Lkw-Schnellladenetz: Planungsphase an 124 Rastanlagen startet

Zwei Elektro-Sattelschlepper-Trucks an einer Ladesäule.Foto: Andreas Witt
Die Ladeinfrastruktur soll E-Lkw sowohl während kurzer Fahrtunterbrechungen als auch in längeren Ruhezeiten mit Strom versorgen.
An 124 unbewirtschafteten Autobahnrastanlagen beginnt die standortspezifische Planung für 836 neue Ladepunkte. Das Vorhaben ist Teil eines bundesweiten Netzes mit rund 350 Standorten und insgesamt etwa 4.200 Ladepunkten.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat den Start der Umsetzungsphase für das bundesweite Lkw-Schnellladenetz am 15. September auf der IAA Transportation in Hannover bekannt gegeben. Gemeinsam mit VDA-Präsidentin Hildegard Müller und BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt stellte er das weitere Vorgehen vor.

Das Netz geht nach Abschluss der im Sommer erfolgten ersten Vergabe nun in die standortspezifische Planung. Fünf Auftragnehmer sollen an 124 unbewirtschafteten Rastanlagen 447 Ladepunkte für das Megawatt Charging System (MCS) und rechnerisch 389 CCS-Ladepunkte errichten und betreiben. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (BMV) haben die Auftragnehmer mit den Planungen und den weiteren Schritten für den Aufbau begonnen.

Einen Teil des Auftrags übernimmt ein Konsortium aus STRABAG, eLoaded und R:loaded. Es erhielt den Zuschlag für Los 4 und soll an 25 unbewirtschafteten Rastanlagen in Süd- und Westdeutschland insgesamt 140 Ladepunkte errichten. STRABAG verantwortet den Bau, eLoaded die Planung und Lieferung der Infrastruktursysteme. R:loaded soll die Standorte bis Mitte 2034 betreiben und managen. Die Fertigstellung des Loses ist bis 2030 vorgesehen. STRABAG zufolge soll das Megawatt Charging System Ladeleistungen von bis zu 2.500 Kilowatt ermöglichen.

MCS und CCS: zwei Ladestandards für unterschiedliche Leistungsklassen

MCS ist für das Hochleistungsladen schwerer Nutzfahrzeuge mit Leistungen im Megawattbereich ausgelegt. Die von der Brancheninitiative CharIN genannten Maximalwerte von 1.250 Volt und 3.000 Ampere entsprechen rechnerisch einer Ladeleistung von bis zu 3,75 Megawatt. In der Praxis liegt die tatsächliche Ladeleistung heutiger MCS-Punkte meist deutlich darunter, bei rund 700 kW bis 1 MW. CCS stammt ursprünglich aus dem Pkw-Bereich und deckt geringere Leistungsklassen ab, eignet sich aber ebenfalls für das Laden von Lkw.

Die 389 CCS-Ladepunkte an den unbewirtschafteten Rastanlagen nennt die Mitteilung nicht direkt. Sie ergeben sich rechnerisch aus der Differenz zwischen den insgesamt 836 geplanten Ladepunkten und den darunter aufgeführten 447 MCS-Ladepunkten.

Lkw-Schnellladenetz umfasst rund 4.200 Ladepunkte

Insgesamt soll das Netz perspektivisch rund 350 Standorte auf bundeseigenen Flächen entlang der Autobahnen umfassen. Davon entfallen nach derzeitigem Planungsstand rund 225 Standorte auf bewirtschaftete und 124 auf unbewirtschaftete Rastanlagen. Der Bund plant an diesen Standorten rund 1.800 MCS- und 2.400 CCS-Ladepunkte.

Die Ladeinfrastruktur soll sowohl schnelles Zwischenladen während Fahrtunterbrechungen als auch das Laden während längerer Ruhezeiten ermöglichen. Für das Gesamtvorhaben stellt der Bund laut Verkehrsminister Steffen Bilger rund eine Milliarde Euro bereit. Die zweite Ausschreibung für die bewirtschafteten Rastanlagen befindet sich nach Ministeriumsangaben in Vorbereitung.

Die Autobahn GmbH hatte bereits 2024 damit begonnen, die Netzanschlüsse für die unbewirtschafteten Standorte zu beantragen. Angaben zur elektrischen Anschlussleistung der einzelnen Rastanlagen oder zu möglichen Netzverstärkungen enthält die Mitteilung nicht.

Bedarfsanalysen bestimmen die Standorte

Das BMV hat das Schnellladenetz gemeinsam mit der Autobahn GmbH und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH konzipiert. Grundlage der Standortplanung sind Verkehrs- und Bedarfsanalysen sowie Modellierungen zum erwarteten Ladebedarf des batterieelektrischen Schwerlastverkehrs.

„Unsere Unternehmen brauchen die Sicherheit, dass sie ihre E-Lkw im täglichen Betrieb zuverlässig und ohne lange Wartezeiten laden können“, sagte BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt. Für den weiteren Ausbau seien deshalb Ladepunkte, leistungsfähige Netzanschlüsse und der tatsächliche Bedarf der Transportwirtschaft gemeinsam zu planen.

AFIR setzt Ausbauziele für das Laden von E-Lkw

Parallel zum deutschen Lkw-Schnellladenetz setzt die EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) verbindliche Ausbauziele. Bis Ende 2027 müssen öffentlich zugängliche Ladeparks für schwere Nutzfahrzeuge mindestens 50 Prozent des TEN-V-Kernnetzes abdecken. Bis Ende 2030 dürfen die Abstände im TEN-V-Kernnetz höchstens 60 Kilometer und im TEN-V-Gesamtnetz höchstens 100 Kilometer betragen. Je nach Netzebene gelten außerdem unterschiedliche Vorgaben für die Mindestleistung der Ladeparks.

VDA-Präsidentin Hildegard Müller verwies zudem auf die CO₂-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge. Der aus ihrer Sicht zu langsame Ausbau öffentlicher Lademöglichkeiten bremse den Hochlauf von E-Lkw und könne zu Strafzahlungen für die Hersteller führen.

Mit der Vergabe für die unbewirtschafteten Rastanlagen wechselt ein erster Teil des Vorhabens von der Konzeptions- in die Umsetzungsphase. Wie schnell das geplante Gesamtnetz verfügbar sein wird, hängt jedoch auch von der noch ausstehenden Vergabe für die 225 bewirtschafteten Standorte und von den erforderlichen Netzanschlüssen ab.

Aktualisierung vom 17. September 2026: Ergänzt wurden Angaben zu Los 4, den beteiligten Unternehmen und dem vorgesehenen Zeitplan.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr / STRABAG SE | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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