Bundesnetzagentur verlängert Möglichkeit der Preislimitierung von EEG-Strom; Verbesserte Prognose und Bilanzierung von Strom aus PV-Anlagen

Im Bundesgesetzblatt ist am 15.12.2010 die erste Änderungsverordnung zur Ausführungsverordnung der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) der Bundesnetzagentur verkündet worden. Diese gestaltet die Regeln für die Vermarktung von Strom, der nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten ist. Nach der bis Ende dieses Jahres gültigen Ausnahmeregelung kann der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) unter anderem entscheiden, ob die in der Ausführungsverordnung genannten Voraussetzungen zur Setzung von Preislimits vorliegen sowie die Höhe des Preislimits bestimmen.

Die Änderungsverordnung verlängert diese Ausnahmeregelung über den 31. Dezember 2010 hinaus und konkretisiert ihre Vorgaben.

Mehr Transparenz für alle Marktteilnehmer
Eine Limitierung des Preises ist künftig nur noch möglich, wenn die Strombörse wegen ungewöhnlich negativer Börsenergebnisse am vortägigen Spotmarkt zu einer zweiten Auktion aufruft. Als zulässige Bandbreite für die Limitierung werden negative Preise zwischen -150 Euro/MWh und -350 Euro/MWh vorgegeben. Ferner müssen die ÜNB Details über die erfolgten Limitierungen veröffentlichen. Auch der Mechanismus zur Bestimmung der Höhe der Limitierung der Verkaufsangebote wird nun eindeutig vorgegeben.
"Die neuen Regelungen vereinfachen nicht nur das Vorgehen der ÜNB bei den Limitierungen, sondern erhöhen auch die Transparenz für alle Marktteilnehmer", kommentierte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die bis Februar 2013 geltenden Änderungen bei der preislimitierten Vermarktung von EEG-Strom.

ÜNB müssen Vortagsprognose der Solarstrom-Einspeisung veröffentlichen; gestiegener Einfluss der Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen auf die Netzsicherheit
In der Änderungsverordnung wurde außerdem festgelegt, dass die ÜNB neben der Windprognose nun auch die Vortagsprognose der Solarstromeinspeisung veröffentlichen müssen.
Dem enorm gestiegenen Einfluss der Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen auf die Netzsicherheit und die EEG-Vermarktung hat die Bundesnetzagentur bereits mit einem Positionspapier zur verbesserten Prognose und Bilanzierung von Solarstromeinspeisungen Rechnung getragen.
"Angesichts des starken Zubaus an PV-Anlagen kommt es bei der Prognose, der Vermarktung und der Abrechnung von Strom aus PV-Anlagen bereits zu spürbaren Auswirkungen auf die Systemsicherheit. Aufgrund der fehlenden Leistungsmessung der überwiegend kleinen PV-Anlagen kommt es in der Summe zu erheblichen Abweichungen zwischen der von den ÜNB an der Börse vermarkteten Solarstrommenge und der tatsächlichen Solarstromeinspeisung. Die Verteilernetzbetreiber sind daher aufgefordert, zügig geeignete und mit den ÜNB abgestimmte Referenzmessverfahren einzuführen", so Kurth.
Die Änderungsverordnung, die die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen hat, sowie das Positionspapier sind veröffentlicht auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

28.12.2010 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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