Statistisches Bundesamt: 9,2% höhere Erlöse bei Stromversorgern im Jahr

Im Jahr 2003 sind, wie schon in den beiden vorangegangenen Jahren, die Durchschnittserlöse der Stromversorger gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, lag der vorläufige Durchschnittserlös aus der Abgabe von Strom an Endverbraucher im Jahr 2003 bei 8,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das seien 9,2% mehr als im Vorjahr, aber 6,7% weniger als 1991.  Den niedrigsten […]

Im Jahr 2003 sind, wie schon in den beiden vorangegangenen Jahren, die Durchschnittserlöse der Stromversorger gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, lag der vorläufige Durchschnittserlös aus der Abgabe von Strom an Endverbraucher im Jahr 2003 bei 8,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das seien 9,2% mehr als im Vorjahr, aber 6,7% weniger als 1991.  Den niedrigsten Durchschnittserlös dieses Beobachtungszeitraumes hätten die Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Jahr 2000 mit 7,43 Cent/kWh erzielt.

Tarifkunden zahlten mehr als Sondervertragskunden.

Die Sondervertragskunden in Industrie und Gewerbe – sowie seit Beginn der Liberalisierung im Jahr 1998 in geringem Umfang auch private Haushalte mit entsprechend hohem Stromverbrauch – zahlten 2003 im Schnitt mit 6,28 Cent/kWh 11% mehr als im Vorjahr, aber 19% weniger als 1991,so das Statistische Bundesamt. Bei den Tarifkunden erlösten die Versorger 2003 mit 13,61 Cent/kWh im Schnitt einen wesentlich höheren Betrag als bei den Sondervertragskunden. Dieser Durchschnittserlös lag damit um 8% höher als 2002 und um 15% höher als 1991.

Insgesamt gaben die Versorger im Jahr 2003 an Endverbraucher 483,3 Milliarden kWh Strom ab, 0,3% mehr als im Vorjahr und 16% mehr als 1991. Die privaten Haushalte hatten mit 138,5 Mrd. kWh einen Anteil von 29% am Gesamtabsatz und stellten mit 84% die größte Gruppe unter den Tarifkunden. Hauptabnehmer von Strom waren jedoch die Sondervertragskunden mit 318,5 Mrd. kWh, das waren zwei Drittel der Gesamtabgabe an Endverbraucher.

In den Erlösen sind neben Arbeits-, Leistungs- und Verrechnungsentgelten auch Netznutzungsentgelte, Stromsteuer sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz enthalten, jedoch nicht die Mehrwertsteuer und rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen. Die Erlöse beschreiben entsprechend nur die Einnahmeseite der Stromversorger und dürfen nicht mit deren Gewinn gleichgesetzt werden.

31.01.2005   Quelle: Statistisches Bundesamt   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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