November-Ausschreibung Wind an Land: Zuschlagswert sinkt auf 6,06 Cent pro kWh
Foto: karlo54 / stock.adobe.com Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum 1. November 2025 veröffentlicht. „Die eingereichte Gebotsmenge von über 8 GW stellt den bisher höchsten Wert in einer Ausschreibung dar. Über das gesamte Jahr 2025 betrachtet war damit erfreulicherweise jede Ausschreibung überzeichnet. Zugleich sind die Zuschlagswerte gegenüber der Vorrunde weiter gesunken”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Hohe Beteiligung an der Ausschreibung
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.450 Megawatt (MW) haben Bieter 905 Gebote mit einer Gebotsmenge von 8.155 MW eingereicht. Im Ergebnis konnte die Bundesnetzagentur 415 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 3.456 MW einen Zuschlag erteilen. 37 Gebote hat die Behörde vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,80 ct/kWh und 6,12 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sinkt gegenüber der Vorrunde (6,57 ct/kWh) weiter und liegt mit 6,06 ct/kWh deutlich unterhalb des Höchstwerts von 7,35 ct/kWh.
Die meisten Zuschläge entfallen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (1.093 MW, 148 Zuschläge) gefolgt von Niedersachsen (1.091 MW, 133 Zuschläge). Die drittgrößte Zuschlagsmenge ergab sich für Projekte in Brandenburg (262 MW, 34 Zuschläge).
Bundesverband Windenergie: Wind an Land auf Ausbaupfad des EEG
Der Bundesverband Windenergie erwartet, dass auch 2026 die Ausschreibungsrunden überzeichnet sein werden. „Zum Ende des Jahres stehen mehr als 14.445 MW bezuschlagte Projekte in der Bilanz. Damit schwenkt Wind an Land auf den Ausbaupfad des EEG ein“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. „Das Ausschreibungsvolumen für 2026 beträgt gemäß EEG 10.000 MW. Das verfügbare Volumen für die Ausschreibung im Februar wurde durch die BNetzA auf 3.445 MW angehoben, so dass für 2026 insgesamt 10.945 MW ausgeschrieben werden. Aktuell sind rund 14.000 MW bereits genehmigter Projekte noch nicht bezuschlagt worden. Angesichts dieses hohen, noch nicht bezuschlagten Volumens ist davon auszugehen, dass auch 2026 die Ausschreibungsrunden überzeichnet sein werden.“
Der Bundesverband Windenergie fordert, dass die Bundesregierung bei der anstehenden Reform des EEG wie im Koalitionsausschuss beschlossen die Ziele beibehält, damit diese Entwicklung nicht ausgebremst wird.
BDEW: Kurzfristige Einführung eines vollständig neuen Rahmens vermeiden
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert, dass die Reform des EEG nicht kurzfristig zu einem grundlegendem Systemwechsel führt. „Um das Ausbauziel bis 2030 zu erreichen, bleiben weiterhin ein hohes Ausbautempo sowie verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich. Im Mittel entspricht dies einem jährlichen Zubau von rund neun Gigawatt. Genehmigte und bereits bezuschlagte Projekte zeigen, dass dieses Tempo in den kommenden Jahren grundsätzlich erreichbar ist – vorausgesetzt, der Investitionsrahmen bleibt verlässlich“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die kurzfristige Einführung eines vollständig neuen Rahmens, der einen grundlegendem Systemwechsel bedeuten würde, ist deshalb und wegen der knappen Zeit bis zum 1. Januar 2027 zu vermeiden.“
Genehmigtes EEG zum 1. Januar 2027 sicherstellen
Der BDEW schlägt im Interesse der Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ein zweistufiges Vorgehen vor: Spätestens bis Ende Juli 2026 sollte ein beihilferechtskonform ausgestaltetes EEG vom Bundestag verabschiedet sein und der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorliegen. Ziel muss ein beihilferechtlich genehmigtes EEG ab dem 1. Januar 2027 sein.
Als ersten Schritt einer Weiterentwicklung des EEG schlägt der BDEW ein Marktmengenmodell vor: Eine feste Strommenge wird bei positiven Strompreisen über einen zweiseitigen Contract for Difference (CfD) vergütet, bei negativen Preisen entfällt zudem die Vergütung. Dabei ist anders als bei der derzeit geltenden gleitenden Marktprämie die Dauer des Förderzeitraums unerheblich. Dies kann kurzfristig zu einer spürbaren Reduktion der EEG-Fördersummen beitragen.
Im zweiten Schritt sollte der Bund eine Weiterentwicklung des EE-Investitionsrahmen, insbesondere bei wesentlichen Änderungen, eng mit der Energiewirtschaft abstimmen. „Pilotausschreibungen können helfen, die Praxistauglichkeit neuer Modelle zu testen, um Investitionssicherheit und somit eine gute Wirtschaftspolitik zu gewährleisten“, so Andreae.
Quelle: Bundesnetzagentur, BDEW, BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH