Neues E-Auto-Förderprogramm mit sozialer Staffelung ab 2026

Im Bild ein Förderstempel. Neues E-Auto-Förderprogramm mit sozialer Staffelung mit Zuschüssen bis 6.000 Euro für Neuzulassungen ab 2026 geplant.Foto: bluedesign /stock.adobe.com
Neues E-Auto-Förderprogramm mit sozialer Staffelung: Zuschüsse bis 6.000 Euro für Neuzulassungen ab 2026 geplant.
Die Bundesregierung plant ein neues E-Auto-Förderprogramm mit sozialer Staffelung für Privatpersonen. Ab 2026 sollen einkommensabhängige Zuschüsse für neu zugelassene Elektrofahrzeuge fließen. Das Programm ist auf mehrere Jahre angelegt und umfasst ein Fördervolumen von drei Milliarden Euro. Kritik kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI).

Das neue E-Auto-Förderprogramm gilt für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße können die Fördermittel zwischen 1.500 und 6.000 Euro betragen. Förderfähig sind sowohl Kauf als auch Leasing von Neuwagen.

Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen – laut Bundesregierung – für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029. Die Förder-Anträge können rückwirkend gestellt werden, sobald das Online-Portal dazu im Mai 2026 startet.

Bundesumweltminister Carsten Schneider sagt: „Wir wollen mit diesem Förderprogramm etwas für für die Haushalte tun, die sich ohne Unterstützung noch kein Elektroauto leisten konnten.” Durch die Ausrichtung auf private Haushalte sei es das Ziel, Elektromobilität breiter zugänglich zu machen und zugleich die europäische Automobilindustrie zu unterstützen.

Förderfähige Fahrzeuge und Basiszuschüsse

Gefördert werden private Haushalte beim Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs mit einem rein batterie-elektrischen Antrieb, bestimmte Plug-In-Hybride sowie Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer („Range-Extender“). Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis.

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge bzw. 1.500 Euro für Plug-In-Hybride oder Range Extender. Damit die beiden Letzteren förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer haben.

Für den Zeitraum ab dem 01.07.2027 wird eine Umstellung der Förderung für danach neu zugelassene Plug-in-Hybride geprüft, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben. Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.

Was eine Soziale Staffelung bei geförderten E-Autos meint

Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der Vorjahre. Die Summe entspricht etwa einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Für Haushalte mit maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 Euro, für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von weiteren 1.000 Euro. Pro Kind erhöht sich außerdem die Fördersumme um 500 Euro, insgesamt um maximal 1.000 Euro. Je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen ist somit eine Förderung zwischen 1500 Euro und 6000 Euro möglich.

Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden, bis spätestens ein Jahr danach. Die Antragstellung erfolgt digital. Einkommensteuerbescheide und weitere Unterlagen sollen online eingereicht werden, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

Zusammenfassung zu den Förderbeträgen

Die Basisförderung beträgt:

  • 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge
  • 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Range-Extender

Zusätzliche Förderaufschläge sind vorgesehen:

  • pro Kind plus 500 Euro, maximal 1.000 Euro
  • bei Einkommen bis 60.000 Euro: plus 1.000 Euro
  • bei Einkommen bis 45.000 Euro: plus weitere 1.000 Euro

Kritik kommt von der Deutschen Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH e.V.) kritisiert das geplante E-Auto-Förderprogramm als milliardenschwere Unterstützung für Autohersteller ohne ausreichende Lenkungswirkung. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bemängelt insbesondere die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range-Extender, deren offizielle CO₂-Werte aus seiner Sicht die Emissionen im realen Betrieb nicht abbilden.

Zudem kritisiert die DUH fehlende Effizienzvorgaben, etwa für schwere Elektro-SUV sowie hohe Strompreise für E-Auto-Fahrende, die aus Sicht des Verbands die Attraktivität der Elektromobilität mindern. Resch sagt: „Während die Bundesregierung energieintensive Industrien beim Strompreis subventioniert, zahlen E-Auto-Fahrer bis zu 89 Cent pro Kilowattstunde Strom. Diese Kaufprämie legt erneut offen, wie planlos die Verkehrspolitik der Bundesregierung ist.“

Auch der ZVEI sieht Kaufprämien kritisch

Auch der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI e.V.) bewertet Kaufprämien für Elektroautos skeptisch. Grundlage ist eine repräsentative Civey-Umfrage unter Autofahrer:innen, nach der knapp 60 Prozent dauerhaft günstige Strompreise dem Erhalt einer Kaufprämie vorziehen, während nur 18 Prozent eine einmalige Förderung favorisieren.

Laut ZVEI nennt rund ein Viertel der Befragten zu hohe Ladepreise als zentrales Hindernis für den Umstieg auf Elektromobilität. ZVEI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Weber fordert deshalb einen politischen Kurswechsel hin zu niedrigeren und transparenteren Strompreisen, etwa durch eine Senkung der Stromsteuer und weiterer Abgaben. Kaufprämien allein reichten aus Sicht des Verbands nicht aus, um den Hochlauf der Elektromobilität nachhaltig zu sichern.

Weitere Informationen zum Förderprogramm beim BMUKN.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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