Photovoltaik-Checkliste für Kommunen in Baden-Württemberg

Zwei Personen inspizieren eine PV-Anlage auf einem Flachdach.Foto: KEA-BW
Ob Kommunen in Baden-Württemberg Photovoltaik besser selbst finanzieren oder über Contracting, darüber gibt ein neues Angebot der Landesenergieagentur Aufschluss. Es will helfen, die PV-Pflicht einfacher erfüllen zu können.

Die Energieagentur Baden-Württemberg KEA hat für Kommunen eine Photovoltaik-Checkliste online gestellt. Damit finden Kommunen laut KEA-BW Wege, wie sie ihrer Photovoltaikpflicht leichter nachkommen können. Die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2022 in Baden-Württemberg. Sie betrifft alle privaten, öffentlichen, gewerblichen und institutionellen Bauherrinnen und Bauherren, die ein neues Wohn- oder Nichtwohngebäude errichten lassen, einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen planen oder ein Dach sanieren möchten.

Fünf Fragen zur Liegenschaft

In einem ersten Schritt beantworten Energiefachleute der Städte und Gemeinden online fünf einfache Fragen zu ihren Liegenschaften. Dazu gehören Informationen zur Dachform des Gebäudes, zum Stromverbrauch, zu den Eigentumsverhältnissen und ob in naher Zukunft eine Dachsanierung ansteht. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten. Die Antworten dienen den Expertinnen und Experten der KEA-BW als Grundlage für eine neutrale und unabhängige Initialberatung. Darin machen sie Projektvorschläge, stellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor und geben einen Überblick, wie sich die Anlage finanzieren lasse – durch eigenes Geld oder per Contracting. Darüber hinaus prüfen sie, ob weitere energetische Effizienzmaßnahmen oder Erneuerungen der Heizungsanlagen anzuraten sind und wie sich diese umsetzen lassen. Auch hier ist Contracting eine bewährte Finanzierungsmöglichkeit.

Contracting als Chance für Kommunen

Contracting kann eine sinnvolle Strategie für den Photovoltaikausbau in Kommunen, in Sozialeinrichtungen und in der Wohnungswirtschaft sein. Bei diesem Sanierungsmodell übernimmt ein Dienstleister alle Aufgaben von der Finanzierung über die Planung und Errichtung bis hin zur Betriebsführung der Anlage. So werden klimafreundliche Investitionen möglich, ohne dass die Auftraggeber selbst investieren müssen. Sie nutzen zudem das Know-how des Dienstleisters und benötigen dafür kein eigenes Personal. Die Vergütung erhält der Contractor beispielsweise aus den eingesparten Energiekosten. Genauso ist es bei energetischen Sanierungen wie einem Heizungstausch oder einer Dämmung.

Alles Wissenswerte rund um Contractingmodelle präsentiert das Team des Kompetenzzentrums Contracting der Landesenergieagentur KEA-BW auf einem Contracting-Kongress, der am 26. Juni 2024 in Stuttgart stattfinden wird.

Quelle: KEA-BW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen