Bioenergieverbände fordern Überarbeitung des EEG

Würfel mit Aufschrift Biogas und Geld, das Strommengenmodell für Biogasanlagen soll die EEG-Vergütung regeln.Foto: Marco2811 / stock.adobe.com
Bioenergieverbände fordern eine EEG-Vergütung für Biogasanlagen im Rahmen eines Strommengenmodells.
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) haben Forderungen für eine kurzfristige Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt.

Das Empfehlungspapier der Bioenergieverbände beinhaltet eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Biomasseausschreibungen. Mit der Idee von einem Strommengenmodell für Biogasanlagen stellen die Verbände zudem erstmals eine neue Vergütungssystematik für den flexiblen Einsatz von Biogas und Biomethan vor.

„Das Potenzial von Biogas und Holz im Strom- und Wärmemarkt ist gewaltig und bei Weitem noch nicht ausgeschöpft“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des HBB. Auch ohne zusätzliche Biomasse könne man bei einer konsequenten Flexibilisierung mittelfristig bis zu 24 Gigawatt flexibler gesicherter Leistung zur Verfügung stellen. „Das Biomassepaket hat hierfür Biogasanlagen zwar eine klare Rolle im Energiesystem zugewiesen, indem es ihre wichtige Funktion zur Bereitstellung von Flexibilität im Stromsystem betont. Allerdings adressiert es nur Teile des Anlagenparks und schöpft somit das volkswirtschaftliche Potenzial von Biogasanlagen nicht vollständig aus“, sagt Rostek.

Mit Blick auf die großen Aufgaben bei der erneuerbaren Wärmebereitstellung und in der Erzeugung von Negativemissionen sollte das EEG bestimmte Bioenergie-Anlagentypen in den Zuschlagsverfahren priorisieren. Zudem könnte mit der Einführung von einem sogenannten Strommengenmodell für Biogasanlagen sowohl das wichtige politische Ziel der Flexibilisierung erreichen als auch akute Probleme der Branche lösen.

Strommengenmodell für Biogasanlagen soll Flexibilitätsanforderungen erhalten

Das Strommengenmodell für Biogasanlagen knüpft an die bereits verabschiedeten Überlegungen des Biomassepaketes an, doch beschreitet es laut der Verbände hinsichtlich der Vergütungssystematik einen neuen Weg. So sollen klare Flexibilitätsanforderungen an die Anlagen erhalten bleiben. Doch anstatt einer fixen Vergütung auf Basis festgelegter Laufzeiten, soll man eine insgesamt vergütungsfähige Strommenge festlegen, die die betreffende Anlage über einen weitgehend beliebigen Zeitraum vergütungsfähig einspeisen kann. „Auf diese Weise würden den Betreibern mehr Freiheitsgrade zur wirtschaftlichen Platzierung des erzeugten Stroms an den Märkten gegeben, eine Mindestflexibilisierung der Anlagen sichergestellt und gleichzeitig Anreize für deutlich stärkere Überbauungsgrade gesetzt“, sagt Rostek. In Zeiten hoher Wind- und Solareinspeisung soll auch in diesem System sichergestellt sein, dass die Biogasanlagen vom Netz gehen.

Daneben empfehlen die Verbände, die Rahmenbedingungen in den Biomasse-Ausschreibungen zu verbessern und auf eine effiziente und flexible Strom- und Wärmeerzeugung auszurichten. Beispielsweise sollte der Bund den Maisdeckel streichen, die Rahmenbedingungen für Kleinanlagen verbessern sowie das Ausschreibungsvolumen insbesondere für die Jahre nach 2026 anheben.

„Ziel muss es sein, bestehende Anlagen zu sichern, neue Investitionen in die Flexibilisierung anzureizen und die Potenziale aller Bioenergieträger im Sinne einer resilienten, versorgungssicheren Energieinfrastruktur gezielt zu stärken. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Ratifizierung des Biomassepakets seitens der EU immer noch aussteht und deren Beschleunigung durch die Bundesregierung nun höchste Priorität haben muss. Sollte sich der Prozess weiterhin in die Länge ziehen und auch die kommende Oktoberausschreibung nach den alten Konditionen des EEG 2023 stattfinden, wäre dies ein Schlag in das Gesicht tausender Anlagenbetreiber sowie der ambitionierten Verhandler, die noch kurz vor Ende der Legislaturperiode hier eine parteiübergreifende, historische Einigung erzielt haben,“ schließt Rostek.

Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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