Mäßige Nachfrage für Heizungsförderung der KfW

Symbolbild mit zwei Aktenordnern und Aufschrift Förderung Heizung sowie ein Thermostat und Heizungsrohre.Foto: Marco2811 / stock.adobe.com
Mit 21.000 Anträgen liegt die Nachfrage für die Heizungsförderung in den ersten vier Monaten deutlich unter Vorjahr. Bei der KfW gingen auch die Kreditzusagen für erneuerbare Energien in Unternehmen stark zurück.

Mit rund 21.000 Anträgen bis Ende April ist die Nachfrage für die Heizungsförderung in Deutschland hinter den Vorjahren zurückgeblieben. Die Zahlen stammen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die die Förderung in diesem Jahr übernommen hat und sie im Rahmen ihrer Quartalszahlen erstmals präsentierte. So hat die Bank per 31.03.2024 rund 11.200 Zuschussanträge über 0,2 (Milliarden) Mrd. Euro zugesagt. Per 30.04.2024 haben 21.000 Antragsteller eine Förderzusage erhalten bei einem Fördervolumen von 0,3 Mrd. Euro.

Zum Vergleich: in den ersten vier Monaten 2023 waren rund 47.000 Anträge für neue klimafreundliche Heizungen eingegangen – beim damals noch zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Alleine im März und April waren es 27.000 gewesen. Wegen vorteilhafterer Konditionen war die Förderung insbesondere im Jahr 2022 beliebt. Die Zahl der Anträge hatte damals von Januar bis April bei 125.000 Stück gelegen.

Hintergrund für die mäßige Nachfrage in diesem Jahr ist neben geänderten Bedingungen, dass Interessierte erst ab Ende Februar 2024 Anträge stellen konnten. Die KfW ist zwar seit Anfang des Jahres für die Förderung zuständig. Doch die Umstellung von Bedingungen und Verantwortlichkeiten hat Zeit in Anspruch genommen. Bis Ende letzten Jahres war stets das Bafa für die direkten Zuschüsse zuständig gewesen. Ein weiterer Grund dürfte sein, dass die KfW die Zuschüsse erst ab September ausschütten wird, was vielfältige Kritik nach sich zog.

Planmäßig hat sich dafür der Kreis der Antragsberechtigten ab Mai 2024 erweitert. Bisher konnten sich nur Privat­personen bewerben, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen. Nun sind neu hinzugekommen: Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit). Außerdem: Wohnungseigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umsetzen. Ab August sollen dann auch Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern Anträge für klimafreundliche Heizungen stellen dürfen.

Die KfW verbucht die Heizungsförderung im Segment Private Kunden. Dort entfiel im ersten Quartal der Hauptanteil mit 4,3 Mrd. EUR auf den Förderschwerpunkt Energieeffizienz und Erneuerbare Energien (03/2023: 3,0 Mrd. EUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum resultierte dabei im Wesentlichen aus dem Programm Klimafreundlicher Neubau. Hier wurden im ersten Quartal 2024 Zusagen für private Kunden über 2,8 Mrd. EUR getätigt (03/2023: 0,6 Mrd. EUR).

Kredite für EE und Klimaschutz in Unternehmen stark rückläufig

Einen deutlichen Rückgang verzeichnete dagegen das Mittelstandsgeschäft im Förderschwerpunkt Klimawandel und Umwelt. Dort lagen die Neuzusagen bis Ende März 2024 bei 1,3 Mrd. EUR (03/2023: 3,4 Mrd. EUR). Hier zeigte sich ein deutlicher Zusagenrückgang in den Programmen Erneuerbare Energien sowie Klimaschutzoffensive für Unternehmen. Grund hierfür sei, dass die Spielräume in der Konditionengestaltung durch die Kombination aus beihilferechtlichen Vorgaben und derzeitiger Zinssituation stark eingeschränkt sind. Mit anderen Worten: die hohen Zinsen für die Kreditnachfrage. Die KfW darf hier beiheilfebedingt nur geringe Zinsvorteile anbieten.

Der Artikel erfuhr am 14.5.2024 eine Aktualisierung.

Quelle: KfW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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