Neu: Zivildienst im Bereich der erneuerbaren Energien

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben nun auch die Möglichkeit, den Zivildienst auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu leisten. Darauf haben sich Bundesfamilienministerin Renate Schmidt und Bundesumweltminister Jürgen Trittin verständigt, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung.  Eine Ergänzung im Merkblatt des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ) schaffe die Voraussetzung dafür: Neben den Einsatzfeldern im sozialen Bereich […]

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben nun auch die Möglichkeit, den Zivildienst auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu leisten. Darauf haben sich Bundesfamilienministerin Renate Schmidt und Bundesumweltminister Jürgen Trittin verständigt, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung.  Eine Ergänzung im Merkblatt des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ) schaffe die Voraussetzung dafür: Neben den Einsatzfeldern im sozialen Bereich und den bisher bereits möglichen Tätigkeiten im Umweltschutz, im Naturschutz und der Landschaftspflege sowie im Gewässer- und Wasserschutz können Zivildienstleistende ihren Dienst künftig auch leisten rund um die Solarenergie, Wasser- und Windkraft, die energetische Nutzung von Biomasse und Geothermie.

In den nächsten Wochen sollen in einem ersten Schritt mögliche Einsatzstellen konzipiert und registriert werden, die vom BAZ anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist laut BMU, dass die Träger der Einsatzstellen gemeinnützig sind und dass durch den Einsatz der Zivildienstleistenden keine Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängt werden. Außerdem sollen die Dienstleistenden eine möglichst praktische Tätigkeit mit nur geringem Verwaltungsanteil ausüben.

Das BMU nennt ein Beispiel: Ein gemeinnütziger Träger eines großen Windparks in Norddeutschland richtet ein angeschlossenes Informations- und Forschungszentrum ein. Dort könnten Zivildienstleistende dann eingesetzt werden zur Besucherbetreuung, für die Instandhaltung der Einrichtungen oder für Hilfsarbeiten im Forschungsbereich. Das gleiche gelte auch für öffentliche Einrichtungen, wissenschaftliche Institutionen und Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter http://www.zivildienst.org und http://www.erneuerbare-energien.de.

13.10.2004   Quelle: BMU

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