Deutsche Bauzeitschrift berichtet über Baupflichten für Solaranlagen

Im Februar-Heft der „DBZ Deutsche Bauzeitschrift“, beschreiben der Berliner Professor Dr. Holger Rogall und der Vellmarer Stadtverordnete Fabio Longo, welche Wege Städte und Gemeinden nehmen können, um Solar-Pflichten für Neubauten zu realisieren.   Die beiden Autoren beleuchten privatrechtliche Vorgaben in Grundstückskaufverträgen, solare Pflichten in Bebauungsplänen, Solarverordnungen nach dem Modell der Berliner Solaranlagenverordnung (SolVO) sowie die […]

Im Februar-Heft der „DBZ Deutsche Bauzeitschrift“, beschreiben der Berliner Professor Dr. Holger Rogall und der Vellmarer Stadtverordnete Fabio Longo, welche Wege Städte und Gemeinden nehmen können, um Solar-Pflichten für Neubauten zu realisieren.   Die beiden Autoren beleuchten privatrechtliche Vorgaben in Grundstückskaufverträgen, solare Pflichten in Bebauungsplänen, Solarverordnungen nach dem Modell der Berliner Solaranlagenverordnung (SolVO) sowie die Baupflicht für Solaranlagen in der Rechtsform des Städtebaulichen Vertrags. Der in Vellmar praktizierte Städtebauliche Solarvertrag ist ein konkretes Beispiel für kommunalpolitische Rahmenbedingungen für Solarwärmeanlagen. Die hessische Stadt schließt mit den Bauherren einer neuen Siedlung Verträge, in denen die Solaranlage vorgeschrieben ist. Das Konzept geht zurück auf die Initiative zweier Stadtverordneter.

Rogall und Longo gehen im Detail ein auf die konkrete Gestaltung einer Solar-Pflicht, beispielsweise im Hinblick auf den solaren Deckungsgrad (Anteil der Sonnenenergie an der Warmwasserbereitung und Heizung) und plädieren für eine energetisch optimierte Gesamtplanung. Weiter setzen sich die Verfasser mit der bundesweiten Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 01.02.2002 auseinander und bewerten diese im Kontext möglicher Solar-Pflichten.

Heft 2|2004 der DBZ mit dem Themenschwerpunkt „Schulen“ ist erschienen im Bauverlag (www.dbz.de) Einzelhefte können bestellt werden zum Preis von: € 14,50 zzgl. Versandkosten. E-Mail: leserservice@bauverlag.de.

16.02.2004

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