Solarenergie-Förderverein: Keine Einspeiseverträge für Solarstrom notwendig

Einige Netzbetreiber haben die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum Anlass genommen, den in ihrem Gebiet einspeisenden Betreibern von Solarstromanlagen einen neuen Vertragsentwurf zuzusenden, berichtet der Solarenergieförderverein Deutschland e.V. (SFV).   Gerade die Neufassung des EEG vom 21. Juli 2004 besage jedoch in Paragraph 12 Absatz 1, dass Netzbetreiber die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Paragraphen […]

Einige Netzbetreiber haben die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum Anlass genommen, den in ihrem Gebiet einspeisenden Betreibern von Solarstromanlagen einen neuen Vertragsentwurf zuzusenden, berichtet der Solarenergieförderverein Deutschland e.V. (SFV).   Gerade die Neufassung des EEG vom 21. Juli 2004 besage jedoch in Paragraph 12 Absatz 1, dass Netzbetreiber die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Paragraphen 4 und 5 (Abnahme und Vergütung von Solarstrom) nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen dürfen. Nach wie vor bestehe keine Notwendigkeit, einen Vertrag zu unterschreiben, so der SFV.

Einspeiseverträge in Ruhe prüfen

Der Betreiber könne somit Vorteile und Nachteile des vorgelegten Vertrages in aller Ruhe gegeneinander abwägen, betont der SFV. In Stromeinspeiseverträgen könnten jedoch andere Bedingungen vereinbart werden als im Gesetz enthalten sind. Im Streitfall würden dann die vertraglichen Vereinbarungen ungültig, warnt der SFV. In der Regel überwiegen laut SFV die Nachteile eines von den Netzbetreibern vorgelegten Vertrages. Der SFV rät deshalb grundsätzlich vom Abschluss eines Einspeisevertrages ab.

Positive Ausnahmen melden

Eine Ausnahme bilden laut SFV Einspeiseverträge, die dem Solarstromproduzenten eine höhere Einspeisevergütung oder eine Haftungsbegrenzung anbieten (z. B. Stadtwerke Wallendorf). Solche Einspeiseverträge zugunsten des Anlagenbetreibers seien allerdings äußerst selten. Der Verein bittet Anlagenbetreiber, die einen Vertrag mit einer positiven Regelung vorgelegt bekommen haben, ihm diese Bestimmungen wörtlich mitzuteilen und die betreffende Passage per E-Mail zu senden. Falls die Passage neu und interessant sei, will der Verein, der die Interessen der dezentralen Stromerzeuger vertritt, um den gesamten Vertrag bitten und das positive Beispiel in seine Lobbyarbeit aufnahmen.

05.03.2005   Quelle: SFV   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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