Der Stand der kommunalen Wärmeplanung

Noch ein Jahr haben Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen Zeit, um ihre kommunale Wärmeplanung abzuschließen. Kleineren Kommunen stehen noch zwei Jahre mehr zur Verfügung. Und wie eine Übersicht des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende zeigt, erstellt bereits fast die Hälfte der deutschen Gemeinden die Pläne oder hat sie sogar schon abgeschlossen – teils im Konvoi mit anderen Gemeinden.
Kommunen motiviert
„Kommunen treiben die Wärmeplanung motiviert voran“, sagt Alexander Averhoff, Referatsleiter für Kommunalwirtschaft, erneuerbare Energien und Katastrophenschutz beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. „Als größte Bremse erweisen sich jedoch die teilweise unzureichende Finanzierung, der Personalmangel und die politische Unsicherheit, wie es mit der Wärmewende weitergeht. Gerade beim letzten Punkt muss die Bundesregierung schnell ein deutliches Zeichen setzen.“ Averhoff spricht damit an, dass die neue Koalition erklärt hat, schnell das Gebäudeenergiegesetz ändern zu wollen. Das aber ist teils verknüpft mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das die kommunale Wärmeplanung regelt. Jetzt herrscht offenbar in einigen Städten und Gemeinden Unsicherheit darüber, was das für die kommunale Wärmeplanung bedeutet.

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Voraussetzung der Wärmeplanung sind allerdings auch eigene Gesetze der Bundesländer. Sie haben unter anderem zu bestimmen, wer für die kommunale Wärmeplanung zuständig sein soll. In der Regel sind das die Kommunen, aber dies muss nicht zwingend der Fall sein. Daher sind Kommunen auf die Landesregelungen angewiesen. Eine Ausnahme besteht allerdings für Kommunen, die schon sehr frühzeitig – häufig noch vor Inkrafttreten des WPG am 1. Januar 2024 – mit einer durch den Bund im Rahmen der Kommunalrichtlinie geförderten Wärmeplanung begonnen haben. Doch ohne Förderung befanden sich Kommunen in einer unklaren Lage.
Länder hinken teils hinterher
Einige Länder haben schon 2024 entsprechende Gesetze oder Verordnungen geschaffen. Baden-Württemberg, das schon deutlich früher ein eigenes Gesetz erlassen hatte, ist derzeit mit einer Novelle befasst, um das Landes- an das Bundesgesetz anzupassen und auf kleine Gemeinden auszudehnen.
Dagegen wird es in Mecklenburg-Vorpommern bis mindestens zum Herbst dauern, bis für Kommunen Klarheit herrscht. Und erst am 3. Juli 2025 ist die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) in Kraft getreten. Geld gibt es für die Kommunen damit aber noch nicht. Denn das Sächsische Wärmeplanungsunterstützungsgesetz (WPUntG) soll erst im Rahmen des aktuellen Haushaltsverfahrens mit verabschiedet werden.
Grundsätzlich hat sich der Bund mit den Ländern darauf geeinigt, den Ländern einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zuzugestehen. Den sollen sie an die Kommunen im Rahmen einer Konnexitätszahlung weiterreichen. Die Höhe der Mittel, die die Länder an die Städte und Gemeinden auszahlen, ist jedoch sehr unterschiedlich.
„Untersuchungen zeigen, dass insbesondere kleinere Kommunen aufgrund ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten regelmäßig weniger in der Lage sind, die Wärmeplanung in Angriff zu nehmen“, berichet Averhoff.
Politisierung der kommunalen Wärmeplanung
Als zweite Problematik sieht er die Politisierung der Wärmeplanung in den letzten Jahren: „Die damit verbundenen politischen und rechtlichen Unsicherheiten wirken sich auf die Akzeptanz der Maßnahmen vor Ort aus. Für einen echten Fortschritt brauchen die Kommunen jetzt langfristige Planungssicherheit und verlässliche finanzielle Strukturen für die Wärmeplanung.“
Hilfreich ist nach Aussage von Averhoff ein möglichst hoher Sockelbetrag auf Länderebene, der die Basiskosten der Planung deckt. Für die Umsetzung durch die Stadtwerke und Energieversorger sei darüber hinaus eine langfristige Finanzierung der Investitionen in die klimafreundliche Wärmeversorgung mit mindestens 3,5 Milliarden Euro erforderlich.
Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Dieser Artikel ist original in der Ausgabe 7/25 der Zeitschrift Energiekommune erschienen, dem Infodienst für die lokale Energiewende. Er erscheint monatlich. Bestellen Sie jetzt ein kostenloses Probeabonnement mit drei aktuellen Ausgaben!