Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zur Wärmeplanung verabschiedet

Strichmännchen an einem Tisch als Symbol für das Landesgesetz zur Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz, das einen unbürokratischen Ablauf gewährleisten soll.Grafik: snyGGG / stock.adobe.com
Im vereinfachten Verfahren der kommunalen Wärmeplanung müssen die Kommunen weniger Stellen beteiligen und die Datenerfassung und Kartierung ist einfacher.
Das Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes soll ein unbürokratisches und praxisnahes Verfahren für die kommunale Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz ermöglichen.

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat das Landesgesetz zur Wärmeplanung beschlossen. Die Kommunen erhalten mit der Verabschiedung des „Landesgesetzes zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes“ (AGWPG) nun Planungssicherheit für die Durchführung der Wärmeplanung. Denn mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 verpflichtete der Bund die Länder, dafür Sorge zu tragen, dass auf ihren Gebieten bis zu bestimmten Zeitpunkten eine flächendeckende Wärmeplanung erfolgt. Daher war ein Ausführungsgesetz auf Landesebene zu erarbeiten.

„Wärme- und Heizsysteme müssen in Zukunft klimafreundlicher werden, ohne die Bürgerinnen und Bürger zu überfordern. Dazu dient unter anderem der Ausbau von kommunalen Wärmenetzen. Das Ausführungsgesetz gibt den Kommunen nun Planungssicherheit und lässt ihnen Handlungsspielraum. Denn wir haben uns bei der Umsetzung des Gesetzes für möglichst unbürokratische, praxisnahe Verfahren entschieden“, sagt Energie- und Klimaschutzministerin Katrin Eder.

Eckpunkte von Landesgesetz zur Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz

  • Mit dem Gesetz wird die Pflicht zur Wärmeplanung auf die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden übertragen.
  • Ferner eröffnet das Gesetz die Möglichkeit zur Kooperation der sogenannten planungsverantwortlichen Stellen.
  • In dem Gesetz sind Regelungen zur vereinfachten Wärmeplanung enthalten. (Orts-)Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren durchführen. Im vereinfachten Verfahren können sie weniger Stellen beteiligen und die Datenerfassung und Kartierung vereinfachen.
  • Außer 47 in Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann für alle anderen 2.254 (Orts-)Gemeinden das vereinfachte Verfahren genutzt werden.
  • Zudem stellt der Bund Rheinland-Pfalz für die Durchführung der Wärmeplanung über fünf Jahre hinweg insgesamt 24 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird vollumfänglich für die Wärmeplanung eingesetzt.
  • Basierend auf der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Konnexitätsregelung hat man die Berechnungen des Mehrbelastungsausgleichs angepasst.
  • Außerdem erhalten auch Kommunen, die schon vor Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes mit der Wärmeplanung begonnen haben, für den Aufbau von Kompetenzen zur Wärmeplanung Gelder.

„Ziel des Gesetzes ist, alle Kommunen zu einer Wärmeplanung anzuhalten und diese leichter zu ermöglichen. Auf diese Weise kann systematisch eine Strategie für eine zukünftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erarbeitet und umgesetzt werden. Für die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die früher oder später auf eine klimafreundliche Heizalternative umstellen müssen, bedeutet das mehr Klarheit“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder.

Quelle: MKUEM | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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