Erste Eintragungsrunde für neuen Photovoltaik-Einspeisetarif in Spanien hat begonnen

In Spanien läuft seit dem 15. Oktober 2008 die Frist für die Teilnahme an der ersten Eintragungsrunde („convocatoria“) zur Vergabe des neuen Einspeisetarifs an Photovoltaik-Projekte. Die Frist läuft bis zum 15. November 2008. Spätestens am 16. Januar 2009 werden die Projekte verkündet, denen in dieser Eintragungsrunde der neue Tarif zugeordnet worden ist, berichtet die Anwaltskanzlei […]

In Spanien läuft seit dem 15. Oktober 2008 die Frist für die Teilnahme an der ersten Eintragungsrunde („convocatoria“) zur Vergabe des neuen Einspeisetarifs an Photovoltaik-Projekte. Die Frist läuft bis zum 15. November 2008. Spätestens am 16. Januar 2009 werden die Projekte verkündet, denen in dieser Eintragungsrunde der neue Tarif zugeordnet worden ist, berichtet die Anwaltskanzlei DIKEOS Abogados (Madrid) in einer Pressemitteilung. Für die Berücksichtigung der Anträge spiele der Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der Frist keine Rolle. Es komme also nicht darauf an, wer seinen Antrag zuerst eingereicht hat, so die Anwälte. Vielmehr sei für die Vergabe des Einspeisetarifs entscheidend, welches Alter die wesentlichen Genehmigungen, Zuteilungen und Eintragungen haben. Das neue Königliche Dekret („Real Decreto 1578/2008“) bringe fünf ganz wesentliche Neuerungen mit sich:

1. Die Photovoltaikprojekte werden neu aufgeteilt, und zwar in Dach- und Gebäudeanlagen zum einen, diese unterteilt in Projekte mit einer Nennleistung von weniger oder gleich 20 kW und solche mit einer höheren Nennleistung, und sonstige Projekte zum anderen. In letztere Kategorie fallen insbesondere die Freiflächenanlagen.
2. Es wird ein neues Register eingeführt, mit dem den vollständig entwickelten Projekten vorab – also vor ihrer Verwirklichung – ein Einspeisetarif zugeordnet wird. Einen regulierten Tarif erhalten seit dem 29. September 2008 also nur noch diejenigen Projekte, die in dieses neue Register, das sog. „Register über die Vorab-Zuweisung der Vergütung“ (Registro de Preasignación de Retribución – „RPR“) eingetragen worden sind.
3. Beim Einspeisetarif gibt es gleich mehrere Neuigkeiten: Die Neuregelung legt einen Einstiegstarif von 32 Cent pro kWh für die erste Eintragungsrunde in das RPR fest (mit Ausnahme der Dach- und Gebäudeanlagen mit einer Nennleistung von weniger als oder gleich 20 kW, die 34 Cent erhalten). Dies ist aber nur der Einstiegstarif für die erste Eintragungsrunde, schon in der zweiten kann sich dieser Einstiegstarif ändern, wenn in der ersten Eintragungsrunde mehr als 75 % der ausgelobten Nennleistung in das RPR eingetragen werden. Weiter gibt es keine Aufteilung von Freiflächenanlagen in 100 kW-Projekte mehr. Freiflächenanlagen von einer Größe von bis zu 10 MW werden vielmehr mit demselben Tarif vergütet. Schließlich ist eine weitere Neuerung, dass der Tarif jetzt ausdrücklich nur noch für 25 Jahre gezahlt wird.
4. Es werden Obergrenzen für die Eintragung in das RPR festgesetzt. Auszugehen ist dabei von den Basis-Obergrenzen für das Jahr 2009: In den vier jährlichen Eintragungsrunden sollen in 2009 maximal 133 MW an Freiflächenanlagen und 267 MW an Dach- und Gebäudeanlagen eingetragen werden (von denen 10 % auf die Kleinanlagen und 90 % auf die Anlagen > 20 kW entfallen). In den Folgejahren reduzieren oder erhöhen sich die Basis-Obergrenzen je nach Entwicklung des Einstiegstarifs. Über die Basis-Obergrenzen hinaus werden ausnahmsweise für die Freiflächenanlagen in 2009 zusätzliche 100 MW und in 2010 zusätzliche 60 MW ausgelobt. Insgesamt sollen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 rund 1.500 MW in das RPR eingetragen werden. 2012 soll dann über eine neue Vergütungsstruktur entschieden werden.
5. Es muss jetzt für alle Anlagen der Aval über 500 Euro/kW hinterlegt werden. Nur bei den Kleinanlagen auf Dächern oder Gebäuden reduziert sich die Avalsumme auf 50 Euro/kW. Die Verpflichtung betrifft auch „Altanlagen“, also solche, die nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften keinen Aval zu stellen hatten (insbesondere die Dachanlagen, aber auch die Freiflächenanlagen z. B. in Castilla-La Mancha).

Übergangsregelungen und ein “ besonderes Schmankerl“ für alte Anlagen
Laut DIKEOS Abogados gibt es einige Übergangsregelungen, welche die Wirkungen des späten Zustandekommens der gesetzlichen Neuregelungen mildern sollen: Für die zwei ersten Eintragungsrunden werden kurze Antragsfristen gesetzt, die für eine schnelle Rechtssicherheit bei denjenigen Anlagen sorgen sollen, die den Termin 29. September 2008 nicht haben einhalten können. Folgerichtig würden bei den ersten zwei Eintragungsrunden zuerst die Projekte eingetragen, die über die endgültige Eintragung im RIPRE verfügen
„Ein besonderes Schmankerl hat sich der spanische Gesetzgeber mit der Einführung einer weiteren Voraussetzung für die Zuweisung des alten Einspeisetarifs vor dem 29. September 2008 erlaubt: Es sollen nur solche Projekte den Einspeisetarif des Real Decreto 661/2007 erhalten, die nicht nur vor dem 29. September 2008 die endgültige Eintragung im RIPRE erhalten hatten, sondern vor dem 29. September 2008 auch schon effektiv mit der Produktion und Einspeisung begonnen hatten“, so die Anwälte. Bei dieser – rückwirkenden und deswegen zweifelhaften – Maßnahme dürfte es sich um die Absicht handeln, den alten Einspeisetarif dort wieder zu entziehen, wo die Erteilung der endgültigen Eintragung im RIPRE wegen des nicht vollständigen Abschlusses der Anlagenerstellung an sich nicht hätte erteilt werden dürfen, betonen DIKEOS Abogados.
Die Antragsunterlagen können abgerufen werden.unter „http://www.mityc.es/es-ES/Servicios/OficinaVirtual/Procedimientos/SecretariaEnergia/PREFO“

21.10.2008 | Quelle: DIKEOS Abogados | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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