Bundesverband Windenergie: Reiches Netzpaket europarechtlich unzulässig

Windenergieanlage vor Strommast, der Bundesverband Windenergie hat ein Gutachten zum Netzpaket von Wirtschaftsministerin Reiche vorgelegt.Foto: lupolucis / stock.adobe.com
Unstrittig ist, dass der Ausbau der Stromnetze mit dem Ausbau von Windenenergie und Photovoltaik aufeinander abgestimmen werden muss.
Laut einem Gutachten der Kanzlei Raue ist der geplante Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket von Wirtschaftsministerin Reiche europarechtlich nicht zulässig. Der Bundesverband Windenergie schlägt stattdessen eine Beschleunigungsagenda für Netze vor.

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorgeschlagene Netzpaket mit dem zentralen Element eines Redispatch-Vorbehalts ist europarechtlich nicht zulässig. Dies geht aus einem Gutachten der Kanzlei Raue hervor, das der Bundesverband Windenergie (BWE) in Auftrag gegeben hat. „Wir warnen davor, einen europarechtlich unzulässigen Weg weiterzugehen. Die daraus resultierenden Unsicherheiten und potenziellen rechtlichen Auseinandersetzungen können das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk der Energiewende ausbremsen“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

Gleichzeitig unterstreicht der BWE, dass der Anspruch des Koalitionsvertrags, Netz- und Erneuerbaren-Ausbau aufeinander abzustimmen, richtig ist. Dazu stellt der Verband eine Beschleunigungsagenda vor, die aus folgenden Punkten besteht:

  • Anwendung des von den Netzbetreibern bereits 2016 ausgelobten NOXVA-Prinzips (Netzoptimierung vor Flexibilitäten vor Verstärkung vor Ausbau)
  • Digitalisierung der Netze vorantreiben und dynamische Netzentgelte für Verbraucher einführen
  • Flexibilitäten nutzen und Recht auf Überbauung umsetzen
  • Netzausbau beschleunigen und die Ertüchtigung von Verteilnetzen erleichtern
  • Steuerung der Einspeisung anstelle der Erzeugung
  • Anreizregulierung beibehalten, Energiewendeleistung berücksichtigen
  • Einheitlichen Reservierungsmechanismus und Netztransparenz einführen, Windhundprinzip überarbeiten
  • „Nutzen statt Abregeln“ nutzbar machen

„Die Bundesregierung muss einen gesetzlichen Impuls geben, damit man die vorhandene Netzinfrastruktur besser nutzen kann und Investitionen in die Digitalisierung und den Netzausbau an Tempo gewinnen. Die Netzbetreiber dürfen mit dem Problem angehäufter Netzanschlussbegehren nicht allein gelassen werden, indem man die Entscheidung der Priorisierung von Netzanschlüssen auf sie abwälzt. Das Netzpaket gibt keine Antwort, sondern schafft Rechtsunsicherheit und Bürokratie. Unsere Vorschläge sind ein Angebot an die Politik, es besser zu machen“, so Bärbel Heidebroek.

Das Kurzgutachten der Kanzlei Raue zur unionsrechtlichen Zulässigkeit der im Netzanschlusspaket geplanten Einführung eines sogenannten Redispatchvorbehalts ist unter dem nebenstehenden Link zu finden.

Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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