Modernisierungsagenda: BEE sieht Potenzial zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren
Foto: gopixa / stock.adobe.com„Ein deutlicher Bürokratieabbau ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende“, betont Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des BEE. „Aktuell wird kostbares Potenzial verschenkt, weil erneuerbare Projekte in unnötig langen Genehmigungsverfahren festhängen und Netzbetreiber überfordert werden.”
Modernisierungsagenda: Ideen für die Erneuerbaren
Der BEE sieht seine Vorschläge als Beitrag zur jüngst beschlossenen Modernisierungsagenda der Bundesregierung, die auf eine zügigere, digitalere und bürgerfreundlichere Verwaltung abzielt.
Im Windsektor weist der Verband auf 8,7 GW fertig geplante Windenergieprojekte hin. Sie hingen aktuell in Genehmigungsverfahren fest. Zudem biete Repowering bietet ein Potenzial von 45 GW Leistung über die nächsten drei Jahre. “Angesichts dieses Genehmigungsstaus sind die Prüfumfänge, insbesondere im Artenschutzrecht, zu entschlacken und weiter zu standardisieren”, so der Verband. Dem überragenden öffentlichen Interesse an den Erneuerbaren Energien (EE) müsse “vollends Rechnung getragen werden”. Durch weitere bauplanungsrechtliche Anpassungen sei die Ausweisungen von Flächen beschleunigen. Dabei sei das Augenmerk vor allem im Baugesetzbuch zu richten. Und auch im Bauplanungsrecht sei die zügige und pragmatische Umsetzung der dritten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED-III) unerlässlich, um das volle Beschleunigungspotenzial zu nutzen. Die Länder fordert der BEE auf, die Gesetzesnovellen des letzten Jahres zügig in die Praxis umzusetzen.
Entbürokratisierung für schnellere Solarenergie-Projekte
Ähnlich bei den Solarenergie – also Photovoltaik und Solarthermie. Die Genehmigungsverfahren für Solaranlagen sind nach Meinung des BEE ebenfall zu beschleunigen. Zudem solle der Netzanschlussprozess von Photovoltaikanlagen erleichtert und entbürokratisiert werden. Zur Beschleunigung fordert der Verband eine baurechtliche Privilegierung für Batteriespeicher, Solarthermieanlagen im Außenbereich (u. a. zur Fernwärmeversorgung) sowie Agri-PV-Anlagen. Die zunehmende Kosten- und Bürokratiebelastung durch Landesbeteiligungsgesetze, naturschutzfachliche Vorgaben u. ä. sei zu reduzierenen. Zudem sollten steuerliche Hemmnisse im Kontext der Flächenzuweisung (Erbschaftssteuer, Grundsteuer) gelöst werden.
Mit Blick auf die Wasserkraft schlägt der BEE vor, das in § 2 EEG festgeschriebene überragende öffentliche Interesse an der Energieerzeugung mit Erneuerbaren in weitere Fachgesetze, wie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), zu überführen. Damit könne diese Regelung im behördlichen Abwägungsprozess Wirkung entfalten. Weiterhin seien wasserrechtliche Genehmigungsverfahren durch standardisierte, digitalisierte Verfahren mit verkürzten Entscheidungsfristen, der Einführung einer Vollständigkeitsfiktion etc. zu vereinfachen und zu beschleunigen. Um die großen Potenziale der Flusswärme nutzen zu können, sind nach Aussage des BEE bisher fehlende Definitionen und Verfahrensregelungen im Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) bzw. im WHG zu berücksichtigen.
Bioenergienutzung modernisieren
Für die Bioenergie (Biogas, Holzenergie, Biokraftstoffe) empfiehlt der BEE eine “praxisgerechte Ausgestaltung und Vereinfachung von Zertifizierungs- und Nachweispflichten sowie genehmigungs- und baurechtliche Erleichterungen für Neu- und Bestandsanlagen”. Das erleichtere Investitionen in die Umrüstung des Anlagenparks auf eine flexible Strom- und Wärmeerzeugung, eine effiziente Biomethannutzung sowie den Anlagenbetrieb. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Gase und die dazugehörige Infrastruktur sollten als im überragenden öffentlichen Interesse anerkannt werden.
Auch beim Netzausbau und bei Netzanschlüssen für Strom, Gas, Wasserstoff und Wärme sieht der BEE Verbesserungspotenzial. Gesetzliche Vereinfachungen für den dringend notwendigen Netzausbau sollten zunächst eine Duldungspflicht für den Bau von Kabeltrassen zwischen Energieanlagen und Netzanschlusspunkten umfassen. Weiterer Handlungsbedarf bestehe in einer Optimierung von Netznutzung und -betrieb sowie durch den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur, von dem auch die Industrie profitieren könne. Die Ende 2025 auslaufenden Regelungen für den Anschluss von Biomethananlagen und Elektrolyseuren ans Gasnetz (GasNZV) – insbesondere zur Aufteilung der Netzanschlusskosten – sollten verlängert werden. Eine darauffolgende, unbürokratische Anschlussregelung sei dringend notwendig.
Weitere Klarstellungen empfohlen
Darüber hinaus empfiehlt der BEE Klarstellungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Auch die Einführung verbindlicher Fristen und digitaler Verfahren für Netzanschlüsse ist ein zentraler Bestandteil des Vorschlags. Hinzu kommt eine Duldungspflicht für die Verlegung von Leitungen zwischen Anlagen und Netzanschlusspunkten. „Ein verschlanktes Regelwerk schafft Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit für alle beteiligten Akteure”, so Heinen-Esser weiter. „Ein umfassender Bürokratieabbau entlastet nicht nur Verwaltungen und Netzbetreiber, sondern stärkt durch mehr Transparenz auch das Vertrauen in staatliches Handeln.”
Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH