Kommunales Flächenpooling auch für Batteriespeicher

Luftbild zeigt einen großen Batteriespeicher mit mehreren Containern an einem Weg inmitten von Wiesen. Symbolbild für Flächenpooling.Foto: corlaffra / stock.adobe.com
Auch für große Batteriespeicher können Kommunen mit Flächenpooling das Heft des Handelns in die Hand nehmen.
Wenn Kommunen den Ausbau erneuerbarer Energien steuern und für die kommunale Wertschöpfung bestmöglich nutzen wollen, ist Flächenpooling ein zentrales Instrument. Im Windbereich bewährt, hat es auch für Großbatteriespeicher Potenzial.

Der Boom von Großbatteriespeichern ist noch nicht vielerorts sichtbar. Und doch beschäftigt er bereits neben überlasteten Netzbetreibern auch Kommunalverwaltungen. Insbesondere dort, wo sich ein Umspannwerk auf dem Gemeindegebiet befindet, geben sich Batterie-Projektie­rer inzwischen die Türklinke in die Hand, um Bürgermeister:innen und Gemeinderäte vom Nutzen eines Batterieparks zu überzeugen oder entsprechende Bauvoranfragen zu stellen.

So ergeht es auch der Stadt Laichingen im Alb-Donau-Kreis. Nun hat die Kommune beschlossen, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen. Sie hat einen strukturierten Prozess begonnen, in dem sie Methoden wie das bei der Windenergie bewährte Flächenpooling und ein Interessenbekundungsverfahren anwenden will. Unterstützt wird die Stadt dabei von dem Beratungsunternehmen endura kom­mu­nal aus Freiburg.

Titelbild der Zeitschrift Energiekommune, Ausgabe 1/25

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Der Leitgedanke beim kommunalen Flächenpooling ist, dass möglichst alle Flächenei­gen­tümer in einem Windenergievorranggebiet Anrecht auf die späteren Pachterlöse haben sollten. Unter anderem die Kommune, falls diese über eige­ne Flächen, und seien es nur Wegeflächen, in dem Gebiet verfügt.

Win-Win-Situation durch kommunales Flächenpooling

Für die Verhandlungen mit potenziellen Projektierern schließen sich die Eigentümer unter Moderation der Kommune dafür zu einem Pool zusammen. Die Vorteile einer solchen Konstellation fasst die Klimaschutz und Energieagen­tur Baden-Württem­berg (KEA-BW) in einem Leitfaden zum Thema so zusam­men: „Das kommunale Flächenpooling schafft eine Win-win-Situation: Es dient der Gemeinde als Steuerungsinstru­ment für den Windpark, sichert den Dorffrieden für die Flächeneigentümer und beschleunigt das Windenergievorhaben für den Projektierer und die Gesamtgesellschaft erheblich.“

Trotz dieser Vorteile läuft es heute in vielen Fällen noch anders – gerade jetzt, da in allen Bundesländern gemäß den Zielen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) überall neue Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Landauf, landab versuchen sich Wind-Projektierer im Zuge der sogenannten „Flächensicherung“ Filetstückchen aus den potenziellen Windparkflächen herauszupicken, indem sie mit Landeigentümern entsprechende Vorverträge abschlie­ßen. Wenn die Gemeinde von einem Projekt erfährt, sind oft schon die Claims abgesteckt. Zumal die Windenergiegebiete von der übergeord­ne­ten Regionalplanung ausgewiesen werden, ohne dass die Kommune ein Vetorecht hat. Gerade deshalb kann sie sich über eine aktive Rolle beim Flächenpooling einen Hebel verschaffen.

Denn wenn sich die Flächeneigentümer einig sind, dass von dem gemeinsamen Vorgehen alle profitieren, kann man im zweiten Schritt in einem Interessenbekundungsverfahren einen Projektierer auswählen – und dabei auch Kriterien für den Windpark festlegen. Auf diesem Weg kann eine finan­zielle Bürger- und Kommunalbe­teili­gung ausgehandelt werden, Naturschutzbelange lassen sich verankern und Standorte der Rotoren nebst Abständen zur Wohnbebauung kann die Gemeinschaft gegenüber dem Projektierer durchsetzen.

Ein einfacher Prozess sei das freilich nicht, erklärt Ramona Rothe, Leiterin der Servicestelle Windenergie bei der Landesenergieagentur Thüringen (Thega). Sie hat viele Kommunen auf dem Weg zur Windenergie begleitet und propa­giert das kommunale Flächenpooling. In einem extremen Fall habe man für sechs Windkraftanlagen 535 Nutzungsverträge mit Landeigentümer:innen schließen müssen.

