Verbände begrüßen Gesetz zur Beschleunigung der Geothermie
Foto: Hamburger EnergiewerkeDer Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Geothermie beschlossen (Geothermiebeschleunigungsgesetz – BeoBG). Branchenverbände haben dies begrüßt. Nach Ansicht des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) sorge das Gesetz für zentrale Weichenstellungen bei der Wärmewende. Die Geothermie habe das Potenzial, über die Hälfte des deutschen Wärme- und Kältebedarfs zu liefern”.
Überragendes Interesse
“Von der Einstufung der Geothermie als Energieform, die im überragenden öffentlichen Interesse steht, bis hin zu verbindlichen Fristen in Genehmigungsverfahren enthält das GeoBG viele wichtige Maßnahmen”, kommentierte BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. “Die Schutzgüterabwägung im Rahmen der Genehmigungsverfahren ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung der Chancen der Erdwärmenutzung. Verbindliche Bearbeitungsfristen, etwa im Bergrecht, schaffen zudem bessere Planbarkeit und Transparenz für die beteiligten Akteure. Schon heute liegen über 160 bergrechtliche Aufsuchungserlaubnisse für tiefengeothermische Projekte vor”, so Esser.
Auch der Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) äußerte sich positiv. Als erstes geothermiespezifisches Gesetz überhaupt erweitere das GeoBG erstmals den Blick auf Kälteversorgung. Mit der Aufnahme von Wärmeleitungen bzw. potenziell auch von Kälteleitungen und Kältemaschinen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen nicht nur Heizung und Wärme, sondern auch erneuerbare und effiziente Kälteversorgung unter den Regelungsrahmen. Damit schafft das Gesetz Rechtsklarheit und Planungssicherheit für Technologien und Netze, die bei Nutzung von Umweltwärme, Abwärme, Erdwärme oder geothermisch gespeicherter Energie sowohl Wärme als auch Kühlenergie bereitstellen.
Mit dem neuen Gesetz könnten Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen und Industrieunternehmen auf eine schnellere Umsetzung der Geothermievorhaben hoffen.
BDEW: Trinkwasser muss Vorrang haben
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobt das Gesetzesvorlagen zwar, thematisiert aber auch Optimieriungsbedarf. So fehlten klare Regelungen, die die Vorrangstellung der Trinkwassergewinnung vor der Nutzung von Erdwärme wahren. Um Klimaschutz und Trinkwasserschutz verlässlich in Einklang zu bringen, brauche es eine eindeutige gesetzliche Klarstellung zum Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung. Zudem sollte klar geregelt werden, dass Geothermievorhaben in Wasserschutzgebieten der Zonen I und II ausgeschlossen sind. Ein solcher Ausschluss schützt unsere zentralen Trinkwasserressourcen und stärkt die Akzeptanz vor Ort. Darüber hinaus sollte das Gesetz Grundwasserpumpen für die Wärmenutzung durch Haushalte nicht einfach erlaubnisfrei stellen, sondern eine Anzeigepflicht vorsehen, beispielsweise durch Eintrag in ein Bohrkataster. Damit wäre eine Beschleunigung sichergestellt, ohne dass unsichtbarer Wildwuchs den Aufbau eines Wasserregisters verunmöglicht.
Wichtig sei auch, die Regelungen zur Außenbereichsprivilegierung für Geothermieanlagen, Wärmespeicher und Batteriespeicher neu aufzusetzen. Geothermieanlagen und untertägige Wärmespeicher könnten nun grundsätzlich ohne ein langwieriges vorlaufendes Bebauungsplanverfahren im Außenbereich errichtet werden.
Batteriespeicher im Außenbereich
Gut sei auch, dass Batteriespeicher, die im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien errichtet werden, keines vorlaufenden Bebauungsplans bedürfen. Für andere Batteriespeicher im Außenbereich würden die Regelungen teilweise zu eng ausgestaltet. Insbesondere der vorgegebene Höchstabstand zu Umspannwerken von nur 200 Metern könne zu Flächenkonkurrenz führen, weil der engere Umkreis für mögliche Erweiterungen der Umspannwerke im Zuge des Netzausbaus verfügbar bleiben muss. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine vollständige Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich geplant.
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