Nachhaltige Wärme für alte Häuser in Baden-Württemberg: Landesbroschüre informiert Altbaubesitzer über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg für den Gebäudebestand. Eine neue Broschüre des Umweltministeriums erklärt jetzt, was das Landesgesetz für Hausbesitzer bedeutet und wo sie sich beraten lassen können. Das EWärmeG sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ersatzweise ist […]

Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg für den Gebäudebestand. Eine neue Broschüre des Umweltministeriums erklärt jetzt, was das Landesgesetz für Hausbesitzer bedeutet und wo sie sich beraten lassen können. Das EWärmeG sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ersatzweise ist auch eine Wärmedämmung möglich, wenn dadurch der Energieverbrauch erheblich sinkt.
Das Gesetz wird für Hausbesitzer erst aktuell, wenn sie die Heizungsanlage erneuern lassen. Die kostenlose Broschüre ist bei den unteren Baurechtsbehörden erhältlich und kann auch über das gebührenfreie Beratungstelefon des Landesprogramms Zukunft Altbau bestellt werden: 08000 12 33 33.

Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme und Biomasse
„Zur Erfüllung der Verpflichtung sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten vor“, sagt Dr. Svea Wiehe vom Umweltministerium. „Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse.“ Alternativ sei der Pflichtanteil erneuerbarer Energien etwa durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar. Sprechen technische, bauliche oder öffentlich-rechtliche Gründe gegen eine solarthermische Anlage, ist der Hausbesitzer von der Pflicht befreit.
In der Broschüre „Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten“ werden die wichtigsten Fragen zum Gesetz beantwortet. Neben den erneuerbaren Energien und den alternativen Erfüllungsmöglichkeiten gibt es Informationen zur finanziellen Förderung und zur Beratung. Welche Maßnahmen an welchem Gebäude sinnvoll sind, können qualifizierte Gebäudeenergieberater feststellen. Auskunft über Energieberater aus der Region gibt das Beratungstelefon von Zukunft Altbau und die Internetseite http://www.zukunftaltbau.de.
Informationen zum EWärmeG:
Fachliche Auskunft geben Energieberater. Sie zeigen, welche Maßnahmen am Haus energetisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Energieberater gibt es bei den anerkannten Institutionen im Land, wie der Architektenkammer Baden-Württemberg, dem Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT), dem Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN), dem Verband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker Baden-Württemberg (GIH), der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und den regionalen Energieagenturen.

Fördermöglichkeiten:
Eine Zusammenstellung der aktuellen Förderprogramme von Bund und Land ist zugänglich unter http://www.energiesparfoerderung-bw.de. Darüber hinaus gibt es Angebote von Kommunen und Energieversorgern.

Broschüre „Erneuerbare Energien – Attraktive Energiealternativen“ im Internet
Eine Broschüre über Solarthermie, Photovoltaik, passive Sonnenenergienutzung durch beste Fensterqualität, Holzpellets, Geothermie, das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) und die Möglichkeiten der Erfüllung des EWärmeG in Bestandsgebäuden kann heruntergeladen werden unter www.zukunftaltbau.de

07.01.2010 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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