Bundesregierung: Durchbruch beim Emissionshandel

Im Vorfeld der Umweltratssitzung am 9. und 10. Dezember in Brüssel hat sich die Bundesregierung in intensiven Verhandlungen von Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement mit der EU-Kommission zur Emissionshandels-Richtlinie auf wichtige Veränderungen verständigt, berichten die beiden Ministerien in einer gemeinsamen Pressemitteilung.   Damit seien die in der Koalitionsvereinbarung zur Emissionshandels-Richtlinie verabredeten […]

Im Vorfeld der Umweltratssitzung am 9. und 10. Dezember in Brüssel hat sich die Bundesregierung in intensiven Verhandlungen von Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement mit der EU-Kommission zur Emissionshandels-Richtlinie auf wichtige Veränderungen verständigt, berichten die beiden Ministerien in einer gemeinsamen Pressemitteilung.   Damit seien die in der Koalitionsvereinbarung zur Emissionshandels-Richtlinie verabredeten Eckpunkte umgesetzt worden.

In der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 04.12.2002 habe die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag in wichtigen Punkten geändert:
In der ersten Verpflichtungsperiode (2005-07) werde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, einzelne Anlagen oder ganze Wirtschaftsbranchen von einer verpflichtenden Teilnahme am Emissionshandel auszunehmen. Damit sei einer zentralen Forderung der Bundesregierung Rechnung getragen worden: dem so genannten Opt-Out für Branchen, welche die Klimavereinbarung mit der Bundesregierung unterzeichnet haben.

Die Mitgliedstaaten sollen ferner die Möglichkeit erhalten, Emissionsrechte für beide Verpflichtungsperioden (2005-07 und 2008-12) kostenlos zuzuteilen. Deutschland will die Zuteilung der Emissionsrechte an Unternehmen im Inland auf der Basis des nationalen Klimaschutzprogramms und dessen wichtigem Bestandteil, der Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Wirtschaft zum Klimaschutz, vornehmen. Durch den Emissionshandel würden keine zusätzlichen Belastungen der Unternehmen zu den Zusagen der Selbstverpflichtungserklärung entstehen.

Mit der Kommission sei ebenfalls vereinbart, dass diese bei der Aufstellung der nationalen Allokationspläne die schon erzielten deutschen Erfolge beim Klimaschutz akzeptiert. Deutschland erhalte damit die Möglichkeit, 1990 als Basisjahr für die Verteilung der Emissionsrechte zu wählen („early action“). Die Unternehmen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, ihre Emissionsrechte zu „poolen“, das heißt, gemeinsam zu verwalten, und somit an den bestehenden Selbstverpflichtungserklärungen anzuknüpfen.

Bundesumweltminister Trittin will auf der anstehenden Ratssitzung energisch für eine Zustimmung des mit der Kommission verabredeten Kompromisses durch die Mitgliedstaaten der EU werben. Unter der Voraussetzung der Übernahme dieser für Deutschland essentiell wichtigen Veränderungen durch den Rat, stelle die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Richtlinie in Aussicht, so das Bundesumweltministerium (BMU).

Bei einer später erfolgenden Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und der Aufstellung von Allokationsplänen für die von der Richtlinie erfassten Anlagen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass einerseits die Klimaschutzziele sicher erreicht und andererseits die Emissionsrechte im Energiesektor so verteilt werden, dass der Standort Deutschland für eine effiziente Energieproduktion unter Einschluss von modernen Kohlekraftwerken gesichert und die Arbeitsplätze in den energieintensiven Industrien erhalten bleiben.

06.12.2002   Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWi) und des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

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