Emissionshandel: Antragstellung erfolgreich abgeschlossen

Mehr als 2.300 elektronische Nachrichten zum Erhalt von Emissionsberechtigungen sind bis zum Ende der Antragsfrist am 20.09.2004 um 24:00 Uhr bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingegangen, berichtet das Umweltbundesamt (UBA) in einer Pressemitteilung.  „Die Unternehmen haben das Antragsverfahren trotz der knappen Fristen erfolgreich gemeistert“ sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. „Dabei hat sich insbesondere die […]

Mehr als 2.300 elektronische Nachrichten zum Erhalt von Emissionsberechtigungen sind bis zum Ende der Antragsfrist am 20.09.2004 um 24:00 Uhr bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingegangen, berichtet das Umweltbundesamt (UBA) in einer Pressemitteilung.  „Die Unternehmen haben das Antragsverfahren trotz der knappen Fristen erfolgreich gemeistert“ sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. „Dabei hat sich insbesondere die Verschiebung der Antragsfrist um vier Wochen positiv ausgewirkt, die auf Initiative des Bundesumweltministerium zustande kam“, ergänzt Dr. Hans Jürgen Nantke, Leiter der DEHSt. „Diese Zeit wurde von den beteiligten Unternehmen genutzt, um sich auf das Antragsverfahren vorzubereiten. Die DEHSt hat dies durch eine umfassende Information zum Emissionshandel unterstützt“, so Nantke.

Die DEHSt habe mit der Prüfung der Anträge begonnen, so da UBA. Voraussichtlich im November 2004 werden die Unternehmen ihren individuellen Zuteilungsbescheid erhalten. Dabei werde das vom Gesetzgeber festgelegte Budget an Emissionsberechtigungen für maximal 495 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr zu Grunde gelegt.

Das Antragsverfahren wurde vollständig elektronisch abgewickelt, von der Datenerfassung in den Unternehmen bis zur Übermittlung an die DEHSt. Es habe sich aus Sicht des Umweltbundesamtes bewährt. „Die elektronische Kommunikation trägt wesentlich dazu bei, die Verwaltungskosten im Emissionshandel gering zu halten“, so Nantke. Dies sei wichtig, weil die Tätigkeit der nationalen Behörde aus den Gebühren der teilnehmenden Unternehmen finanziert werde. Die elektronische Kommunikation komme auch für die künftige Zusammenarbeit zwischen Behörde und Unternehmen zum Einsatz, zum Beispiel bei der Zusendung der Zuteilungsbescheide sowie bei der Eröffnung von Konten für den Emissionshandel.

Die genaue Zahl der gültigen Anträge werde erst nach Abschluss der Prüfung endgültig feststehen, so das UBA.

22.09.2004   Quelle: UBA

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