EnWG- und EEG-Novelle 2025 brächte neue Hürden für die Photovotaik
Gegenüber dem ersten Referentenentwurf und einem zweiten, im Oktober im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ bekannt gewordenen Entwurf hat sich der nun von der Bundesregierung beschlossene „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“ vom 15. November 2024 noch einmal deutlich verändert. Er ist mit Begründung auf 452 Seiten angewachsen. Die Zahl der Artikel ist seit Oktober von 12 auf 36 gestiegen. Und mit ihrem gerade getroffenen Beschluss macht die rot-grüne Regierung auch deutlich, dass sie dieses Gesetz noch durch die nun stark verkürzte Legislaturperiode bringen möchte. Damit verbunden wäre dann auch eine EEG-Novelle 2025.
Turbogesetzgebungsverfahren für EEG-Novelle 2025?
Für das komplexe Gesetzesvorhaben müssten die Restkoalition und auch die Opposition allerdings den Gesetzgebungsturbo einschalten und sich zudem einig werden. Es gibt nur noch wenige Sitzungswochen sowie eine Reihe weiterer Vorhaben, die es noch zu diskutieren gilt. Und bislang hat für dieses Gesetz noch nicht einmal die 1. Lesung stattgefunden.
Doch es scheint Handlungsdruck zu bestehen. So plädiert der Bundesverband Erneuerbare Energien für eine zügige Verabschiedung der Gesetze. Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sehe wichtige Regelungen zur Steigerung der Kosteneffizienz bei der Einspeisung von Erneuerbaren vor, so der BEE. „In den kommenden Jahren werden absehbar große Kapazitäten Erneuerbarer Energien zusätzlich in das Netz drängen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter: „Dafür müssen nun frühzeitig Anschlusskapazitäten bereitgestellt werden.“
Ist ohne EnWG- und EEG-Novelle 2025 die Netzstabilität gefährdet?
Und Kerstin Andreae, die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt zu den restlichen Sitzungswochen des Bundestages, diese Zeit sei „unbedingt“ zu nutzen, um energiepolitische Anliegen noch umzusetzen. „Dazu gehört beispielsweise der Teil der EnWG-Novelle, mit der die PV-Spitzenproblematik adressiert wird.“ Denn, so Andreae. „Ohne angemessene Möglichkeiten der Steuerbarkeit droht nun jedoch eine Gefährdung für die Stabilität der Netze.“
Viele Pros und Contras zum Gesetzentwurf
Es ist aber auch klar, dass es bei einem so umfangreichen Gesetzgebungsvorhaben gerade in den Details viele Pros und Contras gibt. Und das Gesetz würde in dieser Form sehr viele Bundesbürger:innen betreffen. Es würde einige bisherige Grundprinzipien etwa des Erneuerbare-Energien-Gesetzes radikal verändern. Daher ist jedenfalls fraglich, ob es noch zu einem Beschluss kommen kann. Die Solarthemen-Redaktion hat alle energiepolitischen Sprecher:innen der ehemaligen Ampelkoalition zu Beginn dieser Woche gefragt, wie sie die Chancen beurteilen, dass es noch zu diesem Beschluss kommt. Keine Antwort ist dann wohl auch eine Antwort.
Schon zum im Oktober bekannt gewordenen Entwurf äußerte sich der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnend. Ein „Zwang zur Direktvermarktung“ ab 25 kW würde zum jetzigen Zeitpunkt zu einem Markteinbruch im betroffenen Anlagensegment zwischen 25 und 100 Kilowatt (kW) führen. Zumal, so der BSW, eine massenhafte Steuerbarkeit der Anlagen über Smart Meter frühestens 2026 zu erwarten sein. (Weitere Informationen zu diesem Thema sind in unserem Solarthemen-Artikel vom 30. Oktober 2024 nachzulesen.)
Neue Hürden für den Photovoltaik-Ausbau bei dieser EEG-Novelle 2025
Diese Regelung wurde im neuen Entwurf nicht zurückgenommen. Und als neue Hürde könnte auch wirken, das das Bundeswirtschaftsministerium die Wirkleistung bei kleinen Anlagen zwischen 2 und 25 kW auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen möchte, solange sie nicht mit Smart-Meter-Gateways ausgestattet sind. Das würde sich nicht nur für Volleinspeiseanlagen, sondern auch für typische Eigenverbrauchsanlagen ohne Speicher schmerzhaft bemerkbar machen.
Und dies ist nur ein Ausschnitt aus den vielen Änderungen, die mit der 2025-Novelle des EnWG, des Messstellenbetriebsgesetzes und des EEG einhergingen. Ein weiterer Novellenvorschlag betrifft den Paragrafen 8 des EEG. Und er würde gewissermaßen die Axt an eine der Wurzeln des EEG legen.
Netzanschluss nicht mehr garantiert
Es geht um den bisher unbeschränkten gesetzlichen Anspruch auf Netzanschluss, der freilich nicht mit einem Recht auf Einspeisung gleichzusetzen ist. Das kommt im Gesetzentwurf etwas unscheinbar daher. Demnach soll der § 8 Abs. 4 künftig so lauten: „Die Pflicht zum Netzanschluss besteht auch dann, wenn der Netzanschluss in dem angefragten Umfang erst durch die Optimierung, die Verstärkung oder den Ausbau des Netzes nach § 12 dieses Gesetzes oder nach § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes möglich wird, ein Netzanschluss auf Basis einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung nach § 8f jedoch bereits möglich ist und der Anlagenbetreiber der Beschränkung der maximalen Wirkleistungseinspeisung in dem für die Gewährung des Netzanschlusses erforderlichen Umfang zustimmt.“
Bisher ist dieser Passus wesentlich kürzer: „Die Pflicht zum Netzanschluss besteht auch dann, wenn die Abnahme des Stroms erst durch die Optimierung, die Verstärkung oder den Ausbau des Netzes nach § 12 möglich wird.“
Thorsten Müller, Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, fasst das Ergebnis dieser geplanten Gesetzesänderung so zusammen: „Das würde die Abschaffung des grundlegenden EEG-Prinzips eines unbeschränkten Rechts auf unverzüglichem und vorrangigem Anschluss jeder EE-Anlage an das Stromnetz bedeuten.“ Aus Sicht von Müller wären die Anlagenbetreiber auch rechtlich auf den Goodwill der Netzbetreiber angewiesen. Dabei fehlten ihnen aber die wesentlichen Informationen zur Netzsituation. Würde das Gesetz so beschlossen, „gäbe es für den vertraglich begrenzten Leistungsanteil anders als heute auch keinen Entschädigungsanspruch mehr, weil Redispatch nicht mehr anwendbar wäre. Da zudem unklar ist, wie lange dieser Zustand anhält, könnte die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt werden.”
Dabei betrifft dieses Thema nicht nur die Photovoltaik, sondern auch die anderen erneuerbaren Energien, namentlich die Windkraft.
Quelle: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH