Der Stand der kommunalen Wärmeplanung

Eine Straße, dort rechts im Bild Rohre für die Fernwärme, die noch nicht in der aufgerissenen Straße verlegt wurden. Links die farbige Darstellung der Effizienzstufen. Beides als Symbol für die kommunale Wärmeplanung.Foto: Robert Poorten / stock.adobe.com
Die kommunale Wärmeplanung in Deutschland kommt voran. Fast die Hälfte der Kommunen hat mit ihr begonnen oder sie sogar bereits abgeschlossen.

Noch ein Jahr haben Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen Zeit, um ihre kom­mu­nale Wärmeplanung abzuschließen. Kleineren Kommunen stehen noch zwei Jahre mehr zur Verfügung. Und wie eine Übersicht des Kompetenzzen­trums Kommunale Wärmewende zeigt, erstellt bereits fast die Hälfte der deutschen Gemeinden die Pläne oder hat sie sogar schon abgeschlossen – teils im Konvoi mit anderen Gemeinden.

Kommunen motiviert

„Kommunen treiben die Wärmepla­nung motiviert voran“, sagt Alexander Averhoff, Referatsleiter für Kommunalwirtschaft, erneuerbare Energien und Katastrophenschutz beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. „Als größ­te Bremse erweisen sich jedoch die teilweise unzureichende Finanzierung, der Personalmangel und die politische Unsicherheit, wie es mit der Wärmewende weitergeht. Gerade beim letzten Punkt muss die Bundesregierung schnell ein deutliches Zeichen setzen.“ Averhoff spricht damit an, dass die neue Koa­li­tion erklärt hat, schnell das Gebäude­ener­gie­gesetz ändern zu wollen. Das aber ist teils verknüpft mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das die kommunale Wärmeplanung regelt. Jetzt herrscht offenbar in einigen Städten und Gemeinden Unsicherheit darüber, was das für die kommunale Wärmeplanung bedeutet.

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Voraussetzung der Wärmeplanung sind allerdings auch eigene Gesetze der Bundesländer. Sie haben unter ande­rem zu bestimmen, wer für die kommunale Wärmeplanung zuständig sein soll. In der Regel sind das die Kommunen, aber dies muss nicht zwingend der Fall sein. Daher sind Kommunen auf die Landesregelungen angewiesen. Eine Ausnahme besteht allerdings für Kommunen, die schon sehr frühzeitig – häu­fig noch vor Inkrafttreten des WPG am 1. Januar 2024 – mit einer durch den Bund im Rahmen der Kommunal­rich­tlinie geförderten Wärmeplanung begonnen haben. Doch ohne Förderung befanden sich Kommunen in einer unklaren Lage.

Länder hinken teils hinterher

Einige Länder haben schon 2024 entsprechende Gesetze oder Verordnun­gen ge­schaf­fen. Baden-Württemberg, das schon deutlich früher ein eigenes Ge­setz erlassen hatte, ist derzeit mit einer Novelle befasst, um das Landes- an das Bundesgesetz anzupassen und auf kleine Gemeinden auszudehnen.

Dagegen wird es in Mecklenburg-Vorpommern bis mindestens zum Herbst dauern, bis für Kommunen Klarheit herrscht. Und erst am 3. Juli 2025 ist die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) in Kraft getreten. Geld gibt es für die Kommunen damit aber noch nicht. Denn das Sächsische Wärmeplanungsunterstützungsgesetz (WPUntG) soll erst im Rahmen des aktuellen Haushaltsverfahrens mit verabschiedet werden.

Grundsätzlich hat sich der Bund mit den Ländern darauf geeinigt, den Ländern einen er­höh­ten Anteil an der Umsatzsteuer zuzu­geste­hen. Den sollen sie an die Kommunen im Rahmen einer Konnexitätszahlung weiterreichen. Die Hö­he der Mittel, die die Länder an die Städte und Gemeinden auszahlen, ist jedoch sehr unter­schied­lich.
„Untersuchungen zeigen, dass insbesondere kleinere Kommunen aufgrund ihrer finanziellen und per­so­nel­len Möglichkeiten regelmäßig weniger in der Lage sind, die Wärmeplanung in Angriff zu nehmen“, berichet Averhoff.

Politisierung der kommunalen Wärmeplanung

Als zweite Problematik sieht er die Politisierung der Wärmeplanung in den letz­ten Jahren: „Die damit verbun­de­nen politischen und rechtlichen Unsicherheiten wirken sich auf die Ak­zeptanz der Maßnahmen vor Ort aus. Für einen echten Fortschritt brauchen die Kommunen jetzt langfristige Planungssicherheit und verlässliche finanzielle Strukturen für die Wärmeplanung.“

Hilfreich ist nach Aussage von Averhoff ein möglichst hoher Sockelbetrag auf Länderebene, der die Basiskosten der Planung deckt. Für die Umsetzung durch die Stadtwerke und Energieversorger sei darüber hinaus eine langfristige Finanzierung der Investitionen in die klimafreundliche Wärmeversor­gung mit mindestens 3,5 Milliarden Euro erforderlich.

Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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