CO2-basierte Förderung: Turbo für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Ein Vakuumröhrenkollektor, die Heizungs-Förderung sollte sich an den CO2-Einsparungen orientieren.Foto: Ritter Energie
In Kürze will die regierende Koalition im Bund Eckpunkte für das angekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) – Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) –vorstellen und erklären, wie es mit der Förderung für Heizungsanlagen weitergehen soll. Die Branchenexperten Wendelin Heinzelmann und Stefan Abrecht plädieren für eine an CO2-Einsparungen orientierte Förderung mittels Pauschalbeträgen. Sie begründen ihren detailierten Vorschlag in diesem Gastbeitrag für den Solarserver und leiten die Staffelung der Förderbeträge technologieoffen aus erwartbaren CO2-Reduktionen ab.

Die Regierungskoalition ist auf dem Weg mit der geplanten Einführung eines Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) das sogenannte „Heizungsgesetz” (also wesentliche Teile des GEG) abzuschaffen. Damit die Heizungsbranche aber nicht erneut unter die Räder kommt, wird es notwendig sein, behutsam den Weg zu bereiten und die Randbedingungen nicht radikal, sondern zielgerichtet anzupassen. Der richtigen Maßstab für eine sinnvolle Lenkungswirkung ⎼ die CO2-Einsparung ⎼ wurde dazu bereits frühzeitig benannt, es fehlen aber die konkreten Mechanismen, die diesem Ansatz den nötigen Schub verleihen, um den Heizungsmarkt anzukurbeln. Wie immer spielt natürlich ein geeignetes Förderinstrument, das tatsächlich Technologieverbesserungen und Kostenreduzierung mit sich bringt, dabei eine entscheidende Rolle.

Was tun?

Wir schlagen eine Umstellung der derzeit prozentualen Fördersätze auf einfache Pauschalbeträge vor, die sich aus der tatsächlich mit den jeweiligen Heizungstechnologien möglichen CO2-Einsparung ableiten, wie wir im weiteren erklären werden. Die folgende Tabelle zeigt die von uns vorgeschlagenen Förderungen:

Tabelle zeigt Pauschalförderungen für verschiedene Typen von Heizungsanlagen

Auch wenn das GEG der Vorgängerregierung mit zu deren Scheitern beigetragen hat, so hat es doch dazu geführt, dass die Heizungsbranche nicht mehr in Frage stellt, dass die Wärmepumpe maßgeblich die Zukunft der Heizung sein wird. Das wird offensichtlich, weil die Hersteller nicht mehr bereit sind, hohe Entwicklungskosten zu tätigen, um Gas- oder Ölkessel um 1 bis 2 Prozent effizienter zu machen, wenn gleichzeitig die Potenziale der Wärmepumpe ganz andere Dimensionen eröffnen. Wärmepumpen benötigen zur Bereitstellung von Wärme aber immer noch 20 bis 40 Prozent Stromanteil, der vor allem im Winter einen geringeren erneuerbaren Anteil hat. Auch können sie nicht jeden Anwendungsfall wirtschaftlich abdecken. Daher ist es folgerichtig auch den anderen Möglichkeiten, Wärme mit wenig oder ganz ohne CO2 zu erzeugen, eine Marktchance zu geben. Dazu gehören vor allem Pelletkessel und Solarthermie.

Prozentuale Förderung bevorzugt teure Technologien

Wenn allerdings eine prozentuale Förderung relativ teure Technologien besser fördert, und der Antragsteller in diesen Topf nur einmal greifen darf, dann führt dies zum einen nicht unbedingt dazu, dass diese günstiger werden, sondern günstigere Technologien werden vielfach ausgeschlossen. Technologieoffenheit bei der Förderung sieht anders aus. Daher gilt grundsätzlich, dass eine Technologie die ergänzend zur anderen sinnvoll installiert werden kann und zu weiteren CO2-Einsparungen führt, auch eine unabhängige Chance zur Förderung erhalten muss, selbst wenn der Antragsteller bereits die andere Technologie gefördert bekam. Das gilt insbesondere für die Solarthermie, die in der Kombination mit Wärmepumpen nicht nur mehr CO2 einspart sondern auch deren Lebensdauer signifikant erhöht und damit auch den Förderwert für den Antragsteller erhöht. Das Prinzip zielgenau fördern ohne zu überfördern liegt der folgenden Betrachtung zu Grunde.

