Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem am 20.04.2004 verkündete Urteil die Verfassungsbeschwerden von zwei gewerblichen Kühlhausunternehmen und fünf Spediteuren betreffend die so genannte Ökosteuer zurückgewiesen. Das berichtet das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung.  „Das Produzierende Gewerbe darf im Interesse der Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch steuerliche Vergünstigungen vor Wettbewerbsnachteilen geschützt werden, denen dieser Wirtschaftszweig […]

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem am 20.04.2004 verkündete Urteil die Verfassungsbeschwerden von zwei gewerblichen Kühlhausunternehmen und fünf Spediteuren betreffend die so genannte Ökosteuer zurückgewiesen. Das berichtet das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung.  „Das Produzierende Gewerbe darf im Interesse der Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch steuerliche Vergünstigungen vor Wettbewerbsnachteilen geschützt werden, denen dieser Wirtschaftszweig infolge der finanziellen Belastungen durch die Stromsteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuer auf Heizstoffe seit dem 1. April 1999 ausgesetzt sein könnte“, so das Bundesverfassungsgericht. Die Kläger hatten sich durch die Ökosteuer willkürlich benachteiligt gesehen.

Jürgen Trittin: Ökosteuer ist wirkungsvolles Instrument für Umwelt und Arbeit

Das höchste deutsche Gericht habe die Ökosteuer für verfassungskonform erklärt und damit die Politik der Bundesregierung bestätigt, kommentierte Bundesumweltminister Trittin das Urteil. „Die Ökosteuer stellt ein wirkungsvolles und sinnvolles Instrument dar, von dem Umwelt und Arbeit gleichermaßen profitieren. Das Prinzip, den Verbrauch von Energie zu verteuern und die Arbeitskosten zu senken, hat sich bewährt“, so Trittin. Die Ökosteuer entlaste die deutsche Wirtschaft bei den Arbeitskosten um über 18 Milliarden Euro. Ohne die Ökosteuer läge der Rentenbeitrag laut Trittin über 21 Prozent.

Die Ökosteuer wirke durch die Verteuerung von Energiekosten, betont Trittin. Seit dem Jahr 2000 seien die CO2-Emissionen des Verkehrs jährlich um 1 bis 1,5 Prozent gesunken – im vergangenen Jahr sogar um 2,5 Prozent. Die Ökosteuer Habe wesentlich dazu beigetragen, dass es bei den verkehrsbedingten CO2-Emissionen eine echte Trendwende gegeben habe. Gerade in diesem Bereich habe die Ökosteuer ihre Lenkungswirkung gezeigt, betont der Bundesumweltminister.

20.04.2004   Quelle: Bundesverfassungsgericht; BMU

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