VKU kritisiert Kabinettsentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz

„Der Gesetzesentwurf orientiert sich nur vordergründig am Prinzip der Kostenorientiertheit bei der Kalkulation von Netznutzungsentgelten. Tatsächlich werden die bewährten, auf die Kosten- und Erlöslage der Unternehmen abstellenden Prinzipien fundamental verändert.“ Das erklärte der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) in einer ersten Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für das neue Energiewirtschaftsgesetz.  Die Basis der anzuerkennenden Kosten werde durch […]

„Der Gesetzesentwurf orientiert sich nur vordergründig am Prinzip der Kostenorientiertheit bei der Kalkulation von Netznutzungsentgelten. Tatsächlich werden die bewährten, auf die Kosten- und Erlöslage der Unternehmen abstellenden Prinzipien fundamental verändert.“ Das erklärte der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) in einer ersten Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für das neue Energiewirtschaftsgesetz.  Die Basis der anzuerkennenden Kosten werde durch „Fiktionen, Vergleiche und Effizienzanreize“ grundlegend beschnitten, so der VKU. Offensichtlich ziele der Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf eine massive Senkung der Netznutzungsentgelte ab. Das würde nach Meinung des VKU zu einer spürbaren Verringerung der Netzinvestitionen und damit zu einer potentiellen Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit führen. „Die Entgelte müssen auf der Grundlage einer energiewirtschaftlich rationellen Betriebsführung unter Beachtung der Nettosubstanzerhaltung und einer angemessenen Verzinsung gebildet werden“, fordert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer, Michael Wübbels,

Der Gesetzentwurf lasse zudem wenig von der angekündigten normierenden Regulierung erkennen, kritisiert der VKU. Er öffne regulatorischen Eingriffen in die unternehmerisch zu verantwortende Versorgungstätigkeit ein weites Feld. Es fehle an wesentlichen verbindlichen gesetzlichen Vorgaben in grundsätzlichen Fragen wie etwa der Netzzugangsmodelle. Auch nach den in Entwürfen vorliegenden weiteren Rechtsverordnungen zeichne sich kein einigermaßen verlässlicher Rechtsrahmen ab. Es bestehe also erheblicher Nachbesserungsbedarf, stellt der VKU fest.

30.07.2004   Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V.

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