BMWE will Großbatteriespeicher aus Kraftwerks-Netzanschlussverordnung nehmen
Grafik: sh99 / stock.adobe.com Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Entwurf zur Veränderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) in die Verbändebeteiligung gegeben. Dabei betrug die Frist zur Verbändebeteiligung nur 24 Stunden. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht den Änderungsentwurf kritisch. Denn die KraftNAV soll dem Entwurf nach nicht mehr für Großbatteriespeicher gelten.
“Das BMWE benennt die Problematik, dass das Antragsvolumen für Speicher die in der Netzentwicklunsgplanung vorgesehenen Netzanschlusskapazitäten um ein Vielfaches übersteigt. Für Netzbetreiber und Regulierungsbehörden ergeben sich aus diesem Ungleichgewicht erhebliche Herausforderungen. Wir teilen diese Analyse. Ebenso begrüßen wir die Feststellung, dass Speicher keine Erzeugungsanlagen sind und damit die KraftNAV kein geeignetes Verfahren für den Netzanschluss von Batteriespeichern darstellt. Auf diese Herausforderungen nun aber mit der sofortigen Herausnahme von Speichern aus der KraftNAV zu reagieren, halten wir nicht für den geeigneten Lösungsweg”, sagt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.
Beibehaltung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung für Großbatteriespeicher notwendig
Der BEE plädiert statt der sofortigen Herausnahme für ein geordnetes Verfahren. Für Batteriespeicherprojekte, die man bereits nach KraftNAV angefragt hat und die eine Netzanschlusszusage erhalten haben, sollte diese Zusage weiterhin Bestand haben. „Vor dem Hintergrund der sehr knappen Netzanschlusskapazitäten ist es wichtiger denn je, dass die Verfahren transparent, standardisiert und diskriminierungsfrei sind.“, sagt Heinen-Esser. „Wer die Speicher aus dem Geltungsbereich der KraftNAV herausnimmt, bevor ein neues Verfahren etabliert wurde, macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Die Folgen wären größere Unsicherheit sowie eine Gefährdung der Realisierung von Projekten. Speicher sind aber als Flexibilitätsoption im Energiesystem dringend notwendig. Ihre Beibehaltung im Anwendungsbereich der KraftNAV bis zur abgeschlossenen Entwicklung eines sachgerechten Prozesses ist daher aus systemischer, regulatorischer und wirtschaftlicher Perspektive zwingend notwendig.”
Ein sachgerechter Prozess muss laut Stellungnahme des BEE einen Priorisierungsmechanismus enthalten. Dabei sollte man die eingereichten Projekte nach Kriterien der System- und Netzdienlichkeit bewerten und diejenigen bevorzugen, die zur Reduktion von Engpässen, der effizienteren Nutzung vorhandener Netzkapazitäten und einer verbesserten Integration erneuerbarer Energien in das System beitragen. Zusätzlich sollten nur solche Projekte einen Netzanschluss zugeteilt bekommen, die bereits einen ausreichenden Reifegrad erreicht haben und deren Realisierung sehr wahrscheinlich ist. Der BEE hat seine Vorschläge in den Handlungsempfehlungen zum Reservierungsmechanismus für Netzanschlusskapazitäten öffentlich gemacht.
Die BEE-Stellungnahme zur Kraftwerks-Netzanschlussverordnung ist unter diesem Link zu finden.
Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH