehmen mehrere Tochtergesellschaften und Filialen in Kalifornien und Singapur. Offenbar kam es vor allem bei den Auslandsgeschäften in letzter Zeit zu Problemen. Als Begründung für den Insolvenzantrag nannte Solid Anfang Dezember unter anderem Verluste durch Wertberichtigungen bei halbfertigen Projekten. Offenbar kam es zu Baukostenüberschreitungen, Verzögerungen und damit verbundenen Schadenersatzforderungen.

Crowd-Investoren werden wohl in die Röhre blicken

Seit der Neustrukturierung im Jahr 2019 hatte Solid stark auf Expansion gesetzt und dabei auch neue Finanzierungswege gesucht. So machte es im vergangenen Jahr als eines der ersten Solarthermie-Unternehmen mit einer erfolgreichen Crowd-Funding-Kampagne auf sich aufmerksam. Fast 1,3 Millionen Euro hat Solid über die Münchener Crowd-Funding-Plattform Rocket Investments eingenommen. Statt der versprochenen 7,5 Prozent Zinsen plus eventueller Boni von 3 bis 7 Prozent werden die Investoren nun wohl den Totalverlust ihrer unbefristeten Nachrangdarlehen zu verbuchen haben. Denn wie Insolvenzverwalter Axmann auf Nachfrage bestätigte, dürfen Nachrangdarlehen erst bedient werden, wenn alle anderen Gläubiger abgefunden sind.

Hohes Risiko für Nachrangdarlehen

Das hohe Risiko sollte den Crowd-Investor:innen allerdings klar gewesen sein. Jedenfalls, wenn sie das offizielle, vom Vermögensanlagegesetz vorgeschriebene Informationsblatt aufmerksam gelesen haben. Dort beschreibt die Unternehmensleitung klar, dass Solid die eingenommenen Gelder nicht etwa in Solaranlagen, also Sachwerte, investieren wolle, sondern zu etwa 82 Prozent in neues Personal und zu rund 18 Prozent in Marketing. Außerdem warnt das Infomationsblatt, nur im Falle steigender Umsätze „kann mit einer pünktlichen und vollständigen Zins- (Zinsen und Bonuszinsen) und Kapitalrückzahlung gerechnet werden.“ Hingegen müssten die Investoren nicht nur bei rückläufigen, sondern bereits bei unveränderten Geschäften von Solid mit einem Ausfall der Forderungen rechnen. Im Informationsblatt las sich das damals so: „Bei neutraler Geschäftsentwicklung (gleichbleibende Umsätze) und neutralen Marktbedingungen muss mit einem Ausbleiben der Zinszahlungen (Zinsen und Bonuszinsen) und dem Verlust des investierten Kapitals gerechnet werden“.

Autor: Guido Bröer | Solarthemen Media GmbH

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