Emissionshandel: Bundestag verabschiedet Nationalen CO2-Allokationsplan

„Die Verabschiedung des Nationalen Allokationsplans für CO2-Zertifikate schafft die notwendige Klarheit, damit sich die Stadtwerke auf den Start des Emissionshandels am 1. Januar 2005 vorbereiten können“, unterstrich VKU-Präsident OB Gerhard Widder anlässlich der Verabschiedung des Zuteilungsgesetzes durch den Bundestag am 28.05.2008.  Für die 160 Stadtwerke, die mit knapp 400 Anlagen vom Emissionshandel erfasst werden, sind […]

„Die Verabschiedung des Nationalen Allokationsplans für CO2-Zertifikate schafft die notwendige Klarheit, damit sich die Stadtwerke auf den Start des Emissionshandels am 1. Januar 2005 vorbereiten können“, unterstrich VKU-Präsident OB Gerhard Widder anlässlich der Verabschiedung des Zuteilungsgesetzes durch den Bundestag am 28.05.2008.  Für die 160 Stadtwerke, die mit knapp 400 Anlagen vom Emissionshandel erfasst werden, sind vom Gesetzgeber akzeptable Rahmenbedingungen erlassen worden“, so Widder in einer Pressemitteilung.

Aus der Sicht der Stadtwerke werde insbesondere anerkannt, dass die frühzeitigen Emissionsminderungen (early-action) der west- und ostdeutschen Stadtwerke seit 1994 berücksichtigt werden. Zu begrüßen sei besonders, dass die Koalitionsfraktionen den VKU-Vorschlag aufgegriffen hätten, die Unternehmen für frühzeitige und besonders umfangreiche CO2-Minderungen von mehr als 40 % bis zum Jahr 2012 mit dem Erfüllungsfaktor 1 auszustatten.

Für die CO2-schonende Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sei ein angemessener Nachteilsausgleich eingeführt worden . Damit werde der besondere Stellenwert der umweltverträglichen KWK berücksichtigt. Die Aufhebung des früher geplanten Kumulationsverbotes von 'early-action' und KWK, das für Stadtwerke mit frühzeitigen Emissionsminderungen sehr nachteilig gewesen wäre, werde ebenfalls positiv gewertet.

Präsident Widder hob hervor, „es sei nun vordringlich, allen Handelsteilnehmern umgehend die gesetzlichen Spielregeln mitzuteilen.“ Dies betreffe vor allem die Bekanntgabe einer ausreichenden Anzahl von Gutachtern für die Emissionsberichte und der Regeln für die notwendigen Anträge an das Umweltbundesamt.

28.05.2004   Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V.

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