CO2 als Maßstab

Unstrittig ist, dass eine CO2-basierte Förderung ein faires Instrument ist, das Technologien anhand ihrer tatsächlichen Klimawirksamkeit misst. Wenn man nun dem CO2 einen Preis zuordnet, dann fehlt nur noch die Zeit, wie lange diese Einsparung erbracht wird und schon hat man die Summe, die man dem Investor für seine Heizung bezahlen sollte, damit er die Investition tätigt. Die Vermeidung der CO2-Emission ist ein Staatsziel und darf deshalb auch gefördert – um nicht zu sagen vergütet – werden. Die große Frage ist, wieviel kostet uns eine Tonne. Dazu haben wir uns einfach die Bandbreite der CO2-Preis Szenarien angeschaut (siehe Tabelle) und vereinfachend einen Mittelwert von P = 175 Euro pro Tonne (€/t) für die nächsten 25 Jahre genommen. Das ist die Lebensdauer beispielsweise einer thermischen Solaranlage und damit der Zeitraum, über den sie die Einsparung erbringt.   

CO2-Preis pro Tonne:

Tabelle mit erwarteten CO2-Preisen bis 2050
Die Bepreisung von CO2 erfolgt per Tonne vermiedener Emission und mit dem zu erwartenden CO2-Preis per Tonne. Je nach Szenario wird der Preis im Durchschnitt über 25 Jahre zwischen 100 und 250 €/t liegen und im Mittel bei 175 €/t. (Quelle: https://ariadneprojekt.de/publikation/analyse-einfluss-der-co2-bepreisung-auf-den-warmemarkt/)

Als Referenz wird eine rein fossile Heizung (Öl oder Gas) angenommen bei der kann vereinfachend ein einheitlicher Emissionswert εfossil = 0,25 kg/kWh angesetzt werden. Strom aus dem Netz wird mit εStrom = 0,56 kg/kWh, Pellets (Holz) mit εHolz = 0,02 kg/kWh veranschlagt und Solarthermie wird mit εST = 0 kg/kWh angesetzt. Die Emissionsfaktoren findet man im GEG.

Tabelle der Emissionsfaktoren (Quelle GEG)

Emissionsfaktoren von verschiedenen Energieträgern.
Quelle: Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Wärmepumpe: Wieviel CO2 wird emittiert – wieviel wird vermieden?

Noch immer sind die meisten Gebäude nicht saniert und in den meisten Fällen wird bei einem Sanierungsfahrplan die Heizungserneuerung als wirtschaftlichste Maßnahme an erster Stelle stehen. Betrachtet man dann als Basisversion für eine Förderung ein typisches Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Verbrauch pro Jahr, dann entstehen im Referenzfall 5 Tonnen CO2 pro Jahr mit Gesamtkosten von 875 € pro Jahr.

Eine Wärmepumpe emittiert beim Nutzer gar kein CO2 allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass die bezogene Strommenge N aus dem Netz mit 0,56 kg/kWh anzusetzen ist. Wieviel dann tatsächlich eingespart wird, hängt von der Effizienz bzw. der Jahresarbeitszahl ab, der man heute oft auch in Form der englischen Bezeichnung SCOP (seasonal coefficient of performance) begegnet. In der Regel sollte der SCOP größer als 3,5 sein und dies sollte als Mindestanforderung gelten. Daher nehmen wir den SCOP von maximal 4,0 für die Basisförderung an. Es bedeutet, dass ein Viertel des Verbrauchs von 20.000 kWh in Form von Strom benötigt wird, also 5.000 kWh. Mit dem zugehörigen Emissionsfaktor sind das 2,8 Tonnen CO2 pro Jahr. Verbleiben also als tatsächlich eingesparte Menge CO2 noch 2,2 t/a. Bei einer zu erwartenden Lebensdauer t von 15 Jahren wären dann 33 Tonnen CO2 mit P = 175 € zu fördern. 

