DGS begrüßt Novelle des Baugesetzes mit Solaroption
Der Bundestag hat am 30. April 2004 eine Neufassung des Baugesetzbuches in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Für die Solarenergie am wichtigsten sei der Passus, dass Kommunen zukünftig bei städtebaulichen Verträgen die Nutzung von Solaranlagen für die Wärme-, Kälte- und Elektrizitätsversorgung vorschreiben können (§ 11 BauGB Absatz 1 Satz 2 Nr. 4). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) in ihrem Newsletter. Künftig könnten Kommunen bereits bei der Festlegung von Bebauungsplänen Vorgaben über die Art der Energieversorgung machen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) tritt seit 1975 für die umfassende Etablierung der Solartechnik in der Gesellschaft und damit in Energieversorgung und Bauwesen ein. Sie sei sich deshalb der Bedeutung der Gesetzesnovelle besonders bewusst.
DGS Vize-Präsident Jan Kai Dobelmann bemerkt zu der Novelle des Baugesetzes: “Als Bauingenieur bin ich besonders erfreut über diesen Schritt. Endlich stellt sich eine Normalisierung ein und die Solartechnik erreicht auch auf regulativer Ebene die klassischen Bereiche des Ingenieurwesens. Ich hoffe, dass verantwortungsbewusste Gemeinderäte ihre neuen Möglichkeiten offensiv nutzen und so meinen Fachkollegen den letzten Anstoß geben die ausgereiften technischen Möglichkeiten der Solarenergie in alle ihre Projekte zu integrieren.”
Mit der nachhaltigen Verankerung der Solartechnik in Gebäude- und Stadtplanung steigen laut DGS die Anforderungen des klassischen Ingenieurwesens an die Solarbranche, sich in vorhandene Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme des Bauwesen zu integrieren. Hierzu gehöre die Entwicklung von anerkannten Regeln der Technik für Komponenten und Planung sowie die Definition der guten fachlichen Praxis für Installation und Wartung von Solarenergieanlagen.
03.05.2004 Quelle: DGS