Regierung und Verbände: EuGH-Schlussantrag „Etappensieg für den Umweltschutz“

Mindestvergütungen für „grünen“ Strom, wie im EEG und dem alten Stromeinspeisungsgesetz festgeschrieben, sind keine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Vertrags. Die Richtung weisende Stellungnahme des Generalanwalts Jacobs am 27.10. vor dem Europäischen Gerichtshof wurde von der Bundesregierung und den Produzenten „grüner“ Energie mit Erleichterung aufgenommen. Der Energieexeperte der Grünen im Bundestag, Hans-Josef Fell, wertet den […]

Mindestvergütungen für „grünen“ Strom, wie im EEG und dem alten Stromeinspeisungsgesetz festgeschrieben, sind keine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Vertrags. Die Richtung weisende Stellungnahme des Generalanwalts Jacobs am 27.10. vor dem Europäischen Gerichtshof wurde von der Bundesregierung und den Produzenten „grüner“ Energie mit Erleichterung aufgenommen. Der Energieexeperte der Grünen im Bundestag, Hans-Josef Fell, wertet den Schlussantrag des Generalanwalts als wichtigen Etappensieg für den Umweltschutz. Jacobs habe damit Versuchen, den Wettbewerb über den Umweltschutz zu stellen, eine klare Absage erteilt. Derartige Bestrebungen der Generaldirektion Wettbewerb unter EU-Kommissar Mario Monti wurden im Zusammenhang mit einem Verfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den vergangenen Monaten von den Grünen und Vertretern der Branche heftig kritisiert. Solarenergie-Förderverein, Bundesverband Wind, und EUROSOLAR begrüßten die Stellungnahme.

Dem weiteren Verfahren sieht EUROSOLAR-Präsident Hermann Scheer, Alternativ-Nobelpreisträger und SPD-Parlamentarier, gelassen entgegen. Auch das von der Generaldirketion Wettbewerb eingeleitete Verfahren gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) würde gegenstandslos, wenn der Europäische Gerichtshof die Position des Generalanwalts übernehme. Das Urteil des EuGH wird in etwa 3 Monaten erwartet; die Richter folgen in der Regel den Anträgen des Generalanwalts. Dessen Zweifel an der Vereinbarkeit des Stromeinspeisungsgesetzes mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs teilt Scheer nicht. Der Generalanwalt habe in seinem Plädoyer ausdrücklich erklärt, dass aus Gründen des Umweltschutzes eine Abweichung von diesem Ziel gerechtfertigt sei. Der Umweltschutz zähle zu den prägenden Zielen und Aufgaben der Gemeinschaft, die auch von der Kommission selbst für notwendig gehalten würden. Auch das EEG beziehe sich auf die Vorschriften der EU-Binnenmarktrichtlinie Elektrizität, die aus Umweltgründen einen Vorrang erneuerbarer Energien erlaube.

Quellen: Büro Hans-Josef Fell, Bündnis 90 / Die Grünen; EUROSOLAR, 27.10.2000.

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