Formel für die Vergütung:

Formel zur Ermittlung der Förderung.
V = Vergütung, Q = Wärmemenge, ɛ = Emissionsfaktor, N = Strommenge, t = Lebensdauer der Anlage, P = CO2-Preis

Berücksichtigt man noch einen Realitätsabschlag von 10 bis 15 Prozent verbleibt eine Fördersumme von etwa 5.000 € für eine Wärmepumpe eines Einfamilienhauses. Diese Summe kann natürlich, wie heute schon, mit einem einkommensabhängigen Bonus versehen werden. Der Einkommensbonus soll hier zwar nicht detailliert diskutiert werden, sollte aber die Fördersumme durchaus verdoppeln können.

Eine Effizienzkomponente, die im derzeitigen Förderprogramm fehlt, wäre eine Erhöhung der Förderung für effizientere Wärmepumpen. So könnte pro Verbesserung des SCOP um 1,0 die Förderung zum Beispiel um 1.000 € aufgestockt werden. Damit wird dem Kunden signalisiert: Wer effizientere Produkte kauft, spart mehr CO2 und bekommt mehr Förderung. Der Branche wird klar gemacht, dass die besseren Produkte im Vorteil sind und ein Anreiz zur Weiterentwicklung gesetzt wird.

Öl/Gas-Wärmepumpen-Hybride

Hybridlösungen mit Wärmepumpen sind Übergangslösungen vergleichbar dem Plug-in-Hybrid bei den Autos. Sie erhalten die Hälfte des Basis-Fördersatzes von Wärmepumpen.

Was gilt bei Pelletkesseln?

Prinzipiell gilt für Holzpelletkessel die gleiche Berechnungsgrundlage wie für Wärmepumpen nur mit einem anderen, sehr geringen Emissionsfaktor (laut GEG  0,02 kg/kWh). Damit würde sie deutlich besser abschneiden und mehr als doppelt so viel Förderung bekommen können. Allerdings sind neben dem rein theoretischen Emissionsfaktor bei Biomasse weitere Dinge zu berücksichtigen, zum Beispiel die begrenzte Verfügbarkeit des Brennstoffs und die tatsächlichen Vor-Ort Emissionen. Schon aus diesen Gründen sollte die Förderung auf jedem Fall nicht höher sein, als für eine Wärmepumpe, daher setzen wir die Förderung pauschal auf den gleichen Wert wie bei der Wärmepumpe.   

Wie werden weitere Wohneinheiten gefördert?

Um auch größere Wohneinheiten (WE) im Rahmen einer Förderung zu berücksichtigen, wird eine Pauschale pro WE auf die Basisförderung gezahlt. Dies gilt auch für die Solarthermie.

Solarthermie – eine skalierbare Technologie

Sonnenkollektoren erzeugen abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit unterschiedlich viel Wärme. Diese Menge wird standardisiert als sogenannter Bruttowärmeertrag QGTY in Deutschland für den Referenzstandort Würzburg auf den Kollektorzertifikaten (Solar Keymark) ausgewiesen. Zwar dient dieser Wert der Unterscheidung zwischen effizienten und sehr effizienten Produkten, der Nachteil von weniger Ertrag pro Quadratmeter kann aber bei typischen Auslegungen durch mehr Kollektorfläche ausgeglichen werden, sodass am Ende nur zählt, wieviel Energie erzeugt wurde, und welche CO2 Menge damit vermieden wurde.

Im aktuellen GEG werden allerdings bei den Auslegungsanforderungen immer noch sogenannte Aperturflächen ausgewiesen. Damit sind die gesetzlichen Anforderungen umso höher je effizienter die Produkte sind. Dies führt automatisch dazu, dass weniger effiziente und billige Produkte, die häufig aus China kommen, durch diese unfaire Gesetzesregelung bevorzugt werden.Damit werden deutsche und europäische Solarthermie-Hersteller geschwächt. Es ist zu hoffen, dass im neuen GMG der Bruttowärmeertrag QGTY bei 50 °C die Aperturfläche als Bezugsgröße ablöst, indem einfach ein Quadratmeter Aperturfläche durch den Wert 500 kWh Bruttowärmertrag ersetzt werden. Beispielsweise könnte im § 71h der Wert von 0,06 m2 Aperturfläche durch 30 kWh Bruttowärmertrag ersetzt werden, und schon ist die Fairness im Wettbewerb wieder hergestellt. 