Führungsrolle der Kommunen beim Flächenpooling

Aber selbst wenn man nicht alle in den Pool bekomme und Kommunen selbst keinen Landbesitz in den potenziellen Windenergiegebieten hätten, seien sie gut beraten, schon im frühen Planungsprozess eine aktive Führungs­rolle zu über­nehmen. Rothes Tipp an Kommunalvertreter:innen: „Haltet euch nicht mit dem Ob auf, sondern konzentriert euch auf das Wie. Guckt, dass ihr so früh wie möglich mitmacht, um die Wertschöpfung vor Ort zu sichern.“

Dass sich in Thüringen kaum ein Projektierer einfach so an den Standortkommunen vorbeischummeln kann, da­­für sorgt laut Rothe schon seit 2016 das Siegel „Faire Windenergie Thürin­gen“. Die Thega hat es an bis­lang 40 Projektierer und Planer vergeben, die sich auf bestimmte Prinzipien der Zusammenarbeit und Transparenz verpflichten. Dazu gehört auch die „faire Teilhabe aller Betrof­fenen und An­wohner, auch der nicht unmittelbar profitierenden Flächeneigentümer“.

Rothe sagt: „Flächenpooling ist für den sozialen Ausgleich wichtig.“ Denn wenn nur die eenigen profitierten, auf deren Grund ein Windkraftwerk steht, wäh­rend die Eigentümer benachbarter Flächen bei der Pacht leer ausgehen, leide der Dorffrieden. Erfahrene Berater empfehlen, sich im Zuge des Flächenpoolings auf einen Verteilungsschlüssel für die Pacht zu verständigen, der zwei Komponen­ten hat. Von einem kleineren Standortanteil von 20 bis maximal 50 Prozent der Pachtsumme profitieren nur diejenigen, auf deren Grund sich die Windkraftanlagen unmittelbar befin­den. Der größere Teil der Pacht wird hingegen anteilig über alle Flächen des Windeignungsgebietes verteilt.

Was aber, wenn in dem betroffenen Gebiet bereits Projektierer mit dem Geld­koffer unterwegs waren, sodass einzelne Landbesitzer in einem Windenergiegebiet wegen der Aussicht auf lukrative Pachten bereits Verträge unterzeichnet haben?

Flächenpooling nutzt auch den Projektierern

Dass einzelne Filet­stücke auf diese Wei­se herausge­schnit­ten wurden, bevor es zu einem kommunalen Flächenpooling komme, sei häufig der Fall, da die geplanten Windenergiegebiete ja schon länger offen lägen, deutet Jan Friedrich an. Er hat als Experte der endura kommunal schon viele Gemeinden bei Erneuerbare-Ernergien-Projek­ten beraten und Flächenpools organi­siert. Deshalb müsse man aber nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, meint Friedrich. Im Gegenteil könne die Kommune in solchen Fällen versuchen, andere Eigentümer in einem Pool zusammenzubringen und eine Art Pattsitua­tion mit den Projektierern herzustellen, sodass keine Seite ohne die andere das Gebiet sinnvoll überplanen könne. Wenn sich dann alle an einen Tisch setzten, ließen sich doch noch oft nach dem Prinzip „Kuhhandel“ vernünftige Lösungen finden, von denen alle Eigentü­mer:in­nen, die Kommune, die Bürger­schaft und auch der Projektierer profitierten. Letztere, weil sich auf diese Weise vielleicht ein wirtschaftlicherer Windpark mit optimalen Standorten realisieren lasse.

Ähnliches schwebte auch den Ver­tre­­ter:innen der Gemeinde Laichingen vor, als sie sich wegen der Großbatteriespeicher an die endura wandten. Es waren bereits Bauvoranfragen eingegan­gen und Projek­tie­rer hatten sich auch bereits Flächen gesichert.

Flächenpooling für Batteriespeicher

Anders als bei der Windenergie brau­chen Batterieparks in der Regel jedoch einen Bebauungsplan. Seit Neuestem hat sich das zwar geändert, weil der Bundesgesetzgeber nun einen 200 Me­ter breiten Korridor rund um größere Umspannwerke wie in Laichingen mit einer baurechtlichen Privilegierung versehen hat. Aber in Laichingen war man früher dran. Hier hat die Stadt für das Flächenpooling einen fiktiven Kreis mit 1000-Meter-Radius um das örtliche Umspannwerk gezogen. „Nachdem wir uns erkundigt haben, in welchem Abstand es wirtschaftlich wegen der Kabellänge noch Sinn macht, einen Batteriepark zu errichten, haben wir uns gemeinsam mit der Kommune für diesen einen Kilometer entschieden. In diesem Bereich sind wir dann auf alle Grundeigentümer zugegangen“, berichtet Friedrich.

Die Stadt Laichingen wird im nächsten Schritt ein zentrales Interessenbekundungsverfahren starten, um einen Projektierer auszuwählen, der dort einen Batteriepark planen und gegen entsprechende Pachtzahlungen betreiben darf. Und klar ist, dass zumindest außerhalb der 200-Meter-Zone kein Projektierer einen Bebauungsplan bekommen soll, der nicht als Sieger aus dem Auswahlverfahren hervor­ge­gan­gen sein wird. Als Kriterien sollen dabei auch die Netzdienlichkeit des Speichers und die Berücksichtigung lokaler Interessen eine Rolle spielen.

Titelbild der Zeitschrift Energiekommune, Ausgabe 1/25

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH | www.solarserver.de

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