Trittin: Ministerpräsident Wulff soll dem EEG im Bundesrat zustimmen

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) aufgefordert, seinem Bekenntnis zu den erneuerbaren Energien auch im Bundesrat Taten folgen zu lassen. „Wer zu Hause Biomasse und Windkraft lobt, der darf im Bundesrat nicht dagegen stimmen“, sagte der Bundesumweltminister.  Der niedersächsische Ministerpräsident hatte am 12. Mai 2004 im niedersächsischen Landesbergen ein Biomasse-Heizkraftwerk eingeweiht, […]

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) aufgefordert, seinem Bekenntnis zu den erneuerbaren Energien auch im Bundesrat Taten folgen zu lassen. „Wer zu Hause Biomasse und Windkraft lobt, der darf im Bundesrat nicht dagegen stimmen“, sagte der Bundesumweltminister.  Der niedersächsische Ministerpräsident hatte am 12. Mai 2004 im niedersächsischen Landesbergen ein Biomasse-Heizkraftwerk eingeweiht, dessen erzeugter Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird.

Bei dieser Gelegenheit habe sich Wulff laut Presseberichten auch erneut zur Windkraft bekannt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums. In seiner Sitzung am 14.05.2004 entscheidet der Bundesrat unter anderem darüber, ob er der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zustimmt, oder den Vermittlungsausschuss anruft. Dies ist möglich, obwohl das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. „Das von einigen CDU/CSU-geführten Bundesländern angestrebte Vermittlungsverfahren ist reine Parteitaktik, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz allenfalls verzögern, aber nicht verhindern kann“, sagte Trittin.

Gleichwohl hätte die Anrufung des Vermittlungsausschusses „fatale Folgen“, so Trittin: Etlichen Unternehmen der neuen Energiebranchen würde der Boden unter den Füßen weggezogen, Arbeitsplätze gerieten in Gefahr. Betroffen von einer möglichen Verzögerung wären aber auch die so genannten stromintensiven Unternehmen. Die Härtefallregelung zur Befreiung dieser Betriebe von dem Anteil der Stromkosten, der durch die Förderung der erneuerbaren Energien anfällt, laufe am 1. Juli ersatzlos aus. „Wenn das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz erst im Herbst in Kraft treten würde, wäre die dort vorgesehene Frist zur Beantragung der Stromkostenverminderung für das gesamte nächste Jahr bereits verstrichen“, betonte der Bundesumweltminister.

14.05.2004   Quelle: BMU

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