Welche Art der Windenergie-Bürgerbeteiligung überwiegt in NRW?

Screenshot von der Online-Transparenzplattform NRW. Bunte Punkte zeigen die ProjekteScreenshot: www.transparenzplattform.nrw.de
Auf der Transparenzplattfom zeigen bunte Punkte den unterschiedlichen Stand der Beteiligungsvereinbarungen zwischen Kommunen und Projektierern für alle Windenergieprojekte.
Die Transparenzplattform des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, welche Beteiligungsformen für Bürger:innen und Kommunen an Windenergieprojekten sich in der Praxis durchsetzen.

Seit zwei Jahren gilt das Bürgerbeteiligungsgesetz NRW, das eine Vielzahl von Beteiligungsformen für Bürger:innen und Kommunen an Windenergieprojekten ermöglicht und damit Pate stand für Beteiligungsgesetze in anderen Ländern. Eine Auswertung der Online-Transparenzplattform (www.transparenzplattform.nrw.de), in der alle Beteiligungsangebote und -vereinbarungen zwischen Kommunen und Projektierern veröffentlicht werden müssen, zeigt, welche Arten der Bürger- und Kommunalbeteiligung beliebt sind. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) hat dazu vor Weihnachten Zahlen präsentiert (siehe Tabelle).

Demnach enthalten 84 Prozent aller Vereinbarungen eine Zahlung nach § 6 EEG an die Kommune. Gern wird dieser Standard offenbar mit weiteren Beteiligungselementen kombiniert. So werden in 36 Prozent der abgeschlossenen Vereinbarungen aus den Winderlösen lokale gemeinnützige Stiftungen oder Vereine finanziert. Bei 32 Prozent können Bürger:innen Nachrangdarlehen zeichnen. Bei 40 Prozent kommt es aber auch zu direkten Beteiligungen an der Betreibergesellschaft.

Schon 2 Jahre nach Inkrafttreten des Bürgerbeteiligungsgesetzes profitieren laut LANUK bereits 205 Gemeinden, also mehr als die Hälfte aller Kommunen in NRW, von einer finanziellen Beteiligung nach den Regeln dieses Gesetzes.

Titelbild der Zeitschrift Energiekommune, Ausgabe 1/25

Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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