Neu: Recht auf Steckersolaranlage für Wohnungen

Vier Balkone an einem Haus, davon ist einer mit einer Steckersolaranlage ausgestattet.Foto: Maryana / stock.adobe.com
Einen Balkon oder auch andere eigene Flächen mit Steckersolaranlagen auszustatten ist künftig einfacher, wenn das Wohnungseigentumsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch geändert sind.
Die Ampelkoalition hat sich intern offenbar auf Regelungen zur Nutzung von Steckersolaranlagen für die Eigentümer:innen von Wohnungen und für Mieter:innen geeinigt. Die Enscheidung dafür könnte schon in der nächsten Sitzungswoche fallen.

Wie die Solarthemen aus Kreisen der Koalition erfuhren, haben sich die Koalitionsparteien auf einen Kompromiss einigen können. Dieser betrifft das „Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“. Zum Redaktionsschluss stand es noch unter einem Vorbehalt der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Doch voraussichtlich kann der Bundestag es in der 23. Kalenderwoche beschließen. Dann wird es für Eigentümer:innen und Mieter:innen von Wohnungen einfacher, eine Steckersolaranlage zu installieren.

Privileg für Steckersolaranlage für einzelne Wohnungen

Diskutiert hat die Koalition vor allem das Thema der virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen. Ein Punkt der internen Verhandlungen war aber auch die Frage, welche Photovoltaikanlagen von Erleichterungen profitieren sollten: nur Steckersolaranlagen oder alle PV-Anlagen? Für Letzteres hatte sich etwa auch der Verein Balkon.Solar e.V. gemeinsam mit einer Reihe von weiteren Vereinen eingesetzt. Es „sollte beachtet werden, dass die solare Erschließung von Miet- und Eigentumswohnungen für die Energiewende nicht allein durch die Leistungsgrenze eines Stecker-Solarsystems begrenzt sein darf“, so Vereinsvorstand Sebastian Müller. Und auch der Bundesrat hatte gefordert: „Einzelne Wohnungseigentümer sollten im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) einen Anspruch auch auf die Installation von PV-Dachanlagen, und nicht nur von Steckersolargeräten für den Balkon oder die Terrasse erhalten.”

Größere PV-Anlagen in Gemeinschaft

Zu dieser Erweiterung hat sich die Koalition nicht durchringen können. Wie Vertreterinnen von SPD und FDP gegenüber den Solarthemen erklärten, sei die Option, dass ein:e Wohnungseigentümer:in in alleiniger Entscheidung eine PV-Anlage auf dem Dach montieren dürfte, in der Praxis mit zu großen Schwierigkeiten verbunden. Die Koalition wolle daher mehr auf das Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und weitere Erleichterungen setzen, damit die Wohnungeigentümergemeinschaften Solaranlagen gemeinsam betreiben.
Davon unabhängig kommt aber nun bald das Recht, ohne Zustimmung der WEG kleinere Steckersolaranlagen zu betreiben. Und dieses Recht soll sich nicht allein auf Balkone oder Terassen als Installationsort beschränken. In § 20 des WEG heißt es künftig: Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen.

Ebenso will die Koalition die Rechte für Mieter:innen in § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches erweitern. Mieter:innen können dann grundsätzlich verlangen, dass ihnen der Betrieb einer Steckersolaranlage gestattet wird, solange dies für Vermieter:innen nicht unzumutbar ist.

Quelle: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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