Finanztest weist auf Rechtsunsicherheit hin: In manchen Bundesländern wird eine Baugenehmigung für Photovoltaik-Anlagen verlangt
Genehmigung in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erforderlich
Die Rechtslage ist laut Finanztest kompliziert und wird unterschiedlich ausgelegt: In Niedersachsen brauchen Hauseigentümer eine Baugenehmigung, wenn sie Solarstrom ganz oder überwiegend in das Netz speisen. Das tun fast alle, weil sich die Anlage sonst nicht rechnet. Die oberste Baubehörde des Bundeslands stuft die Netzeinspeisung als gewerbliche Gebäudenutzung ein, die in allgemeinen Wohngebieten nur ausnahmsweise und in reinen Wohngebieten gar nicht zulässig ist. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist laut Finanztest eine Genehmigung nötig, wenn der Strom nicht überwiegend selbst verbraucht wird.
In Bayern und Baden-Württemberg brauchen Hauseigentümer hingegen selbst dann keine Genehmigung, wenn sie den Solarstrom komplett an den Netzbetreiber verkaufen. Das gleiche gilt zum Beispiel in Berlin, Bremen und Hamburg.
Nachfrage bei örtlichen Behörden ratsam
Finanztest empfiehlt, vor dem Bau einer Solarstromanlage bei den örtlichen Behörden nachzufragen. Wer schon ohne Genehmigung eine Anlage auf dem Dach hat sollte am besten gar nichts unternehmen, so die Zeitschrift. "Sollte es irgendwann einmal Ärger geben, kann man sich auch dann noch um eine Genehmigung kümmern", rät Finanztest in einer Pressemitteilung.
Weitere Informationen in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/strom.
15.02.2011 | Quelle: Stiftung Warentest | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH