Solar-Förderung: Koalition einigt sich auf Senkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung zum 1.7.2010

Die Koalitionsfraktionen haben sich am Abend des 22.04.2010 unter Beteiligung ihrer Arbeitsgruppen Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft auf die Reform der Solarförderung geeinigt. „Es bleibt bei der Absenkung der Fördersätze zum 1.7.2010, um Traumrenditen zu Lasten der Verbraucher zu beenden. Die Fördersätze werden bei Dachanlagen um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen um 15 Prozent und bei Freiflächenanlagen […]

Die Koalitionsfraktionen haben sich am Abend des 22.04.2010 unter Beteiligung ihrer Arbeitsgruppen Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft auf die Reform der Solarförderung geeinigt. „Es bleibt bei der Absenkung der Fördersätze zum 1.7.2010, um Traumrenditen zu Lasten der Verbraucher zu beenden. Die Fördersätze werden bei Dachanlagen um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen um 15 Prozent und bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen um 11 Prozent abgesenkt“, erklärten der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Christian Ruck MdB, und der Vorsitzende des Arbeitskreises „Infrastruktur und Umwelt“ der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kauch MdB, in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
„Deutschland ist im Bereich der Photovoltaik weltweit technologisch führend. Insbesondere in Hinblick auf den Export und den zukünftig zu erwartenden weltweiten Ausbau der Solartechnik ist es wichtig, dass wir diesen Technologievorsprung bewahren und wenn möglich ausbauen. Ein zentrales Anliegen ist es, gleichzeitig die unnötig hohen Kosten der Förderung der Photovoltaik und damit die Belastungen der Verbraucher zu reduzieren“, so die beiden Politiker.

Nach der Anhörung am Mittwoch habe die Koalition folgende Änderungen vorgenommen:
1. Die Definition der Konversionsflächen werde präzisiert. Es werde klargestellt, dass auch verkehrliche und wohnungsbauliche Konversionsflächen umfasst sind.
2. Die Schwankungsmöglichkeiten für die Degression im Jahr 2011 werde verringert. Zum 1.1.2011 soll die Förderung um 9 Prozent gesenkt werden. Überschreite der Zubau im Beobachtungszeitraum 3.500 MW, soll die Degression in vier 1.000-MW-Schritten jeweils um einen Prozentpunkt steigen (bisheriger Entwurf: zwei Prozentpunkte). Unterschreitet der Zubau 2.500 MW, soll die Degression in drei 500-MW-Schritten jeweils um einen Prozentpunkt sinken (bisheriger Entwurf: 2,5 Prozentpunkte). Beobachtungszeitraum bleibe Juni bis September 2010 mit dreifacher Gewichtung.
3. Beim Solarstrom-Eigenverbrauch sollen Mitnahme-Effekte weiter begrenzt werden. So soll die maximale Anlagengröße von heute 30 KW nicht auf 800 KW, sondern nur auf 500 KW erhöht werden. Der ökonomische Vorteil von acht Cent pro Kilowattstunde Solarstrom (bisheriger Entwurf) soll nur für die Strommengen der Jahresproduktion einer Anlage gewährt werden, der 30 Prozent überschreitet. Die Strommengen zwischen 0 und 30 Prozent werden wie bisher mit einem Vorteil von 3,6 Cent ausgestattet. Für die Überprüfung der Eigenverbrauchsregelung für die EEG-Novelle 2012 sei das Ziel der effektiven Netzentlastung als Maßstab vereinbart worden.
4. Der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen soll ausgeweitet werden. Anlagen, die zum Termin der 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag bereits einen Bebauungsplan vorweisen können, haben demnach bis Ende 2010 Zeit, den Netzanschluss zu realisieren. Stichtag ist der 25. März 2010 (bisheriger Entwurf: 1. Januar 2010).
5. Der nutzbare Flächen-Korridor um Autobahnen wird marginal auf 110 Meter ausweitet, um Abstandsgebote zur Fahrbahn zu berücksichtigen. Da bei den Ackerflächen keine Einigung der Koalitionsfraktionen über eine Änderung erzielt werden konnte, bleibt es bei der Regelung des Gesetzentwurfes, dass diese für die Zukunft aus der Förderung ausgeschlossen werden.
haben die Koalitionsfraktionen folgende Frage zum EEG beraten:
Weiterhin wollen die Koalitionsfraktionen die Reform des EEG nutzen, um Härten für energieintensive Unternehmen zu beseitigen, die aus einem BGH-Urteil entstanden sind. Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, Anträge für die besondere Ausgleichsregelung für 2009 und 2010 rückwirkend bis zum 30. September 2010 (Ausschlussfrist) zu stellen.

24.04.2010 | Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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