EEG: Bundesnetzagentur hebt Vergütung für neue Biogasanlagen an
Die Bundesnetzagentur hat die Vergütungen für neue Biogasanlagen in 2024 im Vergleich zum Vorjahr angehoben. Wie die BNetzA mitteilte, beträgt der Höchstwert für neue Biomasseanlagen nun 19,43 Cents (ct) je Kilowattstunden (kWh). 2023 hatte dieser 17,67 ct/kWh betragen. Für bestehende Biomasseanlagen ändert sich nichts. Die Vergütung bleibt bei maximal 19,83 ct/kWh. Eine höhere Vergütung gibt es für Biomethananlagen mit einem Höchstwert von bis zu 21,03 ct/kWh. Dieser hatte vorher 19,12 Cent/kWh betragen.
Die neue Festlegung gilt für Biomasseanlagen, die sich über Ausschreibungen um eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bemühen. Bei diesen Ausschreibungen können Gebote sowohl für die Förderung von Neuanlagen als auch für eine Weiterförderung von Bestandsanlagen abgegeben werden.
Die Bundesnetzagentur hob den Wert für neue Biogasanlagen an, da es bei den Ausschreibungen im letzten Jahr kaum zu Geboten kam. Außerdem lägen die Stromgestehungskosten neuer Anlagen deutlich über dem bislang geltenden Höchstwert.
Für bestehende Biomasseanlagen sei keine Erhöhung notwendig gewesen. Dort habe 2023 eine große Wettbewerbsintensität bestanden. Damit rechnet die Behörde auch in diesem Jahr.
In den Ausschreibungen für Anlagen, die Biogas verstromen, das an einem anderen Ort ins Gasnetz eingespeist wurde (Biomethananlagen), hatte die Bundesnetzagentur bislang noch keine Höchstwertfestlegung erlassen. Zu den letzten beiden Gebotsterminen dieser Technologie wurde kein Gebot eingereicht. Der neue Höchstwert hilft, die offensichtliche Förderlücke zu verringern.
Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für beide heute bekanntgemachten Gebotstermine zum 1. April 2024.
Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH