EU-Parlament verabschiedet Net-Zero Industry Act

Im Bild eine Photovoltaik-Fertigung. Das European Solar Manufacturing Council begrüßt den Net-Zero Industry Act.Foto: IM Imagery / stock.adobe.com
Die europäischen Photovoltaikhersteller begrüßen die Belastbarkeits- und Nachhaltigkeitskriterien in dem verabschiedeten Net-Zero Industry Act. Sie hoffen, dass der Absatz von in Europa hergestellten Solarmodulen damit unterstützt wird.

Das Europäische Parlament hat den Net-Zero Industry Act (NZIA) verabschiedet. Diese Verordnung legt verbindliche nicht-preisliche Belastbarkeits- und Nachhaltigkeitskriterien fest, die bei öffentlichen Ausschreibungen, Auktionen und anderen Formen öffentlicher Interventionen für Netto-Null-Produkte anzuwenden sind. Das European Solar Manufacturing Council (ESMC) begrüßt die NZIA als eine der ersten EU-weiten verbindlichen Gesetzesinitiativen, die zur Erreichung der angestrebten Herstellungskapazität von 40 % bei wichtigen Produkten innerhalb der EU beitragen soll. Das betrifft auch Photovoltaik-Module, Windturbinen, Batterien und Wärmepumpen.

„Wir begrüßen die Belastbarkeits- und Nachhaltigkeitskriterien in dem verabschiedeten Net-Zero Industry Act. Dies gibt grünes Licht für die Beschaffung nachhaltiger, in Europa hergestellter Solarmodule und ist ein klarer Hinweis auf eine resiliente Versorgung. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, ab sofort mit der Beschaffung zu beginnen und nicht auf die in der Verordnung festgelegten Zeitschwellen zu warten“, sagt Žygimantas Vaičiūnas, Policy Director beim European Solar Manufacturing Council. „Unsere europäischen PV-Hersteller sind bereit, europäische Käufer mit qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Solarmodulen aus europäischer Produktion zu beliefern.“

European Solar Manufacturing Council fordert, Bestimmungen des NZIA im Voraus anzuwenden

Die Möglichkeit, die Bestimmungen des NZIA im Voraus anzuwenden, besteht laut ESMC. Ferner seien diese in der am 15. April unterzeichneten und von der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterstützten Europäischen Solar-Charta untermauert. In den Bestimmungen der NZIA sind nichtpreisliche Kriterien und die Toleranz von Preisunterschieden bei öffentlichen Ausschreibungen festgelegt. Darüber hinaus gibt es konkrete Präqualifikationskriterien, die bei öffentlichen Beschaffungen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit und Belastbarkeit anzuwenden sind, sobald mehr als 50 % des EU-Bedarfs aus einer einzigen Bezugsquelle stammen. Was die Kostendifferenz betrifft, so sieht man bis zu 20 % auf der Grundlage objektiver und transparenter Daten als verhältnismäßig an. Ähnliche Kriterien gelten für Auktionen, bei denen ein Preisunterschied von bis zu 15 % als verhältnismäßig gilt.

Anwendung der NZIA-Bestimmungen erst der erste Schritt

Die Anwendung der NZIA-Bestimmungen würde sich jedoch erst im Jahr 2026 und nur auf einen begrenzten Teil des europäischen PV-Marktes auswirken, da öffentliche Ausschreibungen und Auktionen nur einen relativ kleinen Teil der gesamten PV-Installationen in der EU ausmachen. Dementsprechend werden die meisten Auswirkungen der Anwendung der NZIA-Bestimmungen von ihrer früheren Umsetzung und ihrem breiteren Anwendungsbereich abhängen, der über öffentliche Ausschreibungen und Auktionen hinausgeht.

Nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments muss das NZIA vom Rat angenommen werden und wird dann im Amtsblatt veröffentlicht, so dass es voraussichtlich im Juni 2024 in Kraft treten kann. Ferner ist der nächste wichtige Schritt die Verabschiedung des Durchführungsrechtsakts durch die Europäische Kommission, die spätestens neun Monate nach Inkrafttreten des NZIA erfolgen sollte.

Quelle: ESMC | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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