Spanien will Einspeisevergütung für Solarstrom kürzen; Rechtsicherheit für bestehende Photovoltaik-Anlagen

Die spanische Regierung will die Förderung der Solarenergie neu gestalten. Nach Rödl & Partner vorliegenden, nicht amtlichen Informationen soll die Solarstrom-Einspeisevergütung deutlich gesenkt werden. Photovoltaik-Anlagen, die bis Ende September 2008 nicht fertiggestellt waren und noch keinen Solarstrom in das Netz eingespeist hatten, sollen keine Förderung mehr erhalten. "Die Solarindustrie steht in Spanien vor einem Wendepunkt", […]

Die spanische Regierung will die Förderung der Solarenergie neu gestalten. Nach Rödl & Partner vorliegenden, nicht amtlichen Informationen soll die Solarstrom-Einspeisevergütung deutlich gesenkt werden. Photovoltaik-Anlagen, die bis Ende September 2008 nicht fertiggestellt waren und noch keinen Solarstrom in das Netz eingespeist hatten, sollen keine Förderung mehr erhalten. "Die Solarindustrie steht in Spanien vor einem Wendepunkt", erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Madrid. "Wichtig ist, dass rückwirkende Kürzungen der Solarförderung weitgehend vom Tisch sind. Aber mit der Abschmelzung der Einspeisevergütung für großflächige Freilandanlagen dürfte der Trend weiter zu integrierten Dachanlagen gehen. Strategische Investoren müssen jetzt umdenken. Aber Spanien bleibt auch nach der Reform ein hoch attraktiver Investitionsstandort im Solarbereich", so Abegg weiter. "Wer effiziente Anlagen betreibt, wird auch zukünftig profitieren."

Photovoltaik- Einspeisevergütung soll um bis zu 45 % gekürzt werden

Für die künftigen Photovoltaik-Projekte, deren Tarif noch nicht zugewiesen worden ist, wird mit einer Kürzung der Förderung um 45 Prozent für Freiland-Anlagen, um 25 Prozent für große Dachanlagen und um 5 Prozent für kleine Dachanlagen gerechnet. Ziel der Regierung ist es, den Preis für Solarstrom dem Endverbraucherstrompreis anzunähern.

Regierungspläne sehen vor, dass Anlagen, die bis Ende September 2008 weder fertiggestellt waren noch Solarstrom in das Netz eingespeist hatten, keine Vergütung mehr erhalten
Mit großer Spannung war eine Entscheidung in der Frage erwartet worden, wie mit Anlagen umgegangen werden sollte, die eine Einspeisevergütung nach den Königlichen Dekret "RD 661" erhalten, allerdings bis Ende September 2008 weder fertiggestellt waren noch Solarstrom in das Netz eingespeist hatten. Ein bisher unveröffentlichtes Königliches Dekret vom 30.7.2010 sieht nach Rödl & Partner vorliegenden Informationen vor, dass die Betreiber keine Vergütung mehr erhalten werden. Allerdings werfe dieses Vorgehen vielschichtige rechtliche Fragen auf, da in die Regelungskompetenz der autonomen Gebietskörperschaften eingegriffen werde, so die Wirtschaftskanzlei. "Wir gehen davon aus, dass eine solche Regelung zahlreiche Klagen provozieren dürfte", betont Abegg. "Es könnten hier erhebliche Schadensersatzansprüche auf die betroffenen Regionen zukommen, weil sich die Investoren trotz verspäteter Anmeldung bisher auf die Gültigkeit regionaler Sonderregelungen verlassen haben."

Eigentümerwechsel soll erschwert werden
Vorgesehen sei auch eine wichtige neue Regelung, nach der es künftig nicht zu einem substanziellen Aktionärswechsel oder Wechsel des Inhabers der Lizenz während der Beantragungs-und Bauphase sowie bis zu 24 Monate nach Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage kommen darf. "Die meisten Projekte, die von der Abschmelzung der Tarife betroffen sind, wurden entweder schon teuer gekauft oder können nur durch den Einsatz von anderen Technologien wirtschaftlich sinnvoll verwirklicht werden. Wenn die spanische Regierung diese Anlagen nicht gefährden will, sollte hier eine flexiblere Lösung gefunden werden", betont Rechtsanwalt Abegg.

03.08.2010 | Quelle: Rödl & Partner Madrid | Bildquelle: Würz Energy GmbH |solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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