Balkonkraftwerke – aktuelle Vorschriften 2025

Im Juni 2025 wurde bereits die Marke von über einer Million in Betrieb befindlicher Stecker-Solaranlagen in Deutschland überschritten – Tendenz weiter steigend. Förderprogramme, die das Kaufen und Nutzen der Balkonkraftwerke attraktiv machen sowie rechtliche Anpassungen tragen wesentlich zu diesem Trend bei, obwohl die Vielzahl an Vorschriften für viele Interessierte zunächst unübersichtlich wirkt.
Entwicklung der Installationszahlen
- Die Zahlen des Marktstammdatenregisters zeigen ein starkes Wachstum:
- Ende 2022 waren rund 74.000 Balkonkraftwerke registriert.
- 2023 stieg die Zahl auf 349.000.
- 2024 wurden bereits 786.615 Anlagen verzeichnet.
- Im Juni 2025 lag die Zahl bei 1.022.544.
Fachleute gehen davon aus, dass bis Ende 2025 nochmals 500.000 bis 600.000 zusätzliche Anlagen hinzukommen.
Neue Vorschriften 2024 und 2025
Mit dem „Solarpaket“ von 2024 wurden bürokratische und technische Hürden deutlich reduziert. 2025 kamen weitere Verbesserungen hinzu:
- Balkonkraftwerke dürfen jetzt bis zu 2000 Watt Modulleistung besitzen.
- Die Einspeisung ins Netz wurde von 600 auf 800 Watt erweitert.
- Das Limit wird durch den Wechselrichter geregelt.
Eine weitere Anhebung auf 1000 Watt ist derzeit nicht geplant, da der Fokus auf der Förderung des Eigenverbrauchs und der Entlastung der Netze liegt.
Vereinfachte Anmeldung
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgt inzwischen unkompliziert über ein Online-Formular. Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich. Betreiber brauchen dafür lediglich wenige Angaben einzugeben; alternativ übernehmen auch Händler diesen Schritt als Service.
Stecker und Zähler
Für den Anschluss sind sowohl Schuko-Steckdosen (einfach und ohne Installationsaufwand) als auch Wieland-Steckdosen (erhöhte Sicherheit) erlaubt. Alte Stromzähler müssen gegebenenfalls ausgetauscht werden. Der Netzbetreiber stellt moderne Zweirichtungszähler kostenlos zur Verfügung.
Nutzung durch Mieter und Wohnungseigentümer
- Mieter benötigen grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Inzwischen ist diese Zustimmung Standard, Verweigerungen müssen begründet werden. Wenn ein Balkonkraftwerk ohne feste Befestigung genutzt wird, entfällt die Zustimmungspflicht.
- Eigentümer von Wohnungen dürfen seit 2024 ihr eigenes Balkonkraftwerk installieren. Andere Wohnungseigentümer müssen dem nur zustimmen, wenn Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums betroffen sind.
Darüber hinaus gibt es keine feste Begrenzung mehr der Modulfläche (früher zwei Quadratmeter). Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich, solange die Anlage sicher befestigt ist.
Nutzung des erzeugten Stroms
Der erzeugte Solarstrom kann direkt ins Netz eingespeist oder für den Eigenbedarf zwischengespeichert werden:
- Einspeisung: bis zu 800 Watt ins öffentliche Netz.
- Batteriespeicher: Seit 2025 ist deren Kombination mit Balkonkraftwerken offiziell erlaubt, solange die technischen Vorgaben (2000 Wp und 800 W Einspeiseleistung) eingehalten werden.
Steuerliche Vorteile
Für die Anschaffung von Balkonkraftwerken gilt 2025 und 2026 weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer. Das senkt die Kosten erheblich, insbesondere bei hochwertigen Anlagen.
Verstöße gegen Vorschriften
Verstöße werden von den Behörden geahndet, etwa bei:
- unterlassener Anmeldung,
- Verwendung veralteter Zählgeräte,
- Einsatz nicht zertifizierter Komponenten oder unsachgemäßer Montage.
Fazit
Das Jahr 2025 bringt für Balkonkraftwerke besonders attraktive Rahmenbedingungen: weniger Bürokratie, geringere Anschaffungskosten, steuerliche Vorteile und höhere Einspeisegrenzen. Für Interessierte empfiehlt es sich, Angebote sorgfältig zu vergleichen und auf seriöse Anbieter mit Beratungsservice zu setzen.