Balkonkraftwerke endlich auch für Mieter

Reihenhaus mit Steckersolar-Geräten.Foto: Embeki / stock.adobe.com
Balkonkraftwerke (Archvibild).
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag beschlossen, dass es auch in Mehrfamilienhäusern leichter werden soll, Balkonkraftwerke und andere Steckersolargeräte zu nutzen.

Der Bundestag hat das „Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ beschlossen. Der Bundestag folgte damit der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, die gegenüber dem Gesetzesentwurf vom Dezember noch kleine Änderungen enthält. Damit können Mieter künftig deutlich leichter Balkonkraftwerke nutzen.

Mieter profitieren am meisten von neuen Regeln für Balkonkraftwerke

Die Erleichterungen betreffen inhaltlich auch diejenigen, die in als Eigentümerinnen und Eigentümer in Mehrparteienhäusern wohnen. Doch während diese zumindest mit ihren Nachbarn auf Augenhöhe über die Montage von Balkonsolaranlagen diskutieren und abstimmen können, sind Mieterinnen und Mieter auf die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermietenden angewiesen. Diese Genehmigung konnte bislang ohne sachlichen Grund verweigert werden, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Dass Steckersolargeräte für Mieter bisher nur selten eine Option waren, illustriert ein Förderprogramm in Mecklenburg-Vorpommern, das im Jahr 2023 anlief. Das Land hatte die Hälfte der Mittel für Anlagen in Mietwohnungen reserviert. Während die Mittel für Eigentümer in wenigen Tagen erschöpft waren, stellten Mieterinnen und Mieter kaum Anträge. Mittlerweile stellt das Land die Höhe der noch verfügbaren Mittel nicht mehr auf der Webseite dar – sagt aber, dass sie „noch für längere Zeit“ reichen.

Mit dem neuen Gesetz wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Dies bedeutet, dass der Vermieter oder die Vermieterin den Einsatz von Balkonsolaranlagen zukünftig grundsätzlich genehmigen muss. Das wird vor allem für Mieterinnen und Mieter die Chancen auf eine eigene Solaranlage deutlich verbessern. „Eine gute Nachricht für alle Mieterhaushalte, die sich mit einem eigenen Balkonkraftwerk mit Strom versorgen, so langfristig ihre Geldbörse schonen und zum Umweltschutz beitragen möchten“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB) Melanie Weber-Moritz.

Vermieter dürfen Anforderungen an Balkonkraftwerke stellen

Auch in Zukunft haben Vermieterinnen und Vermieter aber ein Mitspracherecht bei der Frage, wie und wo das Steckersolargerät auf dem Balkon angebracht wird. Sie dürfen bei Auszug des Mieters oder der Mieterin weiterhin den Rückbau der Anlage verlangen. Dies betrifft auch eine eventuell von Mietenden installierte Außensteckdose. „Mieterinnen und Mieter sollten daher, bevor sie mit Genehmigung des Vermieters selbst Strom produzieren, ausdrücklich klären, was nach Vertragsende mit der Anlage nebst Außensteckdose passieren soll, sprich, ob sie zurück gebaut werden soll oder verbleiben kann, letzteres idealerweise gegen eine teilweise Erstattung der von ihnen getätigten Investition“, so Weber-Moritz. Der Deutsche Mieterbund rät dazu, schriftlich eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, um im etwaigen Streitfall einen Nachweis über die getroffenen Verabredungen zu haben.

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Gesetzesänderung. Die Deutsche Umwelthilfe findet hingegen, das Gesetz „grenzt an Arbeitsverweigerung“.

Quelle: DMB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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