Brandenburger Sonderabgabe für Wind- und Solaranlagen: Akzeptanz-Booster nicht genutzt
Foto: zhengzaishanchu / stock.adobe.comDie Erhöhung der kommunalen Sonderzahlungen, die Betreiber:innen von Wind- und Solarparks an Nachbarkommunen ab 2026 leisten müssen, überschreitet für viele Unternehmen und Projekte die wirtschaftliche Belastungsgrenze. Darauf weisen der Landesverband der Erneuerbaren Energien (LEE) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) hin.
Höhere Sonderabgabe für Wind und Solar ab 2026
Die Brandenburger Landesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das die kommunalen Sonderzahlungen für neue Wind- und Solaranlagen ab 1. Januar 2026 deutlich anhebt. Betreiber:innen sollen künftig 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung pro Jahr an Nachbargemeinden zahlen. Damit steigt der Betrag bei einer modernen 6-Megawatt-Windenergieanlage von bislang pauschal 10.000 Euro auf 30.000 Euro jährlich. Nach Einschätzung der Landesverbände werden Unternehmen damit im Bundesvergleich überdurchschnittlich belastet.
Verbände sehen wirtschaftliche Belastungsgrenzen erreicht
LEE und VKU kritisieren die neue Regelung. „Die Abgabe überschreitet die wirtschaftliche Belastungsgrenze für viele Unternehmen und Projekte“, sagt Janko Geßner, LEE-Vorstandsmitglied und Partner bei Dombert Rechtsanwälte. Ein weiteres Problem sei die kurze Übergangsfrist: Alle Projekte, die ab 2026 in Betrieb gehen, müssen die erhöhten Zahlungen leisten. Viele Kalkulationen seien jedoch bereits abgeschlossen und ließen keinen finanziellen Spielraum.
Kritik an fehlender Transparenz bei Mittelverwendung
Die Verbände bemängeln zudem, dass die Berichtspflicht für Kommunen aus dem endgültigen Gesetz gestrichen wurde. Im ursprünglichen Entwurf sollten Kommunen dokumentieren, wie sie die Einnahmen aus der Sonderabgabe verwenden. Diese Transparenz sei wichtig, um die Akzeptanz der Erneuerbaren vor Ort zu stärken. „Entscheidend ist, dass die Menschen vor Ort nachvollziehen können, wie die aus der Sonderabgabe der Anlagenbetreiber stammenden Mittel in ihrer Kommune eingesetzt werden – etwa für einen Spielplatz, ein Feuerwehrfahrzeug oder die örtliche Infrastruktur“, sagt VKU-Geschäftsführer Julian Büche. Ohne klare Berichte bleibe der Nutzen für die Bevölkerung weniger sichtbar.
Gefahr verpasster Akzeptanzchancen
LEE und VKU hatten vorgeschlagen, anstelle der reinen Zahlungsverpflichtung an die Kommunen das Gesetz stärker für Modelle der Bürgerbeteiligung zu öffnen. In anderen Bundesländern seien Beteiligungsformen bereits erfolgreich etabliert. Die neuen Brandenburger Regeln ließen solche Ansätze jedoch weiterhin kaum zu. „Dass die Chance auf diesen Akzeptanz-Booster nicht ergriffen wurde, enttäuscht auf ganzer Linie und lässt die Unternehmen ratlos zurück“, so Geßner.
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg e. V. | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH