Bundestag verabschiedet Solarpaket I

Im Bild das Gebäude des Bundestages, das Parlament hat das Solarpaket I verabschiedet.Foto: carol_anne / stock.adobe.com
Nach dem Paket ist vor dem Paket: Die Photovoltaik-Branche sieht in dem heute verabschiedeten Solarpaket I einen wichtigen Impuls für die Solarenergie. Sie fordert aber von der Politik weitere Reformen mit dem Solarpaket II schnell anzugehen.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, das sogenannte Solarpaket I, verabschiedet. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. begrüßt die Verabschiedung dieses Reformpakets, kritisiert jedoch, dass die Politik seit Dezember Politik eine Hängepartie für Projektierer sowie solarinteressierte Verbraucher und Verbraucherinnen verursacht hatte, die eigentlich unnötig war. Seit der Veröffentlichung der Solarstrategie im Mai 2023 ist fast ein Jahr vergangen. „Das Solarpaket I wird zu einem positiven Impuls für die Photovoltaik quer durch alle Einsatzbereiche führen“, sagt Jörg Sutter, Geschäftsführer der DGS. „Der Einsatz von Steckersolargeräten wird stark vereinfacht, so dass noch mehr Hausbesitzende und Mietparteien diese Technik zukünftig einfach für sich nutzen können.“

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) rechnet damit, dass nun verstärkt auch Gewerbe- und Industriebetriebe Solarstromanlagen errichten, um ihre Energiekosten zu senken und berechenbarer zu machen. Das Reformpaket werde über neue Möglichkeiten einer „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ in den kommenden Jahren auch Mieterinnen und Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom erleichtern, so die Erwartung des BSW-Solar. Der Verband hatte seit Jahren für ein Solar-Beschleunigungsgesetz geworben und sich intensiv an den Konsultationen des Reformvorhabens beteiligt.

Mit einen neuen Investitionsschub in Solaranlagen rechnet Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, auch in der Landwirtschaft: „Solarkraftwerke auf ertragsschwachen Böden sind jetzt zumeist förderfähig.“ Eine effiziente Doppelnutzung von Flächen für die Ernte von Feldfrüchten und Solarstrom in Form von Agri-PV reize man sogar gezielt an. „Und die Solarstromerzeugung auf Gewerbedächern erhält eine verbesserte Einspeisevergütung. Auf bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich wird sie nicht länger schlechter gestellt“, so Körnig.

Kritik vom SFV

Deutlich kritischer sieht der Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) den Beschluss. Das Ergebnis könnte besser sein”, sagt SFV-Bundesgeschäftsführerin Susanne Jung: „Balkon-PV und Mieterstrommodelle profitieren zwar von dem neuen Solarpaket, aber bei den Ausbauzielen für Photovoltaik ist noch viel Luft nach oben. Dabei hat die Branche 2023 gezeigt, dass sie mehr kann.” Trotz gefüllter Lager und vorhandener personeller Kapazitäten der Installationsbetriebe war der Zubau von PV-Anlagen zuletzt wieder rückläufig.

Ein Problem sieht der SFV darin, dass man die verpflichtende Direktvermarktung für Photovoltaik-Anlagen ab 100 kW für die Eigenversorgung öffnet. Allerdings bleibe für den überschüssig eingespeisten Strom aus diesen Großanlagen bis 200 kW dann nur noch eine Null-Vergütung. Diese Strom müssten die Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber schenken. Zudem müssten PV-Anlagen auf Dächern nun bereits ab einer Größe von 750 kW statt zuvor 1000 kW in die Ausschreibung. „Das ist nicht nur verschenktes Potenzial, sondern eine völlig unverständliche Investitionsbremse für Gewerbe und Betreibende größerer Dachanlagen“, sagt Jung.

Solarpaket II sollte rasch verabschiedet werden

Die DGS fordert weitere Verbesserungen für die Photovoltaik. „Das Solarpaket II, das schon in Vorbereitung ist und unter anderem die Nutzung von Photovoltaik-Strom auch über Gebäudegrenzen hinweg ermöglichen soll, muss deutlich schneller umgesetzt werden als das Solarpaket I“, sagt DGS-Geschäftsführer Sutter. „Außerdem muss nun rasch die Privilegierung der Steckersolargeräte vorankommen. Hierzu liegt schon seit Sommer 2023 ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, der nicht vorankommt.“ Ebenfalls zeitnah müsse man laut DGS nun die normativen Vorgaben anpassen. So definiert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwar die Steckersolargeräte bis 800 Watt, jedoch gilt heute in der Praxis noch immer die 600-Watt-Grenze der VDE-Norm für ein bis zwei Solarmodule am Balkon oder auf dem Garagendach. Dafür ist eine neue Produktnorm in Arbeit, zu der man derzeit auch noch etliche Details wie die Verwendung der verschiedenen Stecker diskutiert.

Auch der BSW-Solar fordert weitere Maßnahmen. Jetzt komme es darauf an, schnell die technischen Voraussetzungen für eine Umsetzung des Solarpakets I zu schaffen. Weitere Reformen im Steuerrecht, beim Energiemarktdesign und Netzzugang müssen nach Einschätzung des Branchenverbandes zudem zeitnah folgen, um die noch ungenutzten Potenziale der Solar- und Speichertechnologien zu heben. Nur so könne die neu installierte PV-Leistung gemäß den Plänen der Ampel-Koalition von 15 Gigawatt im vergangenen Jahr auf jährlich 22 Gigawatt ab dem Jahr 2026 ansteigen, so BSW-Hauptgeschäftsführer Körnig.

Entschließung mit Solarpaket verabschiedet

Auch die Regierungsfraktionen sehen die Notwendigkeit, ein Solarpaket II anzuschieben. Mit der Verabschiedung des Solarpaktes haben sie gemeinsam mit der Gruppe Die Linke einer Entschließung zugestimmt, mit der sie die Bundesregierung auffordern, ein Solarpaket II vorzulegen. Zudem wollen die Abgeordneten den Net-Zero-Industry-Act der EU und die EU-Strommarktdesignrichtlinie schnell in nationales Recht umsetzen. In der Entschließung fordern sie, dass die Bundesregierung die Kraftwerksstrategie und die Biomassestrategie weiterentwickelt. Außerdem wollen sie den Ausbau von Stromspeichern voranbringen und Energy Sharing erleichtern.

Hinweis: Der Absatz zur Entschließung wurde nachträglich dem Beitrag angefügt.

Quelle: DGS, SFV, BSW-Solar, Bundestag | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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