EU-Mitgliedstaaten beschließen Novelle des EU-Klimaschutzgesetzes
Foto: Bundesregierung / BergmannDie EU-Mitgliedstaaten haben die Änderung des EU-Klimaschutzgesetzes und damit das Klimaziel für das Jahr 2040 beschlossen. Bis dahin wollen die EU-Staaten 90 Prozent CO2-Minderung erreichen. „Das neue EU-Klimaziel für 2040 wird jetzt Gesetz“, sagt Bundesumweltminister Carsten Schneider. „Das ist ein wegweisender Beschluss, der Europa stärker und sicherer machen wird. Die aktuelle Weltlage zeigt uns: Wer es schafft, weniger Öl und Gas zu verbrauchen, ist klar im Vorteil.“
Im Moment zahle Deutschland jedes Jahr viele Milliarden Euro an andere Staaten für Importe von fossilen Energieträgern. Europa solle dieses Geld Schritt für Schritt sparen und stattdessen in die heimische Energiewende, in Wertschöpfung und in Arbeitsplätze investieren. „Für Deutschland bedeutet der heutige Beschluss: Die deutschen und europäischen Klimaziele sind eng verzahnt. Das 2040-Klimaziel der EU gibt unserer Wirtschaft langfristig Wettbewerbsgleichheit und Rückenwind. Denn der gesamte EU-Binnenmarkt wird so zum Treiber für neue Technologien, in denen die deutsche Industrie stark ist“, so Schneider.
Novelle des EU-Klimaschutzgesetzes erfordert Anpassung der Klimaschutzinstrumente
Die Annahme der Novelle des EU-Klimaschutzgesetzes durch die EU-Mitglieder war die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens. Die Änderung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Ländern. Die Kommission wird entsprechende Vorschläge zur Umsetzung des verbindlichen Klimaziels der EU für 2040 vorlegen.
Damit die EU das 2040-Klimaziel erreichen kann, muss sie die Klimaschutzinstrumente anpassen. Denn viele sind bisher nur auf das Klimaziel 2030 ausgerichtet. Die EU-Kommission hat angekündigt, ihre Vorschläge zur Anpassung des EU-Klimarahmens in diesem Jahr vorlegen zu wollen, angefangen mit dem Review des Europäischen Emissionshandels (ETS 1) im Sommer. Weitere Vorschläge sollen später im Jahr folgen.
In der geänderten Verordnung ist auch vorgesehen, dass das Europäische Klimagesetz alle zwei Jahre überprüft wird. Dazu will die Kommission das Klimagesetz auf der Grundlage wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen bewerten und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Energiepreise, den Nettoabbau von CO2 auf EU-Ebene sowie die den EU-Ländern eingeräumte Flexibilität berücksichtigen, hochwertige internationale Gutschriften zu nutzen, um ihre Ziele für die Zeit nach 2030 zu erreichen.
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