Förderkriterium und Förderhöhe bei Solarthermie

Selbstverständlich muss bei der CO2-Bewertung der Bruttowärmeertrag als Maßstab herangezogen werden. Da wie bereits oben erwähnt die Solarthermie pro Kilowattstunde gar kein CO2 emittiert, ist die Rechnung ganz einfach. Jede Kilowattstunde Solarwärme über die Lebensdauer von 25 Jahren erspart 6,25 kg/CO2. Anlagen zur Warmwasserbereitung werden für Einfamilienhäuser (EFH) typischerweise mit ca. 2.500 kWh Bruttowärmertrag ausgelegt, was abhängig von der Effizienz Kollektorflächen zwischen 3,5 und 6 Quadratmeter entspricht. Sie decken damit 50 bis 60 Prozent des Warmwasserbedarfes ab. Anlagen die in EFH auch die Heizung unterstützen, sogenannte Kombianlagen, werden etwa doppelt so groß ausgelegt und decken typischerweise 20-25 Prozent des Gesamtwärmebedarfs. Die CO2-Ersparnis über die Lebensdauer entspricht ebenfalls unter Berücksichtigung eines Realitätsabschlags bei Warmwasseranlagen 2.500 € und bei Kombianlagen 5.000 €. Diese Pauschalbeträge könnten die Förderung wesentlich vereinfachen, es wäre lediglich ein Mindest-Bruttowärmeertrag (2.000 bzw. 4.000 kWh pro Jahr) über die Zertifikate und die Größe der Anlage nachzuweisen.

Größere Anlagen, beispielsweise in sogenannten Sonnenhäusern, bei denen der Solaranteil über 50 Prozent erreichen kann, könnten eine höhere Fördersumme rechtfertigen, wenn sie mit der gleichen Basisrechnung statt der Pauschalsumme den ausgelegten Bruttowärmeertrag mit dem Vergütungsfaktor von 1 €/kWh multiplizieren. Dabei wird der QGTY als Produkt der Kollektorfeldfläche (AGF) mit dem spezifischen Bruttowärmeertrag bestimmt. Um eine klare Unterscheidung zwischen Pauschalsumme bei Standardauslegungen und großen Auslegungen zu machen, würde man für größere solare Deckungsgrade eine Mindestanforderung von 6.000 kWh QGTY ansetzen.

Kombinierte Förderung

Indem jede Technologie für sich gefördert wird, besteht der Anreiz für den Antragsteller, mehr CO2 einzusparen, wenn er Wärmpumpe oder Pelletkessel mit Solarthermie kombiniert. Die Vorteile beschränken sich dabei aber nicht nur auf das mehr eingesparte CO2, sondern gehen weit darüber hinaus. So erspart die Solaranlage dem Pelletkessel einen unnötigen ineffizienten Betrieb in den heißen Sommermonaten. Und sie vermeidet auch Abgase für die Hausbewohner, die Nachbarn und die Umwelt. Eine Wärmepumpe mit Solarthermie kombiniert muss im Sommer das Warmwasser nicht mit schlechtem COP bereiten und auch häufiges Takten wird vermieden, was der Kompressor mit einer längeren Lebensdauer belohnt. Die Speicherung von Solarwärme erlaubt, dass die Wärmepumpe zu Spitzenlastzeiten auch mal etwas länger aus bleiben kann und damit das Stromnetz entlastet wird. 

Was ist mit der 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Regel?

Die Richtigkeit der Zielgröße von 65 Prozent erneuerbarem Anteil an der Heizenergie ist heute unter Fachleuten ebenfalls unbestritten. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass viele Heizungen auf fossiler Basis erst in den letzten Jahren eingebaut wurden und noch lange betrieben werden dürfen. Mit der Solarthermie kann bei diesen Heizungen CO2 sehr schnell eingespart werden und das gilt auch noch, wenn der Kessel durch eine Wärmepumpe ersetzt wird. 

Fazit:

Eine pauschale auf CO2-Vermeidung basierte Förderung trifft genau den Punkt, und fördert nur die wirklich essenziellen Ziele, gibt dabei Impulse für eine Marktbelebung und für mehr Innovation.

Autoren: Wendelin Heinzelmann, Stefan Abrecht | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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